Betreff
Widmung von Straßen (Heinrich-Hembrock-Straße, Am großen Unland und Ohner Weg)
Vorlage
175/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. 09.1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  1. Heinrich-Hembrock-Straße
    von Thiestraße
    bis Nielandstraße

  2. Am Großen Unland
    von Salzbergener Straße
    bis Sailerweg

 

  1. Ohner Weg
    von Schwedenstraße
    bis Hünenborgstraße

 

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 


Begründung:

 

Damit neue oder durch die Stadt Rheine übernommene Straßen den Charakter einer öffentlichen Straße erhalten, sind diese formal zu widmen. Diese formale Widmung erzeugt u. a. die Rechtswirkung, dass die Stadt die Straße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten hat. Für die Allgemeinheit entsteht insbesondere das Recht zum Gemeingebrauch. Weitere Besonderheiten der öffentlichen Straße im Unterschied zur Privatstraße drücken sich im Anbau-, Anlieger- und Kreuzungsrecht aus.

 

Auch für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist für erstmalig erstellte Straßen vor der endgültigen Abrechnung eine Widmung erforderlich.

 

Für den Ausbau der unter den Punkten 1 bis 3 genannten Straßen steht die endgültige Abrechnung an. Da die Widmung für diese Straßen bisher noch nicht förmlich ausgesprochen wurde, ist der o.a. Beschluss erforderlich.

 



 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Heinrich-Hembrock-Straße

Anlage 2 – Am Großen Unland

Anlage 3 – Ohner Weg