Betreff
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 der Stadt Rheine und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
077/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Prüfbericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Gesamtabschluss der Stadt Rheine zum 31. Dezember 2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 27. Februar 2023 sowie dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Der Ausschuss fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beiliegenden Bericht zusammen.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Feststellung des Gesamtabschlusses 2021 in der Fassung vom 24. November 2022 gem. § 116 Abs. 9 i.V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW zu beschließen.

 

4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Bürgermeister die Entlastung gem. § 116 Abs. 9 i.V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gem. § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch die Zusammenfassung der Einzelabschüsse der Kernverwaltung und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche soll ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dieses Gesamtbereiches aufgezeigt werden, so dass der Gesamtabschluss die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Rheine aufweist.

 

Den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamt-abschlusses 2021 hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 zur Kenntnis genommen und ihn zur Prüfung gem. § 116 Abs. 9 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet, dem nach § 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich hierbei gem. § 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Laut § 102 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ergibt, und sie ergänzende ortsrechtliche Bestimmungen oder sonstige Satzungen beachtet worden sind.

Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Der Gesamtabschluss 2021 ist von der Örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Rheine geprüft worden. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem beiliegenden Prüfbericht (Anlage 1) zusammengefasst worden.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung schlägt dem Rechnungsprüfungsausschuss den beiliegen-den Bericht (Anlage 3), der die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat bildet vor, den Gesamtabschluss 2021 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 116 Abs. 9 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Gesamtabschluss zum

                        31. Dezember 2021

Anlage 2:        Gesamtabschluss 2021 geprüft

Anlage 3:        Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses