Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der
städtischen Gebäude 2023 zur Kenntnis.
- Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum
Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2023 zur Kenntnis.
Begründung:
1. Erhaltungsaufwand
Der
Erhaltungsaufwand soll sich im Hinblick auf die Sicherung einer dauerhaften
Substanzerhaltung an den Gebäudeneubauwerten der städtischen Gebäude
orientieren.
Die Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), Köln, empfiehlt einen
Richtwert für die Gebäudeunterhaltung in Höhe von 1,2 Prozent des
Gebäudeneubauwertes (sog. „Substanzerhaltungsschwelle“).
2.1 Grundlagen
für die Ermittlung und Verwendung
Der
Erhaltungsaufwand stellt die Aufwendungen für die Erneuerung bereits
vorhandener Teile (Gebäuden), Einrichtungen oder Anlagen dar. Im
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 wird der Erhaltungsaufwand in den
nachfolgenden Haushaltspositionen abgebildet:
·
allgemeine
Bauunterhaltungsmittel
·
Sonderbudget
EDV-Verkabelung
·
Brandschutzmaßnahmen
·
Leistungen
der Technischen Betriebe
Der
Gebäudeneubauwert ermittelt sich aus den jeweiligen Gebäudewerten 1913
(Entnommen aus den Versicherungsverträgen) multipliziert mit dem Baupreisindex
des laufenden Jahres.
2.2 Ermittlung
des Erhaltungsaufwandes
In der
Haushaltsplanung für das Jahr 2023 sind die nachstehenden Mittel für den
Erhaltungsaufwand vorgesehen:
Allgemeine
Bauunterhaltungsmittel 5.150.000 €
Sonderbudget
EDV-Verkabelung 50.000 €
Brandschutzprogramm 100.000 €
Summe Erhaltungsaufwand 5.300.000 €
Handwerkerleistungen
der TBR (Amtshilfevereinbarung) 730.500 €
Gesamtsumme 6.030.500 €
Bezieht man die
vorgenannte Gesamtsumme der Bauunterhaltung auf den Gebäudeneubauwert von
rd. 572 Mio. Euro, so wird der Richtwert der KGSt von 1,2 Prozent im Jahr
2023 mit 1,0543 Prozent geringfügig unterschritten. Diese
Unterschreitung ist den seit dem Jahr 2021 stark gestiegenen Baupreisen
geschuldet, die sich in einem steigenden Gebäudeneubauwert widerspiegeln.
Durch die auch im
Jahr 2023 durchzuführenden Umbaumaßnahmen im Rahmen des laufenden
Förderprojekts „Gute Schule - Grundschuloffensive“ (Michaelschule,
Canisiusschule) sowie der Sanierung der Kopernikus-Sporthalle, dem Umbau des
Rathauszentrums und der Sanierung des Wärmedämmverbundsystems am Gymnasium
Dionysianum werden im kommenden Jahr weitere Maßnahmen zum Erhalt der
Gebäudesubstanz und der technischen Anlagen in erheblichem Umfang durchgeführt.
Diese Aufwendungen sind in der Bauunterhaltung nicht berücksichtigt.
2.3 Maßnahmenplanung
Erhaltungsaufwand 2023
Die seitens der
Zentralen Gebäudewirtschaft für das Jahr 2023 geplanten Maßnahmen sind in der Anlage
1 differenziert nach
·
Allgemeine
Bauunterhaltungsmaßnahmen (5.150.000 Euro)
·
Sonderprogramm
Brandschutz (100.000 Euro)
·
Sondermaßnahmen
(3.020.000 Euro)
dargestellt. Die
Maßnahmen für das Sonderprogramm EDV-Verkabelung (50.000 Euro) werden im
Zusammenhang mit den geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
2.3.1
Allgemeine Bauunterhaltungsmittel
Der Großteil der
Mittel der allgemeinen Bauunterhaltung wird durch größere (geplante)
Unterhaltungsmaßnahmen gebunden. Für insgesamt 28 größere
Unterhaltungsmaßnahmen sind im Jahr 2023 insgesamt 3.310.000 Euro veranschlagt.
Für kleinere (ungeplante) Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen (inkl. der
Unterhaltung der Übergangswohnheime und der Sanierung von Fußbodenbelägen)
sowie für Wartungen und Prüfungen der technischen Anlagen (Kücheneinrichtungen,
Heizungen, Alarmierungsanlagen, Aufzüge, Notlicht, Batterieanlagen,
Feuerlöscher, etc.) ist ein Betrag in Höhe von 1.840.000 Euro vorgesehen (siehe
Anlage 1).
