Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zu den Anregungen zum Verkehrskonzept zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach Vorstellung des Verkehrskonzeptes zur verkehrstechnischen Erschließung der geplanten Elsa-Brändström-Realschule an der Salzbergener Straße im Bau- und Mobilitätsausschuss vom 09.06.2022 (Vorlage 229/22) ist dieses einstimmig beschlossen worden.

Es sind allerdings noch zwei Prüfaufträge an die Verwaltung gestellt worden. Diese beziehen sich auf eine zusätzliche Querungshilfe und die Einrichtung einer Elternhaltestelle.

 

Nach Prüfung kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:

 

  1. Einplanung einer zusätzlichen Querungshilfe in der Salzbergener Straße

Für eine zusätzliche Querungshilfe in der Salzbergener Straße für das nördliche Einzugsgebiet kommt der Abschnitt im Bereich der Straßen Schultenstraße und Salinenstraße in Frage.

In Richtung Salzbergen ist bereits die Lichtsignalanlage Salzbergener Straße / Berbomstiege vorhanden – in Richtung Stadtzentrum sind bereits die vorhandene Querungshilfe sowie die geplante Fußgängersignalanlage vorgesehen.

Zeichnerisch sind für weitere Querungshilfen 3 Varianten ausgearbeitet und in den der Anlage beigefügten Lageplänen dargestellt worden.

 

-          Variante 1: nördlich, mittig zwischen Schultenstraße und Salinenstraße

In dieser Lage muss der querende Fußgänger direkt über die abknickende Busbucht laufen. Zudem ist zur Umsetzung Grunderwerb erforderlich, so dass eine zusätzliche Querungshilfe an dieser Stelle seitens der Verwaltung nicht empfohlen wird.

Die Feuerwehrzufahrt zur Elsa wird nicht beeinträchtigt.

 

-          Variante 2: nördlich, im Bereich der Salinenstraße

Hier wäre eine Querungshilfe planerisch möglich. Allerdings ist hierzu in einem Bereich Grunderwerb erforderlich, der zurzeit für private Stellplätze genutzt wird. Daher erscheint die Umsetzbarkeit an dieser Stelle fraglich.

Die Feuerwehrzufahrt zur Elsa wird nicht beeinträchtigt.

 

 

-          Variante 3: südlich, im Bereich gegenüber der Salinenstraße

Bei dieser Variante wäre kein Grunderwerb von Privat erforderlich. Durch die südliche Lage müssten aber Flächen des Grundstücks der Elsa-Brändström-Realschule überplant werden.

Zudem wird die Linienführung durch Platzierung einer Querungshilfe an dieser Stelle ungünstig, da direkt anschließend in Richtung Stadtzentrum die Busbucht anschließt. Hier überlagern sich dann die Fahrbahnverschwenkung im Bereich der Querungshilfe und der Einfahrtbereich der Busbucht. Ein Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern könnte hierdurch ausgelöst werden. Insbesondere birgt die Führung des Radfahrers in dieser Variante Gefahrenpotential, da im Bereich der Fahrbahnverschwenkung direkt die überfahrbare Furt anschließt.

Für die Feuerwehrzufahrt ist der Ausrundungsbereich zur Busbucht anzupassen.

 

Fazit zur Querungshilfe:

Von den drei untersuchten Varianten scheiden zur Umsetzung die Varianten 1 und 3 auf Grund der deutlichen Konflikte, die hierdurch erzeugt werden, aus Sicht der Verwaltung aus.

Lediglich in der Variante 2 ist planerisch eine Querungshilfe möglich.

Allerdings ist hier zur Umsetzung der Maßnahme Grunderwerb erforderlich.

 

In Anbetracht der aus Verwaltungssicht nicht dringenden Notwendigkeit einer weiteren Querungshilfe, sollte auch für die Variante 2 keine Umsetzung eingeplant werden.

 

 

  1. Einplanung einer Elternhaltestelle

Zum Thema „Elternhaltestellen an Schulen“ sind im BaMo vom 09.09.2021 (418/21) grundsätzliche Voraussetzung bei Einrichtung einer Elternhaltestelle vorgestellt worden, die eingehalten werden sollten.

