Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat
der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt-, Digital- und
Finanzausschusses folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2023 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.
Haushaltssatzung
der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat
der Stadt Rheine mit Beschluss vom 17.01.2023 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 256.008.789 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 258.834.136 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 223.788.018 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 246.024.770 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 31.865.950 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 123.896.704 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
auf 124.680.576 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 35.508.076 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
99.380.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
123.445.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan auf
2.825.347
EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
40.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2023 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 600 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.
Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.
§ 7
Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.
§ 8
Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).
Begründung:
A. Allgemeine Hinweise
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 21. September 2022 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 27. September 2022 eingebracht.
Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.
B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen
1. Einwendungen
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Den Einwohnern und
Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung
die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem
14. Oktober 2022 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.
Ferner wurde mit
der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die
Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 14. Oktober bis zum 28. November 2022
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen,
Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher
Sitzung zu entscheiden hat.
In dieser Frist sind keine Einwendungen eingebracht worden.
2. Haushaltssatzung
für das Jahr 2023
Die Einzelberatungen
der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 2. November bis zum 14. Dezember
2022 statt.
Die Ergebnisse der
Fachausschussberatungen sind dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 20. Dezember 2022 (vgl. Vorlage Nr. 344/22) vorgelegt worden. Den
vorgeschlagenen Änderungen hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
zugestimmt.
Darüber hinaus hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss am 20. Dezember 2022 weiteren Änderungen der Fach- und Sonderbereichsbudgets zugestimmt, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben.
Auch der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss seine Zustimmung erteilt.
In der vorgenannten Sitzung hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss noch weitere Änderungen (in TEUR) beschlossen:
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
PG
02 – Verwaltungsführung Gutachter- und Beratungskosten |
10 |
10 |
10 |
10 |
PG
02 – Verwaltungsführung Belebung Marktplatz |
13 |
13 |
13 |
13 |
PG
06 – Kultur Nacht der Museen |
2 |
2 |
2 |
2 |
PG
32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung Projektmittel Kriminalprävention |
17 |
17 |
17 |
17 |
PG 41 – Grundstücksmanagement Werbung Baugebiete |
25 |
0 |
0 |
0 |
FB
5 – Planen und Bauen Sonstiger Geschäftsaufwand |
50 |
50 |
50 |
50 |
PG
53 – Öffentliche Verkehrsflächen Stromaufwendungen (Nachtabschaltung) |
66 |
66 |
66 |
66 |
PG
55 – Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung Masterplan 100 % Klimaschutz |
-165 |
0 |
0 |
0 |
PG
71 – Service Organisation KAAW - IT-Sicherheit |
-17 |
-17 |
-17 |
-17 |
PG
85 – Schulen Sonstiger Geschäftsaufwand |
50 |
50 |
50 |
50 |
Verschiedene
Produktgruppen Stellenplanveränderungen |
247 |
506 |
518 |
488 |
HDF,
20.12.2022 weitere
Änderungen gesamt |
298 |
697 |
709 |
679 |
Wie in der Vorlage
Nr. 344/22 angekündigt, sind auf der Grundlage dieser Daten noch folgende
Änderungen eingearbeitet worden:
- Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen
- Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln
Die vorgenannten
Änderungen wirken sich wie folgt auf das Ergebnis für das Haushaltsjahr 2023
sowie auf die mittelfristige Ergebnisplanung aus (Werte in TEUR):
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Jahresergebnis 2023: Stand:
Vorlage 344/22, HDF |
-3.181 |
-9.870 |
-7.838 |
-12.493 |
HDF-Änderungen |
298 |
697 |
709 |
679 |
Neukalkulation Investitionskredite |
53 |
-84 |
-153 |
-244 |
Neukalkulation Liquiditätskredite |
5 |
17 |
65 |
134 |
Jahresergebnis
2023 |
--2.825 |
-9.240 |
-7.217 |
-11.924 |
Die im Beschlussvorschlag Nr. 1 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2023 enthält alle genannten Änderungen.
Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan ergibt sich aus der Anlage 1. Zur weiteren Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.
3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.
C. Weitere Hinweise
Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.
Derzeit erfolgt die Umstellung auf die neue Finanzbuchhaltungssoftware proDoppik. Der Haushaltsplan ist aktuell noch mit der bisherigen Softwarelösung KIS erstellt worden, soll jedoch in nächster Zeit in proDoppik importiert werden.
Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtpläne
Anlage 2: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen