Betreff
Stadtteil-Lastenrad-Initiative für Rheine
Vorlage
468/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss fasst nachfolgende Beschlüsse:

 

1.        Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum städtischen Förderprogramm für private Lastenräder zur Kenntnis.

 

2.        Der Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt der Auslobung eines Wettbewerbes und der Bewertung durch die vorgelegte Matrix zu.

 

3.        Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur Umsetzung des Projektes „Stadtteil-Lastenräder“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Erstellung der Förderanträge.

 


Begründung:

 

Zu 1.

In der Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschuss vom 19.05.2022 wurde die Umsetzung eines städtischen Förderprogrammes zur Beratung und Priorisierung an den Arbeitskreis Radverkehr verwiesen. Der Arbeitskreis Radverkehr hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 27.10.2022 beraten. Demgemäß wird die Auflage eines auf 3 Jahre befristeten Förderprogramms für den Erwerb privater Lastenräder „99 Lastenräder für Rheine“ in das Maßnahmenprogramm „Umsetzung des Radverkehrskonzeptes“ aufgenommen.

Die Maßnahme erhält jedoch die Priorität 2 und soll zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich in 2024, umgesetzt werden. Eine entsprechende Empfehlung geht dem Bau- und Mobilitätsausschuss zu.

Im AK Radverkehr des Jahres 2023 wird über die dann aktualisierte Liste der Maßnahmen für 2024 beraten, um dann im Bau- und Mobilitätsausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen zu können. 

 

Zu 2.

Da die Beantragung und Zustimmung durch den Fördermittelgeber noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, soll zeitnah mit der 1. Stufe, der Auslobung des Wettbewerbs, begonnen werden. Potenzielle Akteure der „Stadtteil-Lastenräder“ sind aufgefordert, ihre Bewerbungen jeweils bis zum 30.03. der Jahre 2023 und 2024 einzureichen. Auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen erfolgt die bedarfsgerechte Beschaffung von maximal fünf Lastenrädern jährlich.

 

Zu 3.

In seiner Sitzung vom 19.05.2022 stimmte der Bau- und Mobilitätsausschuss dem Aufbau einer Stadtteil-Lastenradinitiative mittels eines zweistufigen Verfahrens zu. In der ersten Stufe sollen geeignete Partner, die die Sharing-Initiative der Stadt unterstützen und durchführen wollen, durch die Auslobung eines Wettbewerbs, gefunden werden. In der zweiten Stufe erfolgt die bedarfsgerechte Beschaffung von max. 5 Lastenrädern pro Jahr über das Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität“, welche den Partnern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Geeignete Partner, Initiativen, Nachbarschaftsvereine oder Gruppen, welche die Stadt Rheine bei der Umsetzung der Sharing-Initiative unterstützen wollen, werden mittels der nachfolgenden Matrix bewertet:

 

Bewertungsmatrix und Teilnehmerkriterien zum Aufbau einer Lastenrad Sharing Initiative „Stadtteil-Lastenräder“ in Rheine

 

Bewerber

Ideenreich-tum und Originalität

Übernahme von Lasten und Pflichten

 Ausleih- und Rückgabemöglich-keiten

Öffentlichkeits-wirksamkeit und Reichweite

Erschließen potenzieller Interessentengruppen und Netzwerkaktivität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                          

                                                                      

Priorisierung: / nicht gegeben, * gering, ** mittel und *** hoch

Eignungsvoraussetzung: Mindestens ein Bewertungsstern pro Kategorie

Der Teilnahmezuschlag erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Bewertungspunkte

Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren

 

 

Hinweise für bewertungsrelevante Aktivitäten

 

Insbesondere fließen folgende bewertungsrelevante Aktivitäten von lokalen Initiativen, Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Arbeitskreisen, Verbänden und Vereinen oder Nachbarschaftsgruppen in die Bewertung ein:

 

Ideenreichtum, Originalität und Identifikationsmerkmale, Übernahme von Lasten und Pflichten, zeitlicher Einsatz der Beteiligten, Ausstrahlung in die Öffentlichkeit, sowie die Reichweite von Aktionen und Angeboten, das Erschließen potenzieller Interessenten sowie Vernetzungsaktivitäten mit Bürger/innen und anderen Gruppen.

