Herr Andreas Exeler fragt nach, welche Möglichkeiten er als betroffener Anlieger hat, im Verfahren um die Ölmühle seine Bedenken zu äußern.

 

Frau Gellenbeck antwortet, dass betroffene Anlieger im Rahmen der Offenlage ihre Eingaben machen können. Des Weiteren kann er seine Einwände im BImSchG-Verfahren vorbringen.