Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Vor Eintritt in die Haushaltsplanberatung verliest Frau Ehrenberg den als Anlage 2 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion auf Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt: „Wiedereinrichtung einer unabhängigen Arbeitslosenberatungsstelle in Rheine“.

Frau Ehrenberg ergänzt, dass der Vorstand des Jugend- und Familiendienstes beschlossen hat, keine eigene Arbeitslosenberatungsstelle zu betreiben. Informationen vom Caritasverband Rheine e. V. und des Vereins Lernen fördern liegen bisher nicht vor.

 

Herr Winnemöller lehnt für die CDU-Faktion den Antrag ab und verweist auf die im letzten Jahr im Sozialausschuss geführte Diskussion.

 

Herr Hemelt nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Jugend- und Familiendienst kein Interesse an der Fortführung einer unabhängigen Arbeitslosenberatungsstelle hat. Er weist jedoch daraufhin, dass sowohl der Caritasverband als auch der Verein Lenen fördern bereits mit Beratungsangeboten im Bereich des Arbeitslosengeldes II tätig ist.

 

Herr Holtel bezweifelt, dass eine unabhängige Arbeitslosenberatungsstelle in der Lage ist die am Markt befindlichen Förder- und Hilfsangebote umfassend zu durchschauen. Er befürchtet, dass keine effektive Beratung der Hilfesuchenden erfolgt und die Hilfesuchenden stattdessen nur an die zuständigen Fachstellen verwiesen werden.

 

Herr Mau regt an, über den Antrag nicht sofort zu entscheiden. Aus seiner Sicht sollten die nächsten Monate genutzt werden um zu ermitteln, ob und in welchem Umfang die Arbeitslosenzahlen steigen und ob tatsächlich ein Bedarf für eine unabhängige Arbeitslosenberatungsstelle besteht.

 

Frau Ehrenberg verweist auf das im Arbeitslosengeld II vorhandene gute Fallmanagement, dass durch kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter auch für Hilfesuchende mit schwerwiegenden Problemen gut aufgestellt ist. Wie bereits bei der letzen Beratung ausgeführt, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Doppelstruktur im Bereich der Arbeitslosenberatung.

 

In der anschließenden Abstimmung lehnt der Sozialausschuss den Antrag ab:

 

Abstimmungsergebnis:                   mehrheitlich abgelehnt

                                                     5 JA-Stimmen

                                                     9 Nein-Stimmen

 

 

Produkt 220 - Leistungen zur Grundversorgung

 

Es folgt keine eigene Beratung zu diesem Produkt.

 

 

Produkt 2204 - Betreuung von Migranten

 

Frau Ehrenberg verliest den als Anlage 3 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion und stellt die Verwaltungsmeinung zu den einzelnen Punkten dar.

Zum ersten Punkt „Bildungslotsen“ führt sie aus, dass der Kreis Steinfurt im Rahmen des regionalen Bildungsnetzwerkes eine Interessenbekundung zum Förderprogramm „Lernen vor Ort“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abgegeben hat. Die Stadt Rheine ist mit dem Modellprojekt „Bildungslotsen“ an dem Netzwerk beteiligt. Eine Entscheidung soll zum Schuljahresbeginn 2009/2010 erfolgen.

 

In der anschließenden Diskussion wird bemängelt, dass der Antrag den Fraktionen noch nicht vorliegt und somit eine sachgerechte Beratung und Entscheidung nicht möglich ist. Außerdem fehlt ein Finanzierungsvorschlag.

 

Herr Schöpper schlägt vor, die beim Budget 220 vorhandene Verbesserung von 37.000,00 Euro zur Finanzierung der beantragten 15.000,00 Euro zu verwenden.

 

Der Sozialausschuss stellt den Antrag zunächst zurück, um eine Beratung in den Fraktionen zu ermöglichen. Die angesprochene Budgetverschiebung soll gegebenenfalls im Haupt- und Finanzausschuss beantragt werden.

 

Produkt 2206 - Soziale Einrichtungen

 

Es folgt keine eigene Beratung zu diesem Produkt.

 

 

Produkt 2208 - Offene Altenarbeit

 

Es folgt keine eigene Beratung zu diesem Produkt.

 

 

Produkt 2209 - Offene Ausländerarbeit

 

Frau Ehrenberg trägt den als Anlage 4 beigefügten Antrag des Portugiesischen Freizeitzentrums Rheine e. V. vor.

