Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann kommentiert, dass vorhin im Bericht der Ausländerbehörde schon auf die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes und damit einhergehend auf die zusätzliche Anzahl an Einbürgerungsanfragen hingewiesen worden sei. Um der Antragsflut Herr zu werden, schlage die Verwaltung vor, zwei zusätzliche befristete Stellen zu installieren. Sollte die Antragsflut vor den 24 Monaten bearbeitet worden seien, würden für die Personen problemlos andere Stellenbereiche gefunden werden.

 

Frau Floyd-Wenke kommentiert, dass die zwei neuen Vollzeitkräfte erst mal mithelfen müssten, den vorhanden Rückstand abzuarbeiten und mit den zu erwartenden Neuanträgen weiterhin eine lange Bearbeitungszeit bestehen bleibe. Von daher rechne sie nicht damit, dass diese zwei schon nach einem Jahr woanders eingesetzt werden könnten.

 

Auf die Bedenken von Frau Eggenkämper, unter der Voraussetzung eines befristeten Vertrages keine neuen Fachkräfte zu finden, antwortet Herr Gausmann, dass er mit dem Schwerpunkt „Arbeit in der Einbürgerung“ unbefristet ausschreiben und einstellen werde, was wegen der vielen Stellenvakanzen unproblematisch sei.

 

Herr Ortel äußert für die UWG, dass in diesem Fall das Konnexitätsprinzip verletzt werden würde, da der Stadt von außen zusätzlichen Leistungen auferlegt worden seien, ohne dass diese in irgendeiner Form zurückfließen würden.   


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Gesetzesänderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz zur Kenntnis und stimmt der befristeten Einstellung von zwei Vollzeitkräften in der Ausländerbehörde - Bereich Einbürgerung - zu.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig