Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

1:32

 

Herr Lütkemeier verweist auf die vorherigen Beratungen zu dieser Thematik und erläutert die Vorlage.

 

Herr Niehues bedankt sich für die Erarbeitung dieser Vorlage und bittet den nichtöffentlichen Vermerk zur Werbung auf städtischen Grundstücken als Anlage der Niederschrift beizufügen. Darüber hinaus möge die Verwaltung, rechtzeitig, vor Ablauf der Kündigungsfrist, über die Weiterführung des bestehenden Vertrages zur Beratung dem Haupt- und Finanzausschuss oder Rat vorlegen.

 

Der CDU-Fraktion sei es wichtig, dass die ebenfalls durch die Firma Ströer betreuten  privaten Flächen mit in die Pflege einbezogen würden. Eine Ausweitung von Werbung auf privaten Flächen müsse vermieden werden, so Herr Niehues abschließend.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.     Der Anbringung von folgenden Werbemedien auf städtischen Grundstücken durch die Fa. Ströer wird zugestimmt:

 

bis zu 45 Werberahmen (Moskitos) an Schaltschränken auf städt. Grundstücken für gewerbliche Werbung

 

bis zu 260 Kandelaber (Wechselrahmen) an Straßenlaternen (entsprechend Anlage 1)

·       davon ca. 200 Kandelaber für gewerbliche Werbung durch die Fa. Ströer

·       davon ca. 60 Kandelaber für Kultur- und Stadtmarketingwerbung der Stadt Rheine, des Verkehrsvereins und der Kloster Bentlage gGmbH.

 

2.     Dem Verkehrsverein Rheine wird zusätzlich und ausschließlich für Kultur- und Stadtmarketingwerbung der Stadt und der Kloster Bentlage gGmbH die Aufstellung von bis zu 40 der heute bereits eingesetzten Dreieckständer gestattet. Die Aufstellung, Bestückung, Entfernung und Einlagerung der Dreieckständer erfolgt durch und auf Kosten des Verkehrsvereins Rheine.

 

3.     Auf städt. Grundstücksflächen werden andere Werbemaßnahmen und –medien nicht mehr gestattet. Die Fa. Ströer wird ermächtigt, jegliche andere Werbung und Werbemedien auf städt. Grundstücken zu entfernen.

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden vertraglichen Regelungen als Ergänzung des bestehenden Vertrages mit der Fa. Ströer zu vereinbaren.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig