Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die
finanzielle Lage im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung
von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine mit Stand zum 31.12.2022 zur
Kenntnis.
Begründung:
Das Ministerium für Heimat,
Kommunales. Bau und Gleichstellung hat im April 2022 eine Verordnung zur
Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maß-nahmen zur
Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine
eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunalhaushalts-rechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchende) verkündet, die
Regelungen zum Umgang mit notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen in diesem
Zusammenhang trifft.
Gemäß § 6 Abs. 1 KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO
UA-Schutzsuchende berichtet die Kämmerin oder der Kämmerer vierteljährlich über
Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen
(einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditäts-sicherung oder von
Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung
der Schutzsuchenden.
Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2
der Verordnung der Aufsichtsbehörde zuzuleiten.
Bezüglich der Aufnahme und
Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine sind di-verse Maßnahmen und
Projekte in der Planungs- und Umsetzungsphase, wie z. B. der Bau und die
Einrichtung einer Containeranlage am Helenenweg.
Weiterhin werden zur
nachhaltigen Integration neben der Unterbringung und Versorgung der
Schutzsuchenden auch Maßnahmen des alltäglichen Lebens erforderlich, wie z. B.
die Kinderbetreuung, die Beschulung und Bildung.
In der beigefügten Übersicht
(Anlage 1) werden die Erträge und Aufwendungen sowie investiven Ein- und
Auszahlung mit Stand zum 31.12.2022 dargestellt. Zahlungen, die erst nach dem
31.12.2022 zahlungswirksam werden, werden im nächsten Vierteljahresbericht
dargestellt.
In der aktuellen
Gesamtbetrachtung übersteigen die Erträge rechnerisch den Betrag der
Auf-wendungen. Dies ist insbesondere auf die bereits erfolgten
Pauschalerstattungen des Bundes zurückzuführen, mit denen bereits in Anspruch
genommene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen ebenso wie künftige Bedarfe
abgedeckt werden müssen. Der vorliegende Bericht enthält bereits erste
Berechnungen zu den Personalaufwendungen, die im Rahmen der Aufnahme und
Unterbringung von ukrainischen Schutzsuchenden in 2022 angefallen sind. Eine
abschließende Ermittlung erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Die
bislang komplett der Produktgruppe 72 „Service Personal“ zugeordneten
Personalaufwendungen werden dann produktscharf aufgeteilt werden. Das konkrete
Ergebnis wird im nächsten Bericht dargestellt.
Die Stadt Rheine hat für den
Bau einer Containeranlage am Helenenweg ein zinsvergünstigtes Darlehen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) in Höhe von 1,25 Mio. EUR in Anspruch
genommen. Die Maßnahme ist nahezu fertiggestellt. Die Kosten für die
Herstellung und Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften übersteigen die
Einzahlungen aus dem o. g. Darlehensbetrag um rund 340 TEUR.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Vielzahl und der
Umfang der Aufgaben den städtischen Haushalt auch nach Abzug der gewährten
Bundesmittel merklich belasten werden.
Anlage:
Übersicht über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden mit Stand 31.12.2022