 

1. Ideenreichtum, Originalität und Identifikationsmerkmale

Positiv bewertet werden hier beispielsweise die Darstellung bewusstseinsbildender oder identitätsstiftender Maßnahmen und Aktionen im Stadtteil, z. B. „Hook – unser Lastenrad im Schotthock!“ Im Rahmen der jeweiligen Konzepterstellungen können die Bewerber z. B. aber auch aufzeigen, dass die Erarbeitung oder Berücksichtigung eines Energiekonzeptes für den Betrieb der elektrischen Lastenräder sowie ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energieträger für die Ladung der Lastenradakkus berücksichtigt wurde.

 

2.

Um eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Zusammenarbeit gewährleisten zu können, müssen die künftigen Partner bereit und in der Lage sein, einige Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Sie müssen den vertraglichen Bedingungen für den Lastenradverleih (siehe Anlage 1) zustimmen, die Ausleihe organisieren (inkl. Registrierung bzw. Identitätsprüfung des Ausleihenden, Kaution, etc.), für einen sicheren Standort zur Vermeidung von Diebstahl und Vandalismus sowie für die Aufladung der Akkus zu sorgen und auch darauf zu achten, dass die Räder in einem ordnungsgemäßen und verkehrstüchtigen Zustand herausgegeben und wieder entgegengenommen werden.

 

3.

Niedrigschwellige Ausleih- und Rückgabemöglichkeiten erhalten eine hohe Bewertungspriorität und sollten in dem Konzept ebenso aufgezeigt werden wie beispielsweise Öffnungszeiten oder Überlegungen zur intermodalen Verknüpfungen des Lastenradbetriebs, z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

4.

Positiv bewertet wird auch die Darstellung bewusstseinsbildender Maßnahmen und Aktionen im Rahmen einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit, z. B. in Zusammenarbeit im Schul- oder Kitabereich, ebenso wie die Förderung und Netzwerkarbeit zwischen der Stadt Rheine und den anderen Teilnehmern der Lastenrad-Initiative.

 

5.

Beispiele von Aktivitäten der sozialen Vernetzung (z. B.: Besorgungsfahrten für ältere Nachbarn) im Stadtteil fließen positiv in das Bewertungsverfahren ein. Darüber hinaus stellt die Bereitschaft eines Vereins, einer Nachbarschaftsgruppe oder eines Stadtteilbeirates, ein Buchungssystem, wie z. B. CommonsBooking als Plattform für eine gemeinsame Lastenrad-Sharing-Struktur, in Rheine zu etablieren und langfristig zu betreiben, ein hochstehendes Qualitätsmerkmal dar und wird entsprechend bewertet.

 

 

Teilnahmebestimmungen

 

Bewerben können sich Personen und Personengruppen mit Wohnsitz oder Sitz in Rheine, die die Ziele der Verkehrswende stützen und Aufgaben im Bereich der Durchführung der Lastenrad Initiative in Rheine übernehmen wollen.

Die Teilnahme an der Lastenrad-Initiative erfolgt aufgrund eigener Bewerbung. 

Die Bewerbung erfolgt schriftlich und formlos, ist jedoch möglichst mit Fotos, Skizzen u. ä. zu ergänzen.

 

Die Bewerbungen sind bis zum 30. März 2023 einzureichen bei:

 

FB 5.30 Mobilitäts- und Verkehrsplanung

Herr Wolters

Klosterstraße 14

48431 Rheine

 

Die Bewertung erfolgt durch den Bau- und Mobilitätsauschuss nach Vorbereitung durch die Verwaltung.

 

 

Finanzierung

 

Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 entsprechende Ein- und Auszahlungen für die Jahre 2023 bis 2025 im Projekt 53017-02 veranschlagt worden.

 

 


Anlage:

 

Vertragsentwurf Verleih Lastenräder