Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Prüfbericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Gesamtabschluss der Stadt
Rheine zum 31. Dezember 2021 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung
vom 27. Februar 2023 sowie dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
an. Der Ausschuss fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beiliegenden
Bericht zusammen.
3. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Feststellung
des Gesamtabschlusses 2021 in der Fassung vom 24. November 2022 gem. § 116 Abs. 9 i.V. mit
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu beschließen.
4. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem
Bürgermeister die Entlastung gem. § 116 Abs. 9 i.V. mit
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Stadt
Rheine hat gem. § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in
jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufzustellen.
Der Gesamtabschluss
besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch die Zusammenfassung der
Einzelabschüsse der Kernverwaltung und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche
soll ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dieses
Gesamtbereiches aufgezeigt werden, so dass der Gesamtabschluss die
wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Rheine aufweist.
Den vom
Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Gesamt-abschlusses 2021 hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am
6. Dezember 2022 zur Kenntnis genommen und ihn zur Prüfung gem.
§ 116 Abs. 9 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss
weitergeleitet, dem nach
§ 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW die Prüfung des
Gesamtabschlusses obliegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich hierbei
gem. § 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Örtlichen
Rechnungsprüfung.
Laut
§ 102 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss
dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung
der gesetzlichen Vorschriften ergibt, und sie ergänzende ortsrechtliche
Bestimmungen oder sonstige Satzungen beachtet worden sind.
Der
Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in
Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gemeinde vermittelt.
Der
Gesamtabschluss 2021 ist von der Örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Rheine
geprüft worden. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem beiliegenden Prüfbericht
(Anlage 1) zusammengefasst worden.
Die Örtliche
Rechnungsprüfung schlägt dem Rechnungsprüfungsausschuss den beiliegen-den
Bericht (Anlage 3), der die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat
bildet vor, den Gesamtabschluss 2021 festzustellen und dem Bürgermeister
gem. § 116 Abs. 9 i. V. mit
§ 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Gesamtabschluss zum
31. Dezember 2021
Anlage 2: Gesamtabschluss 2021 geprüft
Anlage 3: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses