Betreff
Sitzungsgeld für stellvertretende Mitglieder des Familienbeirates
Vorlage
025/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Sitzungsgeld in Höhe von derzeit 50 € auch an die stellvertretenden Mitglieder des Familienbeirates auszuzahlen.

 


Begründung:

 

An den Sitzungen des Familienbeirates nehmen immer auch die stellvertretenden Mitglieder teil und beteiligen sich aktiv. Um dieser Arbeit in gleicher Weise Anerkennung entgegenzubringen, sollen auch die Stellvertreter(innen) Sitzungsgeld erhalten.

 

Der Sozialausschuss hat bereits im Jahr 2022 entschieden, dass die Stellvertreter(innen) des Seniorenbeirates (Vorlage Nr. 320/22) und des Beirates für Menschen mit Behinderungen (Vorlage Nr. 177/22) das Sitzungsgeld erhalten. Für alle Beiräte sollen die gleichen Rahmenbedingungen gelten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Zur Finanzierung wäre eine zusätzliche Summe in Höhe von 4.000 € notwendig:

10 (Personen) x 50 (€) x 8 (Sitzungen/Jahr) = 4.000 €.

Eine Finanzierung der zusätzlichen Mittel kann – vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplans 2023 durch den Rat - über dem Produkt 73 (politische Gremien) gewährleistet werden.