Betreff
Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung-
Vorlage
488/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschläge/Empfehlungen:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2023“.

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung- vom 20.12.2022
(Anlage 3).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2023

Anlage 2 - Synopse Abfallgebührensatzung 2023

Anlage 3 - Abfallgebührensatzung 2023