Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2023
Vorlage
023/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

1.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2023 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.

 

Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat der Stadt Rheine mit Beschluss vom 17.01.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit dem

  Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                          256.008.789 EUR

  Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                             258.834.136 EUR

 

im Finanzplan mit dem

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  223.788.018 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  246.024.770 EUR

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                  31.865.950 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf               123.896.704 EUR

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            124.680.576 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf           35.508.076 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

99.380.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

123.445.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan auf

2.825.347 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

40.000.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2023 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:

 

    1. Grundsteuer               

          1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A) auf                                                                                    440 v. H.

          1.2  für die Grundstücke

          (Grundsteuer B) auf                                                                                    600 v. H.

 

    2. Gewerbesteuer auf                                                                                      430 v. H.

 

Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.

 

 

§ 7

 

Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.

 

 

§ 8

 

Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.

 

 

2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).

 

 


Begründung:

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 21. September 2022 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 27. September 2022 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1.    Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung

 

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 14. Oktober 2022 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 14. Oktober bis zum 28. November 2022 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

In dieser Frist sind keine Einwendungen eingebracht worden.

 

 

2.    Haushaltssatzung für das Jahr 2023

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 2. November bis zum 14. Dezember 2022 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20. Dezember 2022 (vgl. Vorlage Nr. 344/22) vorgelegt worden. Den vorgeschlagenen Änderungen hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss zugestimmt.

 

Darüber hinaus hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss am 20. Dezember 2022 weiteren Änderungen der Fach- und Sonderbereichsbudgets zugestimmt, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben.

 

Auch der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss seine Zustimmung erteilt.

 

In der vorgenannten Sitzung hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss noch weitere Änderungen (in TEUR) beschlossen:

 

 

2023

2024

2025

2026

PG 02 – Verwaltungsführung

Gutachter- und Beratungskosten

10

10

10

10

PG 02 – Verwaltungsführung

Belebung Marktplatz

13

13

13

13

PG 06 – Kultur

Nacht der Museen

2

2

2

2

PG 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Projektmittel Kriminalprävention

17

17

17

17

PG 41 – Grundstücksmanagement

Werbung Baugebiete

25

0

0

0

FB 5 – Planen und Bauen

Sonstiger Geschäftsaufwand

50

50

50

50

PG 53 – Öffentliche Verkehrsflächen

Stromaufwendungen (Nachtabschaltung)

66

66

66

66

PG 55 – Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung

Masterplan 100 % Klimaschutz

-165

0

0

0

PG 71 – Service Organisation

KAAW - IT-Sicherheit

-17

-17

-17

-17

PG 85 – Schulen

Sonstiger Geschäftsaufwand

50

50

50

50

Verschiedene Produktgruppen

Stellenplanveränderungen

247

506

518

488

HDF, 20.12.2022

weitere Änderungen gesamt

298

697

709

679

 

Wie in der Vorlage Nr. 344/22 angekündigt, sind auf der Grundlage dieser Daten noch folgende Änderungen eingearbeitet worden:

-          Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen

-          Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln

 

Die vorgenannten Änderungen wirken sich wie folgt auf das Ergebnis für das Haushaltsjahr 2023 sowie auf die mittelfristige Ergebnisplanung aus (Werte in TEUR):

 

 

 

2023

2024

2025

2026

Jahresergebnis 2023:

Stand: Vorlage 344/22, HDF

-3.181

-9.870

-7.838

-12.493

HDF-Änderungen

298

697

709

679

Neukalkulation Investitionskredite

53

-84

-153

-244

Neukalkulation Liquiditätskredite

5

17

65

134

Jahresergebnis 2023 

--2.825

-9.240

-7.217

-11.924

 

Die im Beschlussvorschlag Nr. 1 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2023 enthält alle genannten Änderungen.

 

Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan ergibt sich aus der Anlage 1. Zur weiteren Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

 

3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.

 

Derzeit erfolgt die Umstellung auf die neue Finanzbuchhaltungssoftware proDoppik. Der Haushaltsplan ist aktuell noch mit der bisherigen Softwarelösung KIS erstellt worden, soll jedoch in nächster Zeit in proDoppik importiert werden.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Gesamtpläne

Anlage 2: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen