Betreff
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
034/23
Art
Beschlussvorlage

Frau Ulrike Stockel hat mit Wirkung zum 31.12.2022 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlK) auf Ihr Ratsmandat verzichtet.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird der freiwerdende Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf der Reserveliste ein Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diesen Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Frau Ulrike Stockel ist bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 als Kandidatin der SPD in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist, wird der Sitz nach der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste ist Herr Manoharan Murali, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.

 

Die Erklärung über die Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine ging am 12. Januar 2023 beim Wahlleiter ein, sodass Herr Murali seit diesem Tag gem. 36 Abs. 1 KWahlG Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.

 

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Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von dem Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."