Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, das Budget des Fachbereiches 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 1.613.200 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 41

Erträge

Durch die Anpassung der Erbbauzinsen erhöhen sich die Privatrechtlichen Leistungsentgelte um 20.000 EUR.

 

BZ 5 – Privatrechtliche Leistungsentgelte

 

2023

2024

2025

2026

Erbbauzinsen

alt

476.000

476.000

476.000

476.000

 

neu

496.000

496.000

496.000

496.000

Verbesserung

 

20.000

20.000

20.000

20.000

 

 

Für 2022 geplante Verkäufe von Gewerbegrundstücken verschieben sich in das Jahr 2023.

 

BZ 7 – sonstige ordentliche Erträge

 

 

2023

 

2024

 

2025

 

2026

 

 

 

 

 

 

Erträge aus dem Verkauf von Gewerbeflächen

alt

neu

3.900.000

6.034.000

280.000

280.000

50.000

50.000

50.000

50.000

Verbesserung

 

2.134.000

0

0

0

 

 

Produktgruppe 43

Aufwendungen

 

Aufgrund der Wohngeldreform und der damit zusammenhängenden Ausweitung des Wohngeldanspruchs von deutschlandweit 700.000 auf 2 Mio. Berechtigte sowie der Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente (Ergebnis Koalitionsausschuss 03.09.2022) sollen insgesamt 8,0 zusätzliche Stellenanteile bereitgestellt werden (vgl. Vorlage 462/22).  

 

BZ 11 Personalaufwendungen

 

2023

2024

2025

2026

Personalaufwendungen

alt

533.688,74

578.957,00

527.984,01

541.194,50

 

neu

1.074.488,00

1.132.277,00

1.096.162,01

1.123.576,50

Verschlechterung

 

540.800,00

554.320,00

568.178,00

582.382,00

 

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement im Investitionsplan eine Verbesserung in Höhe von

3.295.200 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 41

Einzahlungen

Für 2022 geplante Verkäufe von Gewerbegrundstücken verschieben sich in das Jahr 2023.

 

4101-07 Allgemeine Grundstücke

 

2023

2024

2025

2026

Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

alt

400.000

340.000

100.000

100.000

 

 

neu

2.698.000

340.000

100.000

100.000

Verbesserung

 

2.298.000

0

0

0

 

 

4101-27 GI IndustrieRAUM Rheine 30/70

 

2023

2024

2025

2026

Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

alt

0

0

0

0

 

 

neu

1.215.200

0

0

0

Verbesserung

 

1.215.200

0

0

0

 

 

Auszahlungen

Für 2022 geplante Verkäufe von Gewerbegrundstücken verschieben sich in das Jahr 2023. Somit werden die Auszahlungen für Kanalanschlussbeiträge auch verschoben.

 

4101-28 Kanalanschlussbeiträge GE/GI                                                                                                                                                                                                                       

 

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

alt

0

0

0

0

 

neu

218.000

0

0

0

Verschlechterung

 

218.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktgruppe 42

Auszahlungen

 

Im Haushaltsplanentwurf 2023 ist versehentlich die Wiederanlage 2026 nicht an die geänderte Ausschüttung Finanzerträge (Berichtszeile 19) angepasst worden.

 

BZ. 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen

 

2023

2024

2025

2026

Zuführung Technische Betriebe Rheine

alt

4.716.000

4.717.000

4.107.000

4.107.000

 

neu

4.716.000

4.717.000

4.107.000

3.904.000

Verbesserung

 

0

0

0

203.000

 

 

In den vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) Anfang September 2022 für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement keine Änderungen von coronabedingten Belastungen festzustellen. 

 

 

C) Belastungen durch den Ukraine-Krieg

 

In dem vorgenannten Gesetzesentwurf zur Verlängerung des NKF-CIG hat das MHKBD gleichzeitig auch eine Isolierungsmöglichkeit für Belastungen durch den Ukraine-Krieg angeregt. Auf Grundlage dieser Ankündigung hat die Bezirksregierung Münster umgehend eine Rundverfügung erlassen, wonach die angekündigten Regelungen bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen sind.

 

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement zusätzlich folgende Belastungen aus dem Ukraine-Krieg zu isolieren:

 

 

Produkt 43:

 

Ergebnisplan

Berichts-zeile

Ertrags-u.
Aufwandsarten

Begründung

Verbesserung (+) /
Verschlechterung (-)

 11

 Personalaufwendungen

Aufgrund der Wohngeldreform und der damit zusammenhängenden Ausweitung des Wohngeldanspruchs von deutschlandweit 700.000 auf 2 Mio. Berechtigte sowie der Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente (Ergebnis Koalitionsausschuss 03.09.2022) sollen insgesamt 8,0 zusätzliche Stellenanteile bereitgestellt werden.  

 -540.800,00 €

 

 


Anlagen: