Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage im Zusammenhang mit
Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Personen aus der
Ukraine mit Stand zum 31.03.2023 zur Kenntnis.
Begründung:
Das Ministerium
für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung hat im April 2022 eine
Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit
Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der
Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchende) verkündet, die
Regelungen zum Umgang mit notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen in diesem
Zusammenhang trifft.
Gemäß § 6 Abs. 1
KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende berichtet die Kämmerin
oder der Kämmerer vierteljährlich über Erträge und Aufwendungen sowie über
Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur
Liquiditäts-sicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit
der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden.
Der Bericht ist
nach § 6 Abs. 2 der Verordnung der Aufsichtsbehörde zuzuleiten.
Zur Aufnahme und
Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine sind weiterhin verschiedene
Maßnahmen und Projekte in der Planungs- und Umsetzungsphase, wie z. B. der Bau
und die Einrichtung einer Containeranlage am Helenenweg.
Die Stadt Rheine
hat für den Bau dieser Containeranlage in 2022 ein zinsvergünstigtes Darlehen
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) in Höhe von 1,25 Mio. EUR in Anspruch
genommen. Die Maßnahme ist im Grunde fertiggestellt, es sind lediglich noch die
Außenanlagen herzustellen. Die Anlage selber wird aber schon von
Schutzsuchenden bewohnt. Die Kosten für die Herstellung und Ausstattung der
Unterkunft übersteigen die Einzahlungen aus dem o. g. Darlehensbetrag um rund
428 TEUR.
Weiterhin werden
zur nachhaltigen Integration neben der Unterbringung und Versorgung der
Schutzsuchenden auch Maßnahmen des alltäglichen Lebens erforderlich.
In der beigefügten
Übersicht (Anlage 1) werden die Erträge und Aufwendungen sowie die investiven
Ein- und Auszahlungen mit Stand zum 31.03.2023 dargestellt. Zahlungen, die erst
nach dem 31.03.2023 zahlungswirksam werden, werden im nächsten
Vierteljahresbericht dargestellt.
Die Stadt Rheine
erhält Mittel aus der zweiten Tranche des Sondervermögens „Bewältigung der
Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“. Da die
Auszahlung erst im April 2023 erfolgt ist, wird dieser Betrag in Höhe von rund
1,775 Mio. EUR erst in dem nächsten Bericht dargestellt.
Nach jetzigem
Kenntnisstand werden die Vielzahl und der Umfang der Aufgaben den städtischen
Haushalt auch nach Abzug der gewährten Bundesmittel in 2023 stark beanspruchen.
Anlage:
Übersicht über die finanziellen Auswirkungen mit Stand zum 31.03.2023