Folgende größere
Maßnahmen werden im Rahmen werden im Jahr 2023 umgesetzt:
Die Verkabelungen
der Sicherheitsbeleuchtung und der Alarmierungs- und Pausenrufanlagen in den
Decken im Emsland-Gymnasium sind durch die Einziehung einer
Brandschutzdecke zu schotten. Im Rahmen dieser notwendigen Maßnahme werden auch
die vorhandenen schadstoffbelasteten Brandschutzklappen erneuert. In den Jahren
2021 und 2022 wurden bereits zwei Bauabschnitte durchgeführt. Insofern handelt
es sich hier um den 3. Bauabschnitt. Die Gesamtmaßnahme wird auf Grund des Umfangs
auch im Jahr 2024 weitergeführt.
Für die
Durchführung der Maßnahme sind im Jahr 2023 230.000 Euro eingeplant.
An der Euregio-Gesamtschule
werden im Rahmen der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (Gebäudeteil B, 3.
Bauabschnitt) die Beleuchtung auf LED-Technik umgestellt sowie die Decken als
schallminimierende Akustikdecken ausgeführt.
Die Kosten für
diese Maßnahmen belaufen sich auf rd. 280.000 Euro. Für die Umstellung der
Beleuchtung auf energiesparende LED-Technik wird ein Förderantrag beim
Projektträger Jülich gestellt. Die eingeplante Förderung beläuft sich auf rd.
50.000 Euro.
Die Maßnahme war
bereits für das Jahr 2022 vorgesehen, konnte jedoch mangels Angeboten nicht
umgesetzt werden.
Das Dach der der Kardinal-von-Galen-Schule stammt aus den 1960er Jahren. Es entspricht nicht mehr den heutigen energetischen Standards und weist vermehrt Undichtigkeiten auf. Weiterhin ist die vorhandene Dachkonstruktion schadstoffbelastet.
Für die Sanierung des Daches inklusive energetischer
Ertüchtigung sind Mittel in Höhe von 250.000 Euro eingeplant
Medienentwicklungsplan
In folgenden
Schulen wird im Jahr 2023 im Bestand der Medienentwicklungsplan umgesetzt.
-
Johannesschule
Mesum (geplant für 2022, keine Angebote)
-
Euregio-Gesamtschule
(3. Bauabschnitt, geplant für 2022, keine Angebote)
-
Gymnasium
Dionysianum (2. Bauabschnitt)
-
Emsland-Gymnasium
(2. Bauabschnitt)
-
Südeschschule
Im Rahmen der
Umsetzung des Medienentwicklungsplans werden zur Nutzung von Synergieeffekten
verschiedene notwendige Sanierungsmaßnahmen an elektrischen Anlagen
(Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierungsanlagen, Umstellung auf LED-Beleuchtung)
durchgeführt. Weiterhin werden in den betroffenen Bereichen schallmindernde
Rasterdecken installiert, sofern diese noch nicht vorhanden sind.
Billigkeitsrichtlinie
Im Rahmen der
„Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ werden den
Kommunen zum Ausgleich von aufgrund der Corona-Pandemie ausgebliebenen
Klimaschutzinvestitionen zusätzliche Mittel als Teil des
Klimaschutz-Sofortprogramms zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der
Fördermittel (149.000 Euro) wird an folgenden Schulen die Beleuchtung der
Sporthallen auf eine energieeffiziente LED-Beleuchtung umgestellt:
-
Canisiusschule
Teilstandort Rodde
-
Johannesschule
Mesum
-
Kardinal-von-Galen-Schule
-
Johannesschule
Mesum Teilstandort Elte
-
Ludgerusschule
Schotthock
-
Marienschule
Hauenhorst
2.3.2 Sonderprogramm
EDV-Verkabelung
Im Rahmen der
zunehmenden Digitalisierung der Fach-, Klassen- und Verwaltungsräume an den
Schulen (Internet, Netzwerke, digitale Tafeln, Beamer etc.) ist auch die
elektrische Infrastruktur der Fach-, Klassen- und Verwaltungsräume an die
zunehmenden Anforderungen anzupassen. Zur Nutzung von Synergieeffekten ist
daher im Rahmen geplanter Bauunterhaltungsmaßnahmen auch jeweils die
elektrische Infrastruktur zu überprüfen und an die technischen Erfordernisse
anzupassen. Weiterhin können über dieses Sonderprogramm bei Bedarf auch
zusätzliche Maßnahmen in Absprache zwischen der Schulverwaltung und der
Zentralen Gebäudewirtschaft durchgeführt werden.
2.3.3 Sondermaßnahmen
Das Flachdach des
Umkleidebereiches der Sporthalle der Alexander-von-Humboldt-Schule
stammt aus dem Jahr 1975. Es entspricht nicht mehr den heutigen energetischen
Standards und weist vermehrt Undichtigkeiten auf. Das Dach soll als extensives
Gründach ausgeführt werden.
Für diese Maßnahme
sind Mittel in Höhe von 350.000 Euro eingeplant.
Die Maßnahme war
bereits für das Jahr 2022 vorgesehen, konnte jedoch vom Auftragnehmer nicht
umgesetzt werden. Die Mittel sind im Jahr 2023 neu zu veranschlagen.
