Betreff
Wechsel eines ehrenamtlich Beauftragten für die Denkmalpflege
Vorlage
496/22
Aktenzeichen
5/FC bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorlage/Empfehlung:

 

1. Der, die Aufgaben des Denkmalausschusses wahrnehmende, Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine bestimmt auf Vorschlag der Unteren Denkmalbehörde gem. § 30 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.05.2025 Frau Stefanie Remberg zur ehrenamtlichen Beauftragten für die Baudenkmalpflege und beruft Herrn Hartmut Klein zum 31.12.2022 ab.

 

2. Der Rat der Stadt Rheine beruft die ehrenamtliche Beauftragte für die Baudenkmalpflege Frau Stefanie Remberg als sachverständige Bürgerin für den Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine (§ 9 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Rheine), als Nachfolgerin für Herrn Hartmut Klein.

 


Begründung:

Gemäß § 30 Abs. 3 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) kann der für die Denkmalpflege zuständige Ausschuss für die Dauer von 5 Jahren ehrenamtlich Beauftragte für die Denkmalpflege auf Vorschlag der Unteren Denkmalbehörde bestimmen. Werden für ein Gemeindegebiet mehrere Beauftragte für die Denkmalpflege berufen, so sollen deren Aufgabenbereiche nach regionalen oder fachlichen Gesichtspunkten abgegrenzt werden. Eine Wiederberufung ist zulässig.

Bereits seit Inkrafttreten des bisherigen DSchG NRW im Jahre 1982 hat die Stadt Rheine von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ehrenamtlich Beauftragte für die Bau- und Bodendenkmalpflege berufen. Die Berufung von ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege hat sich in diesen Jahren sehr bewährt.

 

Herr Hartmut Klein wird zum 31.12.2022 nach über 25 Jahren auf eigenen Wunsch aus seinen Funktionen als ehrenamtlicher Beauftragter für die Baudenkmalpflege und als sachverständiger Bürger im Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine ausscheiden. Er schlägt als seine Nachfolgerin Frau Stefanie Remberg vor.

In einem persönlichen Gespräch haben die Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalbehörde Frau Stefanie Remberg kennengelernt und schlagen sie ebenfalls als Nachfolgerin von Herrn Hartmut Klein vor.

Der Berufungszeitraum soll zunächst den restlichen Berufungszeitraum von Herrn Hartmut Klein abdecken und nicht die vollen 5 Jahre ausschöpfen. Hierdurch wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben, über diesen verkürzten Zeitraum Erfahrungen zu sammeln.

Die ehrenamtlichen Beauftragten für die Denkmalpflege werden beratend tätig. Sie haben gemäß § 30 DSchG NRW insbesondere folgende Aufgaben:

 

1.      Vermittlung von Informationen, Hinweisen und Auskünften an den Ausschuss, die Untere Denkmalbehörde und die Denkmalfachämter,

2.      Beobachtung der örtlichen Vorhaben, Planungen, Vorgänge und Presseberichterstattung, von denen die Interessen der Denkmalpflege berührt werden, sowie

3.      Pflege von Verbindungen zu Institutionen und Personen, der der Denkmalpflege Verständnis entgegenbringen oder ihr förderlich sein können.

Mindestens einmal im Jahr ist in dem Ausschuss, der die Aufgaben des Denkmalausschusses wahrnimmt, eine Berichterstattung durch die ehrenamtlichen Beauftragten über die Denkmalpflege vorzusehen.

Es sind somit alle Bereiche der Denkmalpflege im nicht hoheitlichen Bereich, also ohne Eingriffscharakter, angesprochen. Hierzu ist eine besondere Sachkenntnis und Erfahrung erforderlich, die Frau Stefanie Remberg mitbringt.

Nach ihrem Schulbesuch in Rheine und dem Studium der Geographie und Journalistik in Hamburg wohnt sie wieder in Rheine. Sie beschäftigt sich seit längerem mit stadtgeschichtlichen Themen, aktuell u. a. mit der historischen Dokumentation zum denkmalgeschützten Traufenhaus an der Münstermauer 27. Daneben ist sie seit 2021 ehrenamtliches Mitglied im Redaktionsteam von „Rheine - gestern heute morgen“.

In der Stadt Rheine nehmen die ehrenamtlich Beauftragten für die Denkmalpflege als sachverständige Bürger mit beratender Stimme gemäß § 9 Nr. 6 der Hauptsatzung an der Beratung von Denkmalangelegenheiten im Bau- und Mobilitätsausschuss teil. Diese Doppelfunktion hat sich nach Ansicht der Verwaltung in mehr als 35 Jahren bewährt.