Betreff
Vierteljährlicher Bericht über die finanzielle Lage im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
Vorlage
158/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine mit Stand zum 31.03.2023 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung hat im April 2022 eine Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchende) verkündet, die Regelungen zum Umgang mit notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen in diesem Zusammenhang trifft.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende berichtet die Kämmerin oder der Kämmerer vierteljährlich über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditäts-sicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden.

 

Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2 der Verordnung der Aufsichtsbehörde zuzuleiten.

 

Zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine sind weiterhin verschiedene Maßnahmen und Projekte in der Planungs- und Umsetzungsphase, wie z. B. der Bau und die Einrichtung einer Containeranlage am Helenenweg.

 

Die Stadt Rheine hat für den Bau dieser Containeranlage in 2022 ein zinsvergünstigtes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) in Höhe von 1,25 Mio. EUR in Anspruch genommen. Die Maßnahme ist im Grunde fertiggestellt, es sind lediglich noch die Außenanlagen herzustellen. Die Anlage selber wird aber schon von Schutzsuchenden bewohnt. Die Kosten für die Herstellung und Ausstattung der Unterkunft übersteigen die Einzahlungen aus dem o. g. Darlehensbetrag um rund 428 TEUR.

 

Weiterhin werden zur nachhaltigen Integration neben der Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden auch Maßnahmen des alltäglichen Lebens erforderlich.

 

In der beigefügten Übersicht (Anlage 1) werden die Erträge und Aufwendungen sowie die investiven Ein- und Auszahlungen mit Stand zum 31.03.2023 dargestellt. Zahlungen, die erst nach dem 31.03.2023 zahlungswirksam werden, werden im nächsten Vierteljahresbericht dargestellt.

 

Die Stadt Rheine erhält Mittel aus der zweiten Tranche des Sondervermögens „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“. Da die Auszahlung erst im April 2023 erfolgt ist, wird dieser Betrag in Höhe von rund 1,775 Mio. EUR erst in dem nächsten Bericht dargestellt.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand werden die Vielzahl und der Umfang der Aufgaben den städtischen Haushalt auch nach Abzug der gewährten Bundesmittel in 2023 stark beanspruchen.

 


Anlage:

 

Übersicht über die finanziellen Auswirkungen mit Stand zum 31.03.2023