Betreff
43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Solarpark am Schüttorfer Damm"
I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
146/23
Aktenzeichen
PG 5.1 - kn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I      Änderungsbeschluss

 

       Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Solarpark am Schüttorfer Damm", zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

Im Nordosten:         durch den Streckenverlauf der Zugverbindung Hamm – Emden

Im Südosten:           durch ein Waldstück

Im Süden:                             durch die Straße Schüttorfer Damm

Im Nordwesten:       durch die Landesgrenze zu Niedersachsen

 

Die zu beplanende Fläche befindet sich auf den Flurstücken 100 – 110 sowie 112. Die genannten Flurstücke befinden sich allesamt in der Flur 2 in der Gemarkung Rheine l. d. Ems.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II     Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Solarpark am Schüttorfer Damm" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender Anhörungsgelegenheit von einem Monat im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vom 16.03.2022 (Vorlage 049/22) bearbeitet die Verwaltung zurzeit die Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz mit der Zielsetzung „Klimaneutralität bis zum Jahr 2040.“ Gerade im Bereich der Nutzung regenerativer Energien werden dahingehend zukunftsfähige und nachhaltige Lösungen notwendig sein. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat entsprechend am 14.12.2022 einen Beschluss zu Rahmenbedingungen, Flächen und Kriterien in Bezug auf die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet gefasst.

 

Anlass und Hintergrund der Änderung ist demnach die Absicht eines privaten Investors in naher Zukunft einen Photovoltaik-Park auf der ehemaligen Deponie Hummeldorf in Rheine zu errichten und diesen bauleitplanerisch zu sichern.

Aufgrund ihrer Lage am Stadtrand zwischen Verkehrsflächen im Süden (Schüttorfer Damm) und Bahnlinie im Norden, ihres sich daraus ergebenden Zuschnittes und der Einschränkungen aufgrund der früheren Nutzungen für eine landwirtschaftliche Verwertbarkeit eignen sich die Flächen im besonderen Maße für eine solche Entwicklung.

 

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes weist den westlichen Teil der Fläche derzeit als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Ablagerung“ und den mittleren und östlichen Teil als Fläche für die Landwirtschaft aus. Um den angestrebten Solarpark an dieser Stelle zu realisieren, ist eine Ausweisung der Fläche als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ notwendig. Entsprechend wird in Vorbereitung auf den parallel aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort: „Solarpark am Schüttorfer Damm“ der Flächennutzungsplan der Stadt Rheine zum 43. Mal unter dem Kennwort „Solarpark am Schüttorfer Damm“ abgeändert, um die bauleitplanerische Entwicklung der Flächen aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen.

 

Verfahrenstechnisch werden beide Bauleitplanverfahren nach § 2 BauGB im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte werden zur Offenlage in die Pläne eingearbeitet, genau wie die Ergebnisse der noch ausstehenden Fachgutachten (insbesondere der Umweltbericht und bzgl. des Artenschutzes).

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Flächennutzungsplanausschnitt - Geltungsbereich

Anlage 2:        Flächennutzungsplanausschnitt - Legende