Betreff
Technische Betriebe Rheine - Wirtschaftsplan 2023
Vorlage
495/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine ermächtigt die Betriebsleitung

a)      zur Aufnahme von Krediten im Rahmen des für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzten Höchstbetrages und

b)      zur Aufnahme von Krediten zur Umschuldung bis zur Höhe der am 01.01.2023 bestehenden Kreditverbindlichkeiten.

 


Begründung:

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ hat gem. § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Eckdaten des Wirtschaftsplans 2023:

1.      Der Erfolgsplan 2022 schließt bei Erträgen von 49.461 T€ und Aufwendungen von
44.510 T€ mit einem geplanten Jahresüberschuss von 4.951 T€ ab.

2.      Der Gesamtbetrag der Investitionen für das Wirtschaftsjahr 2023 wird auf 16.142 T€ festgesetzt.

3.      Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 7.000 T€ festgesetzt. Nicht im Wirtschaftsjahr 2022 in Anspruch genommene Aufnahmen sind bis zum Ende des nachfolgenden Wirtschaftsjahres übertragbar.

Gem. § 4 Buchstabe b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans.

 


Anlage:

Wirtschaftsplan für die Jahre 2023 - 2026