Betreff
Zeitplanung Fortschreibung Medienentwicklungsplan
Vorlage
069/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Basis des vorliegenden Zeitplans den Medienentwicklungsplan fortzuschreiben

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine als Schulträger hat gem. § 79 Schulgesetz NRW die Aufgabe den Schulen eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Der Medienentwicklungsplan (MEP) baut auf den Medienkonzepten der jeweiligen Schule auf, thematisiert Rahmenbedingungen, Ziele und die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Projekts Digitalisierung Schule. Er führt die pädagogischen, technischen (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und organisatorischen Aspekte (Fortbildung, Finanzierung) in einer Gesamtplanung zusammen.

 

Kommunale Medienentwicklungsplanung

Die schulischen Medienkonzepte dienen dem Schulträger als Grundlage für die kommunale Medienentwicklung. Die Einzelschule legt die pädagogischen Anforderungen an die IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung in ihrem schulischen Medienkonzept dar. Pädagogischer Zweck der Medienkonzeptarbeit ist die Förderung von Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Dazu hat das Land NRW mit dem Medienkompetenzrahmen NRW eine verpflichtende Grundlage für alle Schulen bis zum Ende der Sekundarstufe I benannt.

 

Der Prozess der kommunalen Medienentwicklungsplanung dient der nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung und dem Aufbau und Betrieb einer entsprechenden IT-Grundstruktur und IT-Ausstattung. Formal gibt es für die Medienentwicklungsplanung keine Vorgaben. Allerdings haben sich aus der Praxis bestimmte Prozessschritte und Vorgehensweisen als günstig erwiesen, um eine nachhaltige Planung gewährleisten zu können.

 

Für eine zeitgemäße, zukunftsfähige und nachhaltige Medienentwicklungsplanung sind für den Schulträger die folgenden fachlichen Handlungsfelder entscheidend:

 

·         Schaffung von IT-Grundstrukturen

·         Bereitstellung medialer Ausstattungen

·         Gewährleistung des sicheren und störungsfreien Betriebs

·         Vereinbarungen zur Organisation und Umsetzung

·         Fachlich strukturierte Gesamtkonzeptionierung der lernförderliche IT-Ausstattung von Schulen

·         Investitions- und Finanzplanung.

 

Die Gestaltung dieser Handlungsfelder wird nur dann erfolgreich sein können, wenn der Schulträger sie mit seinen Schulen kooperativ plant und umsetzt. Dazu braucht es fest etablierte Kooperations- und Steuerungsstrukturen mit klar geregelten Zuständigkeiten und Verantwortungen, die allen Beteiligten transparent sind.

 

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Zeitplan orientiert sich an den Hinweisen der Bezirksregierung Münster und Medienberatung NRW zur kommunalen Medienentwicklungsplanung.

 

Abb. 1, Quelle: Medienentwicklungsplanung in NRW, Eine Orientierungshilfe für Schulträger und Schulen (Medienberatung NRW)

 

 

Situation Stadt Rheine

Die Stadt Rheine hat im Jahr 2010 den ersten Medienentwicklungsplan (MEP) beschlossen. Die Fortschreibung des MEP aus dem Jahre 2017 ist nun ausgelaufen und muss aktualisiert werden.

 

Für die Stadt Rheine sind die einzelnen Projektschritte in der Tabelle dargestellt. Der politische Beschluss über den neuen fortgeschriebenen Medienentwicklungsplan ist für Anfang 2024 geplant. Veränderungen können sich in der Umsetzung ergeben.

 

Seitens der Schul-IT wird derzeit geprüft, inwieweit eine externe Begleitung des Prozesses durch Berater sinnvoll und möglich ist. Eine erste Kostenschätzung hat einen finanziellen Umfang von bis 20.000 Euro ergeben. Diese Mittel werden durch das Budget der Schulverwaltung gedeckt.

 

 

Zeitplan für die Erstellung des Medienentwicklungsplans

 

Wann

Projektschritt

Beteiligte

8. März 2023

Vorstellung Zeitplan im Schulausschuss. Politischer Beschluss zur Erstellung des MEP

Vorbereitung durch Schul-IT

Schulausschuss

30. März 2023 Stadtschulleiterkonferenz

Vorstellung Zeitplan

Auftrag an Schulen Medienkonzepte zu erstellen

Vorbereitung durch Schul-IT

Schulleitungen

Februar-Mai 2023

Bestandsaufnahme digitale Medien im Stadtgebiet/Ermittlung IST-Zustand

Schul-IT

April-Mai 2023

Erstellung der schulischen Medienkonzepte

Umsetzung durch Schulen

Begleitung durch Schul-IT

Ggfls. Hinzuziehung externer Berater (z. B. Medienberater/innen)

Mai - Juni 2023

Sichtung der schulischen Medienkonzepte

Schul-IT

Juni - September 2023

Formulierung der Ausstattungsziele,

Absprachen Ausstattungsstandards, Supportstrukturen, Arbeitskreisen etc.

Schul-IT

Begleitung und Abstimmung- durch/mit Vertreter/n der Schulen

Ggfls. Hinzuziehung externer Berater

Oktober - November 2023

Erstellung des MEP

Schul-IT

Ggfls. Hinzuziehung externer Berater

Bis Oktober 2023

Erstellung Ausstattungsplanung inkl. Finanz- und Investitionsplanung 2024

Schul-IT

Ggfls. Hinzuziehung externer Berater

November 2023/

Januar 2024

Politischer Beschluss über MEP

Finanzierung und Planung

Schulausschuss