Sitzung: 11.02.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 088/09
00:58:00
BESCHLUSS:
I. Änderungs-
und Ergänzungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 135, Kennwort: "Germanenallee", der Stadt Rheine zu ändern und zu ergänzen.
Der räumliche Geltungsbereich dieser
Bebauungsplanänderung/-ergänzung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die
südliche Grenze des Flurstücks 266,
im Osten: durch die
östliche Grenze des Flurstücks 198,
im Süden: durch
die nördliche Grenze des Flurstücks 199 und 426;
teilweise
5 m nach Süden parallel verschoben,
im Westen: durch
die westliche Grenze des Flurstücks 404;
in
Verlängerung Richtung Norden bis zum Flurstück 265.
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf
Grundstücke, die zwischen dem Rodder Damm (Tecklenburger Nordbahn) und der
Germanenallee (öffentlicher Fuß- und Radweg) liegen. Sämtliche Flurstücke
befinden sich in der Flur 30, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. in der
Bebauungsplanänderung/-ergänzung geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 135, Kennwort: "Germanenallee", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig