Herr Mangel stellt die Arbeit des schulpsychologischen Dienstes für den Kreis Steinfurt vor und führt aus, dass die schulpsychologische Beratungsstelle mit vier Psychologen auf 3,5 Stellen besetzt sei. 2008 sei eine Aufstockung um zwei Stellen erfolgt, wovon eine Stelle vom Land und eine vom Kreis finanziert werde. Trotz der Personalaufstockung sei der Stellenschlüssel noch Psychologe für 20.000 Schüler/innen. Dienstadresse sei das Gesundheitsamt in Rheine, Münsterstr. 55.

 

Die Regionale Schulberatungsstelle ist eine Einrichtung des Kreises Steinfurt. Sie ist zuständig für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen.

 

Häufige Beratungsanlässe seinen unter anderem die Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens, die Konzentrations- und Motivationsprobleme, aggressives und störendes Verhalten, die Schuldistanz, die Schul- und Prüfungsangst, Mobbing, der Umgang mit besonderer Begabung, Konflikte, die sich aus dem Beziehungsgeflecht ergeben.

Eine Beratung erfolgt auch bei Fragen zu Schullaufbahnentscheidungen (Einschulung, Wahl der Schulform etc.)

 

Das Arbeitsfeld der Schulberatung zielt darauf ab, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen oder Kollegien hinsichtlich ihrer pädgogischen Arbeit über den Einzelfall hinaus zu unterstützen. Hier gestaltet die Beratungsstelle z.B. Lehrerfortbildungen und berät Schulen zu pädagogisch-psychologischen Fragen. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Supervision von Lehrkräften und Schulleitungen als Einzel- und Gruppenangebot.

 

Eltern, Schülerinnen oder Schüler, die sich beraten lassen möchten, können sich telefonisch unter 05971/914480 anmelden. Dienstags von 13-15 Uhr und donnerstags von 10-11 Uhr steht ein Schulpsychologe zur Verfügung, um Anmeldungen entgegenzunehmen. Hilfreich ist es, wenn Eltern und Schule bei Schulproblemen zusammenarbeiten. Daher wird gebeten, möglichst zusammen mit der Schule eine „Gemeinsame Anmeldung“ auszufüllen.

 

Die Informationsbroschüre der Regionalen Schulberatungsstelle für den Kreis Steinfurt, Schulpsychologische Beratung, ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.