So muss sichergestellt sein, dass durch die Elternhaltestelle keine neuen Verkehrsprobleme erzeugt werden. Bei der Suche nach geeigneten Standorten sollten deshalb folgende Empfehlungen beachtet werden:

·         Entzerrung der Hol- und Bringverkehre durch Verlagerung auf mehrere Standorte

·         Einhaltung einer Mindestentfernung von 250 m zur Schule

·         Vermeidung zusätzlicher Fahrwege (in Wohngebieten)

·         Prüfung auf potenzielle Probleme bzw. auf gefährliche Fahrmanöver

·         Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte (StVO-Konformität)

·         Beachtung des Kriterienkataloges (Checkliste) des ADAC Leitfaden „Das Elterntaxi an Grundschulen“; z. B. möglichst T-30-Bereiche

 

Diese Kriterien sind auch bei der Entscheidung zur Einrichtung einer Elternhaltestelle an der Michael-Grundschule (Vorlage 044/22) berücksichtigt worden.

 

Vor diesem Hintergrund sind im Radienbereich von 250 m (siehe Anlage) drei potentielle Stellen für eine Elternhaltestelle näher betrachtet worden:

 

-          Variante 1: Unlandstraße/Parkplatz Sportplatz

Von diesem Standort aus können Schüler, die mit dem Auto gebracht werden, zwar gut zur Schule laufen, allerdings ist die Unlandstraße im Radverkehrskonzept als Fahrradstraße eingeplant. Zudem liegt der Standort in einer Sackgassenlage, so dass zum Wendemanöver zusätzlich die Unlandstraße auch auf dem Rückweg befahren werden muss. Ebenso kann die parallel verlaufende Falkenstraße nicht für den Rückweg genutzt werden, da diese nicht für Kfz an der Berbomstiege angeschlossen ist.

Diese zusätzlichen entstehenden Fahrwege im Wohngebiet und potentiellen Konflikte mit den Radfahrern sollten vermieden werden, so dass eine Elternhaltestelle an dieser Stelle seitens der Verwaltung nicht empfohlen wird.

 

-          Variante 2: Devesburgstraße

Von diesem Standort aus können Schüler, die mit dem Auto gebracht werden, zwar gut zur Schule laufen, allerdings werden Fahrzeughalter, die Ihre Kinder dort absetzen entweder den Standort in nördliche Richtung verlassen, oder wenden müssen. Da das Weiterfahren in nördlicher Richtung bequemer sein wird, ist davon auszugehen, dass in dieser Richtung die Elternhaltestelle verlassen wird. Allerdings ist diese Wegeverbindung in Richtung Salzbergener Straße eine gut frequentierte Radwegeverbindung.

Diese zusätzlich entstehenden Fahrwege im Wohngebiet und potentielle Konflikte mit den Radfahrern sollten vermieden werden, so dass eine Elternhaltestelle an dieser Stelle seitens der Verwaltung nicht empfohlen wird.

 

-          Variante 3: Salzbergener Straße, vorh. Parkbucht

Dieser mögliche Haltepunkt befindet sich an der Salzbergener Straße vor einer Pizzeria. Die Längsparkstände würden Platz für 2 Pkw bieten können. Auf Grund der geringen Anzahl an Halteplätzen an dieser Stelle und der nachgelagerten Bushaltestelle, könnte die Gefahr bestehen, dass auch die Bushaltestelle als Haltepunkt genutzt werden würde.

Nach den Empfehlungen des ADAC sollten Elternhaltestellen möglichst in Tempo-30-Bereichen liegen, um das Gefahrenpotential an diesen Straßen beim Ein- und Aussteigevorgang zu reduzieren. Auf der Salzbergener Straße gilt in diesem Bereich Tempo 50. Ob sich im Zuge der Einrichtung der Schule auch in diesem Bereich, der nicht im Eingangsbereich der Schule liegt, Tempo 30 einrichten ließe, wäre mit der Straßenverkehrsbehörde noch zu klären.

 

Fazit zur Elternhaltestelle:

Da an allen drei untersuchten Standorten für eine mögliche Elternhaltestelle Konflikte zu erwarten sind, empfiehlt die Verwaltung keine ausgewiesene Elternhaltestelle für die geplante Elsa-Brändström-Realschule einzurichten. Sollten aber nach Inbetriebnahme der Schule am neuen Standort große Probleme entstehen, würde die Verwaltung aber empfehlen die Variante 3 näher zu prüfen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage:1 Lageplan „Zusätzliche Querungshilfe, Variante 1“

Anlage:2 Lageplan „Zusätzliche Querungshilfe, Variante 2“

Anlage:3 Lageplan „Zusätzliche Querungshilfe, Variante 3“

Anlage 4: Lageplan „Kiss &Ride-Radien“ zu den möglichen Elternhaltestellen