Betreff
Parkraumbewirtschaftung - Einführung eines Handyparkens im Stadtgebiet
Vorlage
098/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt- Digital- und Finanzausschuss beschließt ein Handyparken einzuführen, bei dem zusätzlich zum bestehenden Parkscheinsystem über eine App der Parkvorgang mit einem Handy bezahlt werden kann.

 


Begründung:

 

Anlass

 

Im Rahmen einer RPA-Untersuchung war die Schaffung digitaler Bezahlmöglichkeiten der gebührenpflichtigen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum eine Anregung und wurde später in einem gemeinsamen Fraktionsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/die Grünen wieder aufgegriffen. Dankenswerterweise haben die Verkehrsbetriebe Rheine als Bewirtschafter dieser Stellplätze die Stadt Rheine bei der Erarbeitung der verschiedenen Möglichkeiten stark unterstützt.

 

Ist-Situation

Zurzeit sind im Stadtgebiet 31 analoge Parkscheinautomaten (PSA) in Rheine aufgestellt, an denen lediglich mit Bargeld bezahlt werden kann. Eine EC-Kartenfunktion ist nicht vorhanden.

 

Zur Digitalisierung des Bezahlvorganges stehen aktuell folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1.      Nachrüstung der EC-Kartenfunktion am bestehenden Automaten

2.      Austausch der bestehenden Automaten durch neue PSA mit EC-Kartenfunktion

3.      Austausch der bestehenden Automaten durch neue Solar-PSA mit verschiedenen Zahlungssystemen

4.      Einführung eines Handyparkens

 

Während bei den Möglichkeiten 1 bis 3 der Stadt Kosten in Höhe von 1.600 € für das Nachrüsten eines PSA mit Kartenfunktion bis 15.000 € für einen neuen Solar-PSA entstehen würden, kann das Handyparken, je nach Anbieter, für die Stadt kostenneutral umgesetzt werden.

 

Um die Kosten für die Stadt möglichst gering zu halten, scheiden die Punkte 1-3 aus Sicht der Verwaltung aus, so dass im Folgenden die Umsetzung eines digitalen Bezahlvorganges durch das Handyparken näher erläutert wird.

 

 

Handyparken

Beim Handyparken gibt es nach einer Markterkundung zwei grundsätzliche Möglichkeiten.

In beiden Fällen werden an den bestehenden Anlagen lediglich Schilder/Aufkleber montiert, die auf eine mögliche Abrechnung über das Handy hinweisen. Die bestehende Funktion der PSA bleibt bestehen, so dass diese Automaten nicht umgerüstet werden müssen.

Die Kontrolle der parkenden Fahrzeuge erfolgt über das Ordnungsamt. Sollte kein Parkschein gelöst sein, würde per Smartphone mit Internetzugang (ist bereits bei den städtischen Mitarbeitern vorhanden) eine Kennzeichenkontrolle durchgeführt werden müssen, um feststellen zu können, ob der Parkvorgang per Handyparken registriert worden ist.

Eine schnellere Überprüfung kann mit OWi-Geräten erfolgen, bei der die Kennzeichen gescannt und direkt ein Handyparken überprüft werden kann. Diese Geräte wären von der Stadt anzuschaffen.

Das Inkassorisiko für die Parkvorgänge, die per Handy abgewickelt werden, liegt bei den Anbietern.

Eine Umsetzung kann in wenigen Wochen umgesetzt werden.

 

 

In der Variante 1 wird zwischen Stadt und einem Anbieter des Handyparkens ein Vertrag geschlossen. Entsprechend der Gesamteinnahmen an den Parkscheinautomaten und dem Anteil an Einnahmen, die über das Handyparken eingenommen werden, wird eine Transaktionsgebühr erhoben.

 

Hierzu eine Beispielrechnung:

Gesamteinnahmen über die Parkscheinautomaten: rd. 22.000 €/Monat

Unter der Annahme, dass 20 % der Einnahmen (d.h. 4.400 €) über das Handyparken abgewickelt wird:

Transaktionsgebühr von 3% auf 20 % der Einnahmen: 0,03 x 4.400 € = 132 €/pro Monat

 

Diese Transaktionsgebühr wäre von der Stadt Rheine an den Anbieter monatlich zu entrichten.

 

Der Vorteil bei dieser Variante ist der, dass der Kunde die gleichen Kosten hat, ob er mit Handy bezahlt oder am Parkscheinautomaten. Die Kosten der Handy-Funktion übernimmt in diesem Fall die Stadt Rheine.

 

 

In der Variante 2 wird die Handyparkfunktion an einen Verein vergeben, der sich aus verschiedenen Handyparkanbietern zusammensetzt. So hat der Kunde die Möglichkeit über eine der angebotenen Anbieter-Apps diese Zahlfunktion per Handy zu nutzen.

 

Der Vorteil in dieser Variante liegt darin, dass der Stadt Rheine keine Kosten entstehen. Die Kosten der Handyfunktion übernimmt in diesem Fall der Nutzer, der je Einzelparkvorgang rd.10 bis 40 ct zusätzlich zur regulär geltenden Parkgebühr zahlen muss. Somit können die Parkgebühren ohne Abzug durch die Stadt eingenommen werden.

 

 

Fazit

Ein weiterer Schritt in Richtung einer Digitalisierung im öffentlichen Straßenraum kann durch eine bargeldlose Bezahlfunktion des Parkvorgangs erfolgen.

Bei den aufgeführten Varianten ist das Handyparken aus Sicht der Verwaltung ein gutes Mittel ohne zusätzlichen Invest an den bestehenden Parkscheinautomaten die Parkgebühren bargeldlos zu entrichten.

Hier schlägt die Verwaltung vor die Vereinslösung (smartparking e.V.), die zurzeit von 250 Kommunen genutzt wird, weiterzuverfolgen, um über diese Möglichkeit das Handyparken in Rheine anzubieten.

 

 


Anlage: Präsentation Digitales Park mit dem Smartphone