Sitzung: 26.11.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Herr Schröer berichtet über die ausgeführten Anträge bzw. Anfragen aus der letzten Sitzung.
Antwortschreiben an den NABU
Planen
und Bauen
NABU Fachbereichsleiter
Kreisverband Steinfurt Herr Schröer
Herr
Grenzhäuser Zimmer 525
Gantenstraße 19 ( 05971 939-468
48565 Steinfurt Fax 05971 939-8-468
E-Mail werner.schroeer@rheine.de
Aktenzeichen:
FB 5-schr
(bei Schriftwechsel bitte angeben)
12. Dezember 2008
Bahnflächenentwicklung Rheine „R“ (ehemaliger
Rangierbahnhof)
Hier: Stellungnahme zu den Anfragen des NABU aus der Einwohnerfragestunde im StewA am 25.09.2008
Sehr geehrter Herr Grenzhäuser,
zu Ihren Fragen und denen des Herrn Kuhnen nimmt die Stadt Rheine wie folgt Stellung:
Herr Kuhnen
Frage 1: „Welchen Beitrag
will die Stadt Rheine leisten, um den Erhalt der Artenvielfalt zu sichern?“
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan werden verschiedene Vermeidungs-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen beschrieben, deren Umsetzung den Eingriff in den Naturhaushalt möglichst gering halten, Ausgleich für maßnahmenbedingt erforderliche Eingriffe schaffen und die ökologische Funktion der schützenswerten Bereiche sichern sollen.
Es handelt sich dabei z. B. um den Erhalt und Schutz von Gehölzstrukturen im Gewerbegebiet, die Entwicklung von extensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust intensiv genutzter Ackerflächen und die Schaffung geeigneter Offenlandbiotope als Lebensraum der Zauneidechse und als Jagdhabitat für Fledermäuse.
Des Weiteren sind die Wuchsstandorte seltener Pflanzen wie Hybrid-Orchideen und Carex Distanz durch Freistellen und Offenhalten der Flächen mittels Mahd zu erhalten. Dies ist im Zuge der derzeitigen Rückschnittmaßnahme bereits erstmalig vorgenommen worden.
Frage 2: „Wie soll der
Erhalt der Artenvielfalt im Südteil gesichert werden, wenn die Stadt Rheine an
der Fläche kein Eigentum erwirbt?“
Die Stadt Rheine bemüht sich um die Übernahme des südlichen Geländes von Rheine R (im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens BEV) durch die Umweltstiftung des Kreises Steinfurt, deren wesentliches Ziel die Umsetzung von Natur- und Artenschutzmaßnahmen ist. In diesem Zusammenhang wurden bereits erste Gespräche mit der Umweltstiftung und dem BEV geführt, die kurzfristig fortgesetzt werden.
Sollte die Stadt den Eigentumsübergang der Flächen vom BEV hin zu der Umweltstiftung nicht erfolgreich vermitteln können, verbleibt das Gelände zwischen dem Ringlokschuppen und dem Frischebach im Eigentum des BEV, da ein Erwerb seitens der Stadt Rheine für die Erschließung des Gewerbegebietes nicht erforderlich ist.
Art und Umfang möglicher Pflegemaßnahmen seitens der Umweltstiftung bzw. der Unteren Landschaftsbehörde sind für diesen Fall mit dem BEV noch zu verhandeln.
Frage 3: „Gibt es eine
vergleichbare Bahnbrache, ähnlich wie in
Rheine R, von solcher Bedeutung im Münsterland bzw. gesamten NRW?“
Im Eigentum der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft BEG befinden sich derzeit landesweit noch ca. 20.000 ha ehemals durch bahnbetriebliche Zwecke genutzte Brachflächen.
Ein Vergleich verschiedener Flächen nach der Naturschutzbedeutung ist kaum leistbar, da verschiedenste Faktoren wie z. B. die Flächengröße, der Sukzessionsstand, der Belastungsgrad, die Umfeldqualität, das vorhandene Arteninventar, ein potentielles Arteninventar sowie der Biotopverbund zu vergleichen wäre. Eine derart ausführliche Flächenanalyse ist bisher jedoch nicht durch die BEG vorgenommen worden.
Herr Grenzhäuser
Frage 1: „Ist davon
auszugehen, dass die Entwicklung des Gewerbegebietes Rheine R eine zusätzliche
Anbindung über den Waldhügel in Richtung B 70 n nach sich zieht, wenn sich das
Verkehrsaufkommen über Hauenhorst erhöht?“
Im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan wurde eine Prognose über den durch das Gewerbegebiet zusätzlich bedingten Kfz-Verkehr erstellt. Demnach ist mit einer Erhöhung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke auf der Hauptstraße K 77 von derzeit ca. 5.000 Kfz/Tag auf ca. 5.750 Kfz/Tag zu rechnen.
Aus dem Mehrverkehr von ca. 750
Kfz/Tag mit der Fahrbeziehung
B 70 n/Rheine R kann aus Sicht der Stadt Rheine jedoch nicht der Bedarf für den
Bau einer zusätzlichen Anbindung an die B 70 n hergeleitet werden.
Für den Bau der Querspange (K 66 n) zwischen der B 481 und der K 77 tritt zudem der Kreis Steinfurt als Straßenbaulastträger auf. Ob und wann eine Verlängerung der Querspange in westlicher Richtung bis zur B 70 n konkret verfolgt wird, bestimmt der Kreis Steinfurt.
Frage 2: „Ist mit den
Landwirten in Catenhorn über diese mögliche verkehrstechnische Entwicklung
gesprochen worden?“
Da bezüglich einer zusätzlichen Anbindung an die B 70 n kein konkretes Vorhaben seitens des Kreises vorliegt, besteht kein Bedarf nach einer Information von Teilen der Bevölkerung über ein nur theoretisch mögliches Bauvorhaben.
Wir hoffen, Ihrem Anliegen in angemessener Weise nachgekommen zu sein und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Kuhlmann
Erster Beigeordneter