Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
beauftragt die Verwaltung, auf der Basis des vorliegenden Zeitplans den
Medienentwicklungsplan fortzuschreiben
Begründung:
Die Stadt Rheine
als Schulträger hat gem. § 79 Schulgesetz NRW die Aufgabe den Schulen eine am
allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Der Medienentwicklungsplan (MEP) baut
auf den Medienkonzepten der jeweiligen Schule auf, thematisiert
Rahmenbedingungen, Ziele und die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Projekts
Digitalisierung Schule. Er führt die pädagogischen, technischen (Ausstattung,
Vernetzung, Wartung) und organisatorischen Aspekte (Fortbildung, Finanzierung)
in einer Gesamtplanung zusammen.
Kommunale Medienentwicklungsplanung
Die schulischen
Medienkonzepte dienen dem Schulträger als Grundlage für die kommunale
Medienentwicklung. Die Einzelschule legt die pädagogischen Anforderungen an die
IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung in ihrem schulischen Medienkonzept dar.
Pädagogischer Zweck der Medienkonzeptarbeit ist die Förderung von
Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Dazu hat das Land NRW mit dem
Medienkompetenzrahmen NRW eine verpflichtende Grundlage für alle Schulen bis
zum Ende der Sekundarstufe I benannt.
Der Prozess der
kommunalen Medienentwicklungsplanung dient der nachhaltigen und zukunftsfähigen
Entwicklung und dem Aufbau und Betrieb einer entsprechenden IT-Grundstruktur
und IT-Ausstattung. Formal gibt es für die Medienentwicklungsplanung keine
Vorgaben. Allerdings haben sich aus der Praxis bestimmte Prozessschritte und
Vorgehensweisen als günstig erwiesen, um eine nachhaltige Planung gewährleisten
zu können.
Für eine
zeitgemäße, zukunftsfähige und nachhaltige Medienentwicklungsplanung sind für
den Schulträger die folgenden fachlichen Handlungsfelder entscheidend:
·
Schaffung
von IT-Grundstrukturen
·
Bereitstellung
medialer Ausstattungen
·
Gewährleistung
des sicheren und störungsfreien Betriebs
·
Vereinbarungen
zur Organisation und Umsetzung
·
Fachlich
strukturierte Gesamtkonzeptionierung der lernförderliche IT-Ausstattung von
Schulen
·
Investitions-
und Finanzplanung.
Die Gestaltung
dieser Handlungsfelder wird nur dann erfolgreich sein können, wenn der
Schulträger sie mit seinen Schulen kooperativ plant und umsetzt. Dazu braucht
es fest etablierte Kooperations- und Steuerungsstrukturen mit klar geregelten
Zuständigkeiten und Verantwortungen, die allen Beteiligten transparent sind.
Der von der
Verwaltung vorgeschlagene Zeitplan orientiert sich an den Hinweisen der
Bezirksregierung Münster und Medienberatung NRW zur kommunalen
Medienentwicklungsplanung.
Abb. 1, Quelle:
Medienentwicklungsplanung in NRW, Eine Orientierungshilfe für Schulträger und
Schulen (Medienberatung NRW)
Situation Stadt Rheine
Die Stadt Rheine
hat im Jahr 2010 den ersten Medienentwicklungsplan (MEP) beschlossen. Die
Fortschreibung des MEP aus dem Jahre 2017 ist nun ausgelaufen und muss
aktualisiert werden.
Für die Stadt
Rheine sind die einzelnen Projektschritte in der Tabelle dargestellt. Der
politische Beschluss über den neuen fortgeschriebenen Medienentwicklungsplan
ist für Anfang 2024 geplant. Veränderungen können sich in der Umsetzung
ergeben.
Seitens der
Schul-IT wird derzeit geprüft, inwieweit eine externe Begleitung des Prozesses
durch Berater sinnvoll und möglich ist. Eine erste Kostenschätzung hat einen
finanziellen Umfang von bis 20.000 Euro ergeben. Diese Mittel werden durch das
Budget der Schulverwaltung gedeckt.
Zeitplan
für die Erstellung des Medienentwicklungsplans
Wann |
Projektschritt |
Beteiligte |
8.
März 2023 |
Vorstellung
Zeitplan im Schulausschuss. Politischer Beschluss zur Erstellung des MEP |
Vorbereitung
durch Schul-IT Schulausschuss |
30.
März 2023 Stadtschulleiterkonferenz |
Vorstellung
Zeitplan Auftrag
an Schulen Medienkonzepte zu erstellen |
Vorbereitung
durch Schul-IT Schulleitungen |
Februar-Mai
2023 |
Bestandsaufnahme
digitale Medien im Stadtgebiet/Ermittlung IST-Zustand |
Schul-IT |
April-Mai
2023 |
Erstellung
der schulischen Medienkonzepte |
Umsetzung
durch Schulen Begleitung
durch Schul-IT Ggfls.
Hinzuziehung externer Berater (z. B. Medienberater/innen) |
Mai
- Juni 2023 |
Sichtung
der schulischen Medienkonzepte |
Schul-IT |
Juni
- September 2023 |
Formulierung
der Ausstattungsziele, Absprachen
Ausstattungsstandards, Supportstrukturen, Arbeitskreisen etc. |
Schul-IT
Begleitung
und Abstimmung- durch/mit Vertreter/n der Schulen Ggfls.
Hinzuziehung externer Berater |
Oktober
- November 2023 |
Erstellung
des MEP |
Schul-IT Ggfls.
Hinzuziehung externer Berater |
Bis
Oktober 2023 |
Erstellung
Ausstattungsplanung inkl. Finanz- und Investitionsplanung 2024 |
Schul-IT Ggfls.
Hinzuziehung externer Berater |
November
2023/ Januar
2024 |
Politischer
Beschluss über MEP Finanzierung
und Planung |
Schulausschuss |