Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW in der Stadt Rheine vom 20.12.2022 (Anlage 3).

 


Begründung:

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 der beigefügten Bedarfsberechnung 2023 - Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung verwiesen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Bedarfsrechnung 2023 - Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung

Anlage 2 - Synopse zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung 2023 - Kurzfassung

Anlage 3 - Satzung zur Umlegung der Kosten der Gewässerunterhaltung 2023

Anlage 4 - Übersicht der Wasser- und Bodenverbände