 

Herr Schöpper ergänzt, dass es im Bereich der Stadt Rheine insgesamt 10 Migrantenvereine /-organisationen gibt. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, werden alle Vereine/Organisationen bei Anträgen auf Betriebskostenzuschüssen auf die im städtischen Haushalt vorhandenen Fördermöglichkeiten verwiesen. Eine weitergehende Förderung eines einzelnen Vereins hätte eine Präzedenzwirkung und sollte aus Sicht der Verwaltung vermieden werden. Die Verwaltung schlägt vor, in einem gemeinsamen Gespräch mit Beteiligung der Sportförderung dem Verein die vorhandenen Fördermöglichkeiten zu erläutern. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung an den Sozial- und Sportausschuss.

 

Der Sozialausschuss stellt die Bedeutung des Portugiesischen Freizeitzentrums Rheine e. V. heraus und unterstützt geschlossen den Vorschlag der Verwaltung.

 

 

Produkt 2210 - Offene Behindertenarbeit

 

Frau Ehrenberg trägt den als Anlage 5 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion und die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

 

Hilfen für gehörlose und hörbehinderte Menschen

 

Im Januar 2008 kam es zwischen dem Beirat für Menschen mit Behinderung und den gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu einem intensiven Gespräch über deren Lebenssituation, deren Bedürfnisse/Erwartungen nach Kommunikation im öffentlichen Raum. Eingeladen waren der Gehörlosenverein Rheine und die Selbsthilfegruppe der hörbehinderten Menschen im Kreis Steinfurt. Der Beirat hat der Gruppe der Hörbehinderten in Bezug auf technische Kommunikationshilfen in städtischen Gebäuden ihre Unterstützung zugesagt. Da die barrierefreien Haushaltsmittel bis einschließlich 2009 für Maßnahmen vergeben sind, werden die Vorschläge für die Anschaffung von Kommunikationshilfsmittel wie Hörschleifen , FM –Anlagen, Kommunikationsbox vom Beirat in die Arbeitsgruppe zur Besprechung barrierefreier Maßnahme in diesem Jahr eingebracht.

Unabhängig vom Beirat ist die Koordinatorin für Behindertenarbeit mit beiden Gruppen in direktem Gespräch.

Der Gehörlosenverein wird u. a. derzeit bei der Suche nach einem neuen Begegnungsraum unterstützt. Kulturveranstaltungen, die für gehörlose Menschen geeignet sind, werden aus den Mitteln „Offene Behindertenarbeit“ bezuschusst. Seit Sommer 2007 hält Frau B. Meyer (kann Gebärdensprache) von der Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung (Träger CV Emsdetten-Greven) offene Sprechstunden 1 Mal monatlich im neuen Rathaus ab.

 

Übernahme von Kosten im Verwaltungsakt für Gebärdendolmetscher

 

Der Rechtsanspruch hat zur Verbesserung für die gehörlosen Menschen geführt, allerdings gestaltet sich das Verfahren im Einzelfall oft schwierig. Besonders schwierig sind die Fälle, die nicht eindeutig durch § 8 BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz NRW) und auch nicht durch § 17 Abs.2 SGB I geregelt sind. So gibt es keine eindeutige Regelung der Finanzierung von Gebärdendolmetscher, wenn z.B. gehörlose Eltern an Elternabenden in der Schule teilnehmen wollen. Je nach Schule und Kommune kommt es zu unterschiedlichen Entscheidungen. Auf diese, nicht eindeutige Rechtslage, hat der Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren und -beauftragten in NRW reagiert und spricht sich für klare Regelungen aus. Der AK hat diese Auffassung zur Klärung an die Behindertengleichstellungsbeauftragte für NRW, Frau Angelika Gemkow geleitet. Ferner wurde der Städtetag NRW und der Landkreistag NRW über die unterschiedliche Handhabung und Auslegung in der Praxis unterrichtet. Klare Auslegungen/Kommentare für die Anwendung in der Praxis der Kommunkationsverordnung muss der Gesetzgeber NRW nachbessern.

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Produkt 2211 - Sonstige soziale Betreuung

 

Es folgt keine eigene Beratung zu diesem Produkt.

 

 

Abschließende Beratung und Beschlussfassung:

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion spricht sich der Sozialausschuss dafür aus, die Personal-, Sach- und Betriebskostenzuschüsse an alle freien Träger, Vereine und Verbände um 10 % zu erhöhen. Hiervon ausgenommen seien lediglich die Zuwendungen für Mieten und Pachten.

 

Herr Hemelt weist ausdrücklich darauf hin, dass die höhere Förderung durch die Stadt Rheine im Gegenzug nicht zu einer Reduzierung von Förderungen Dritter führen darf.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Für den Bereich des Sozialausschusses bedeutet die Erhöhung der Personal-, Sach- und Betriebskostenzuschüsse um 10 % eine Budgetausweitung von 34.384,00 €.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Soziales unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei

                                             einer Enthaltung