Wie bereits im
Vorjahr dargestellt, weist das Wärmedämmverbundsystem (WDVS) am Gymnasium
Dionysianum im Bereich des Kleihues-Baus konstruktive Mängel auf. Dies hat
zur Folge, dass Feuchtigkeit eintritt, das WDVS zerstört wird und damit die
Gebäudesubstanz Schaden nimmt. Um den vorhandenen Schaden zu beseitigen und
weiteren Schaden vom Gebäude fernzuhalten, sollte das WDVS ab dem Jahr 2021
großflächig erneuert werden. Aufwändige Planungen, Kostensteigerungen und
Abstimmung mit der Hochbaumaßnahme zur Barrierefreiheit und Brandschutz haben
dazu geführt, dass mit der Maßnahme erst im Jahr 2023 begonnen werden kann. Die
Kosten für die Gesamtmaßnahme werden von einem beauftragten Architekten auf rd.
1,935 Mio. Euro beziffert, wovon rd. 1,0 Mio. Euro im Jahr 2023 verbaut werden.
Weil für die Umsetzung der Maßnahme zwischenzeitlich Rückstellungen gebildet worden
sind, sind die hierfür erforderlichen Mittel nicht in den allgemeinen
Bauunterhaltungsmittel veranschlagt worden. Für die Maßnahme sollen
Fördermittel im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2
in Höhe von rund 1,080 Mio. EUR beantragt werden.
Der Kleihues-Bau
wurde im Jahr 2002 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Ein Regressanspruch
gegenüber dem Architekten bzw. der ausführenden Baufirma besteht nach
juristischer Prüfung nicht.
Wie bereits in den
letzten beiden Jahren ausgeführt, befindet sich die Sporthalle des Kopernikus-Gymnasiums
aufgrund ihres Alters und der sehr hohen Nutzungsintensität in einem
sanierungsbedürftigen Gesamtzustand. In drei Bauabschnitten sollte ab dem Jahr
2020 die Sanierung der Sporthalle erfolgen. Da jedoch im Juni 2020 ein neues
Förderprogramm für die Sanierung von Sportstätten seitens des Landes NRW
angekündigt worden ist, wurde entschieden, die Maßnahme in die Jahre 2021 und
2022 zu verschieben und einen Förderantrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
Da der Förderantrag abgelehnt wurde, war die Finanzierung der Maßnahme nicht
mehr gesichert und wurde nochmals auf die Jahre 2022 und 2023 verschoben. Die
weiteren Planungen und Kostenfortschreibungen ergeben insbesondere unter
Beachtung der stark gestiegenen Baukosten mittlerweile Gesamtkosten in Höhe von
rd. 2,7 Mio. Euro, von denen auf das Jahr 2022 rd. 1,3 Euro und auf das Jahr
2023 rd. 1,4 Mio. Euro entfallen.
Die Maßnahme wird
im Jahr 2023 mit 1,26 Mio. Euro (90 %) aus dem KInvFG finanziert. Der
Eigenanteil in Höhe von 140.000 Euro wird aus dem Budget der Zentralen
Gebäudewirtschaft (Bauunterhaltungsmittel) bestritten.
2.4 Maßnahmen
in den Folgejahren
Als größere
Maßnahmen sind in den kommenden beiden Jahren perspektivisch folgende Maßnahmen
vorgesehen (ohne Priorisierung):
2024
- Abendrealschule: Sanierung der WCs im
Schulgebäude
- Alexander-von-Humboldt-Schule:
Sanierung der Einzel-WCs im Gebäude
- Bodelschwingh-Schule: Sanierung der
Pausen-WC-Anlage
- Emsland-Gymnasium: Brandschutzmaßnahmen
in den Fluren (Abschnitt)
- Emsland-Gymnasium Sporthalle:
Erneuerung des Daches Umkleiden (Gründach)
- Euregio-Gesamtschule: Dach- und
Fenstersanierungen
- Euregio-Gesamtschule: Erneuerung der
Alarmierungsanlage mit Sprachdurchsage
- Grüterschule: Erneuerung der
Fensterfassade und Eingangstür der Sporthalle
- Gymnasium Dionysianum:
Erneuerung des Wärmedämmverbundsystems (2. Bauabschnitt)
- Johannesschule Eschendorf: Sanierung
des Daches der Sporthalle
- Südeschschule: Erneuerung des Daches
der Sporthalle
2025
- Annetteschule I: Erneuerung einer
Dachfläche
- Emsland-Gymnasium: Dachsanierungen
- Emsland-Gymnasium: Sanierung der WCs
im Schulgebäude
- Euregio-Gesamtschule: Dach- und
Fenstersanierungen
- ehem. Grüterschule, Sporthalle:
Sanierung des Daches und der sanitären Anlagen
- Ludgerusschule Schotthock: Sanierung
des Daches Altbau
- Nelson-Mandela-Schule,
Sporthalle: Sanierung der sanitären Anlagen und Erneuerung der Innentüren
Anlage:
Erhaltungsmaßnahmen 2023