Herr Gausmann
kommentiert, dass vorhin im Bericht der Ausländerbehörde schon auf die
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes und damit einhergehend auf die
zusätzliche Anzahl an Einbürgerungsanfragen hingewiesen worden sei. Um der
Antragsflut Herr zu werden, schlage die Verwaltung vor, zwei zusätzliche
befristete Stellen zu installieren. Sollte die Antragsflut vor den 24 Monaten
bearbeitet worden seien, würden für die Personen problemlos andere
Stellenbereiche gefunden werden.
Frau
Floyd-Wenke kommentiert, dass die zwei neuen Vollzeitkräfte erst mal mithelfen
müssten, den vorhanden Rückstand abzuarbeiten und mit den zu erwartenden
Neuanträgen weiterhin eine lange Bearbeitungszeit bestehen bleibe. Von daher
rechne sie nicht damit, dass diese zwei schon nach einem Jahr woanders
eingesetzt werden könnten.
Auf die
Bedenken von Frau Eggenkämper, unter der Voraussetzung eines befristeten
Vertrages keine neuen Fachkräfte zu finden, antwortet Herr Gausmann, dass er
mit dem Schwerpunkt „Arbeit in der Einbürgerung“ unbefristet ausschreiben und
einstellen werde, was wegen der vielen Stellenvakanzen unproblematisch sei.
Herr Ortel äußert für die UWG, dass in diesem Fall das Konnexitätsprinzip verletzt werden würde, da der Stadt von außen zusätzlichen Leistungen auferlegt worden seien, ohne dass diese in irgendeiner Form zurückfließen würden.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die Gesetzesänderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz zur Kenntnis und stimmt der befristeten Einstellung von zwei Vollzeitkräften in der Ausländerbehörde - Bereich Einbürgerung - zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig