Frau Ulrike Stockel
hat mit Wirkung zum 31.12.2022 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlK) auf
Ihr Ratsmandat verzichtet.
Die Mandatsnachfolge
richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird der freiwerdende Sitz nach der
Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der
Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf
der Reserveliste ein Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf
diesen Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer
Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden
sind.
Frau Ulrike Stockel
ist bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 als Kandidatin der SPD in den
Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist,
wird der Sitz nach der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht
berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste ist Herr Manoharan Murali, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor
erfüllt.
Die Erklärung über
die Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine ging am 12. Januar 2023 beim
Wahlleiter ein, sodass Herr Murali seit diesem Tag gem. 36 Abs. 1 KWahlG
Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.
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Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von dem Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:
"Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.
(Freiwillige
Ergänzung:)
So wahr mir Gott helfe."