Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Sachstandsbericht, Änderung zum Maßnahmenkatalog, Fortschreibung des Rahmenplans (594)
Vorlage
474/22
Aktenzeichen
FB 5 - Lk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum laufenden Rahmenplan Innenstadt und den Ablaufplan zur Fortschreibung des Rahmenplans zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 1 rot gefärbten Maßnahmen des Rahmenplan Innenstadt dem laufenden Städtebauförderprojekt zu entnehmen und diese zum Gegenstand der Fortschreibung des Rahmenplans zu machen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine erarbeitete mit Unterstützung eines Planungsbüros in den Jahren 2011 bis 2013 den „Rahmenplan Innenstadt“. Der Rahmenplan ist ein integriertes Handlungskonzept, mit dessen Hilfe die Innenstadt von Rheine städtebaulich, funktional und strukturell entwickelt wird.

 

Der Rat beschloss zu der Vorlage 474/14, den Rahmenplan umzusetzen. Die Stadt beantragte Mittel der Städtebauförderung für die anteilige Finanzierung der Umsetzungskosten. Der Fördergeber bewilligte der Stadt erste Fördermittel für das Jahr 2015 und weitere Fördermittel in den Folgejahren. Der Rahmenplan wird seit dem Jahr 2015 umgesetzt.

 

Während der Umsetzung wurden die Inhalte und Schwerpunkte einzelner Maßnahmen des Rahmenplans verändert und ergänzt anhand geänderter Anforderungen, wie sie beispielsweise als Ergebnis aus Bürgerbeteiligungen hervorgingen. Der Rat fasste zu den Vorlagen 405/17, 456/17 und 245/20 die dementsprechenden Änderungsbeschlüsse zu diesen Maßnahmen und zu den Gesamtkosten des Rahmenplans.

 

In diesem Zeitraum änderten sich jedoch auch wesentliche Rahmenbedingungen und Standortfaktoren, wie beispielsweise Bevölkerungsstrukturen, Konsumentenverhalten, Folgen des Klimawandels, Digitalisierungsgrad, Kerngebietsdefinition und Leerstandsanteil der Ladenlokale.

 

Daher beschloss der Rat zu der Vorlage 245/20 zudem, den Rahmenplan Innenstadt fortzuschreiben und die bis dahin noch nicht umgesetzten Maßnahmen des Rahmenplans dahingehend zu prüfen, ob sie noch sinnvoll, angemessen und zielführend sind. Die Verwaltung stimmte die Auswahl der fortzuschreibenden Maßnahmen daraufhin mit dem Fördergeber ab. Der Rat beschloss zu der Vorlage 621/21, die ausgewählten Maßnahmen dem laufenden Rahmenplan zu entnehmen und diese in der Fortschreibung zu behandeln.

 

Aus folgenden Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Rat zu beschließen, die im aktuellen Sachstandsbericht in der Anlage 1 rot gefärbten Maßnahmen aus dem aktuell laufenden Rahmenplan Innenstadt ebenfalls zu entnehmen und diese zum Gegenstand dessen Fortschreibung zu machen:

 

A.     Bezüglich der Städtebauförderung sah der Ablauf- und Finanzierungsplan aus dem Jahr 2014 vor, den Rahmenplan in einem Zeitraum von 8 Jahren von 2015 bis zum Jahresende 2022 umzusetzen. Der Fördergeber hält nach Rücksprache daran fest und informierte die Verwaltung, dass für die Maßnahmen des laufenden Rahmenplans, für die bis zum Jahr 2022 keine Fördermittel beantragt wurden, ab dem Jahr 2023 keine Fördermittel mehr bewilligt werden, damit das gesamte laufende Städtebauförderprojekt abgeschlossen und zeitnah abgerechnet werden kann.

 

Die Freiraumplanung zur der Maßnahme A5 „Neugestaltung des Umfeldes rund um ehemals Hertie“ ist inhaltlich abhängig von den Hochbauplanungen zum Umbau des Rathauszentrums und zum Neubau des Stadthotels einschließlich der damit zusammenhängenden Bauleitplanung. Aus diesem Grund konnte für die Maßnahme A5 bis zu den Antragsfristen der vergangenen Förderprogrammjahre keine fertige Entwurfsplanung erstellt werden, die eine erforderliche Voraussetzung für eine Bewilligung von Fördermitteln gewesen wäre. Daneben war es der Verwaltung nicht möglich, neben den Fördermitteln für das Rathauszentrums weitere Maßnahmen für die Jahre 2021 und 2022 zu beantragen.

 

Daher wird die Maßnahme A5 dem aktuellen Rahmenplan entnommen und in den fortzuschreibenden Rahmenplan aufgenommen. Gemäß der Anlage 2 beabsichtigt die Verwaltung, die Fortschreibung des Rahmenplan Innenstadt im Jahr 2022 fertigzustellen. Die Verwaltung meldet dem Fördergeber den „Rahmenplan 2.0“ zeitnah als Projekt der Städtebauförderung für die nächsten Jahre an. Die Umsetzung der Maßnahme A5 wird im Rahmenplan 2.0 priorisiert, um zu ermöglichen, dass Fördermittel bis zu deren Baubeginn nach Fertigstellung des Rathauszentrums und des Stadthotels bereitstehen.

 

Die Planung der Maßnahme A5 wird zwischenzeitlich förderunschädlich ohne Unterbrechung weiter fortgeführt bis einschließlich dem Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für die Umsetzung.

 

Im Haushaltentwurf werden die bislang kalkulierten Ausgaben und Einnahmen den aktuellen Entwicklungen entsprechend angepasst.

 

Der Sachstandsbericht in der Anlage 1 zeigt den Stand der Umsetzung und der Einzelkosten der Maßnahmen. Die bisherigen Änderungen an den Inhalten und die Entwicklung der Kosten seit dem Beginn der Umsetzung im Jahr 2015 sind darin erläutert.

 

 

Gemäß dem Ratsbeschluss zu der Vorlage 245/20 begann die Fortschreibung des Rahmenplan Innenstadt zwischenzeitlich mit der ersten Bürgerbeteiligung zu der Phase 1 „Grundlagen und Analyse“. Die Anlage 2 zeigt einen groben Ablaufplan für die Fortschreibung des Rahmenplans bis zum Herbst 2023.

 


Anlagen:

 

Anlage 1         Sachstandsbericht zur Umsetzung Rahmenplan Innenstadt

 

Anlage 2         Ablaufplan Fortschreibung Rahmenplan Innenstadt