Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/B/2360


Beschluss:

 

II.   Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage 318/08) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 318/08) und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.  Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß den §§ 2 Abs. 6 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I, S. 3316) sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), werden die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: „Hovesaat“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hier beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig