Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.) Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Straßen „Krumme
Straße“ und „Steinfurter Straße“ als Fahrradstraßen zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des
Fachbereichs Planen und Bauen - Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen
Rathaus.
2.) Der Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt dem Vorhaben der Verwaltung zu, mit den vorgestellten Planunterlagen einen Förderantrag für die Baumaßnahme zu stellen.
Begründung:
1.
Ausbauplanung
Steinfurter Straße / Krumme Straße
In
dem am 31.03.2020 beschlossenen Radverkehrskonzept der Stadt Rheine (Vorlage
053/20) ist zur Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs auf
der Krumme Straße / Steinfurter Straße, im Abschnitt von der Lindenstraße bis
zur Straße In den Wiesen, die Errichtung einer Fahrradstraße vorgesehen.
Mit
der Vorlage 470/22 ist im Bau-und Mobilitätsausschuss der dritte
Sachstandsbericht vorgelegt worden, in dem die bereits umgesetzten und
geplanten Maßnahmen vorgestellt worden sind. Diese Maßnahmenliste wurde vorab
am 27.10.2022 im Arbeitskreis Radverkehr beraten und abgestimmt und vom Bau-
und Mobilitätsausschuss am 24.11.2022 beschlossen (Vorlage 470/22). Auch in
dieser Liste ist die oben erläuterte Maßnahme an der Krumme Straße /
Steinfurter Straße wiederzufinden und der Prioritätsstufen 1 und 2 zugeordnet
(RV_50, RV_53).
Zur stetigen
Verdichtung des Netzes aus Fahrradstraßen ist nun vorgesehen, im Zuge der
Erneuerung der Krummen Straße/Steinfurter Straße eine weitere Straße als
Fahrradstraße umzubauen und einzurichten.
Es
ist geplant, die Maßnahme auf Grund der unterschiedlichen Zustandsdaten der
Querschnittsbestandteile, die Straße in vier Streckenabschnitte zu unterteilen,
da in einigen Abschnitten eine Erneuerung ansteht und in anderen Abschnitten
lediglich die bestehende Straße durch Einrichtung einer Fahrradstraße mit den
zugehörigen Ausstattungselementen versehen wird.
1.
Ausbauabschnitt zwischen Lindenstraße und Sprickmannstraße (RV_50; siehe Anlage
1 und 2):
in diesem Abschnitt soll die Straße in gesamter Breite
(inklusive Gehwege) erneuert werden und nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung
von Fahrradstraßen, die
sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet werden.
2.
Ausbauabschnitt zwischen Sprickmannstraße und Beethovenstraße (RV_50; siehe
Anlage 3):
in diesem Abschnitt wird lediglich die Fahrbahn
erneuert und nach aktualisierten
Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der
AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe
Vorlage 179/23), ausgestattet. Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.
3.
Ausbauabschnitt zwischen Zeppelinstraße und Quellenstraße (RV_50; siehe Anlage
4 und 5):
in diesem Abschnitt sind lediglich Markierungs-und
Beschilderungsarbeiten geplant, um die aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von
Fahrradstraßen, die
sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), zu erzielen. Die vorh.
Gehwege bleiben unverändert bestehen.
4.
Aausbauabschnitt zwischen Quellenstraße und der Straße in den Wiesen (RV_53;
siehe Anlage 6):
in diesem Abschnitt erfolgt ein Vollausbau der
Fahrbahn und die Fahrradstraße soll nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung
von Fahrradstraßen, die
sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet werden. Die
vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.
Im Abschnitt zwischen der
Beethovenstraße und der Zeppelinstraße ist bereits in 2022 eine Fahrradstraße
eingerichtet worden. Hier erfolgen lediglich Anpassungen in Bezug auf die
aktuellen Qualitätsstandards.
Die vorhandene Beleuchtung wird in diesem
Ausbauabschnitt in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme
erneuert. Die Standorte der Leuchten
sollen nach Möglichkeit beibehalten werden.
Insgesamt
wird dann von der Lindenstraße bis zur der Straße In den Wiesen eine
Fahrradstraße entstehen.
1.1 Ausbauabschnitt zwischen
Lindenstraße und Sprickmannstraße
1.1.1 Einfügung in das Straßennetz:
Die sich zwischen Lindenstraße und Sprickmannstraße gelegenen Krumme
Straße und Steinfurter Straße befinden sich im Bebauungsplangebiet Nr. 93
Kennwort „Wasserstraße“ im Stadtteil Dorenkamp in Rheine. Die Krumme Straße
mündet direkt gegenüber der Max-Born-Straße (Zufahrt zur Radstation in der
Innenstadt am Bahnhofsausgang West) in die Lindenstraße ein und verläuft
parallel zur südlichen Grundstücksgrenze der Thyssenkrupp Schulte GmbH.
Im südlichen Bereich mündet die Krumme Straße in die Steinfurter Straße ein
und knickt in Richtung der Talstraße ab.
Die Steinfurter Straße zweigt somit von der Krumme Straße ab und verläuft
ähnlich der Krumme Straße parallel zur der südlichen Grundstücksgrenze der
Thyssenkrupp Schulte GmbH. Anschließend kreuzt die Steinfurter Straße im
westlichen Bereich die Sprickmannstraße.
Im 1. Abschnitt des Ausbaubereichs befinden sich an der Krumme Straße und
an der Steinfurter Straße ausschließlich Wohngrundstücke. Aufgrund der
Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz sind die Krumme Straße und die
Steinfurter Straße als Anliegerstraße einzustufen und dienen der Erschließung
der Grundstücke.
Die Straßen sind in beide Richtungen befahrbar und verfügen über einen
beidseitig angelegten Gehweg.
1.1.2
Bestandssituation
/ Historie:
Um 1960 wurde die Krumme Straße von der Lindenstraße bis zur Steinfurter
Straße erstmalig ausgebaut. Der erstmalige Ausbau der Steinfurter Straße im
Bereich zwischen der Krumme Straße und Sprickmannstraße erfolgte daraufhin im
Jahr 1962. Aktuell können die Randbereiche der Fahrbahn entlang der Krumme
Straße / Steinfurter Straße als Fahrbahnrandparken ungeordnet für
Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden. Dies führt zu regelmäßigen
Konfliktsituationen zwischen den Radfahrenden und anderen Teilnehmenden des
motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs, da die Radfahrer häufig den abgestellten
Fahrzeugen ausweichen müssen. Zudem ist hier auch eine besonders große
Gefahrenlage durch Ein- und Ausparkvorgänge sowie durch das nicht Einhalten der
Sicherheitsräume (Dooring-Unfälle) vorhanden.
Die gesamte Steinfurter Straße und auch die Krumme Straße werden aufgrund
ihrer Lage heute schon stark von Fahrradfahrenden frequentiert.
Die Sprickmannstraße ist in der aktuellen funktionalen Gliederung des
Straßennetzes der Stadt Rheine dem Netz der Hauptverkehrs- und
Hauptsammelstraßen zugeordnet. Die aktuellen Verkehrszahlen liegen bei 2.400
Kfz/24h. Da die aktuellen Empfehlungen der AGFS in Bezug auf das Kreuzen einer
Straße des Vorfahrtsstraßennetzes unter diesen Voraussetzungen eine
Unterordnung der Fahrradstraßen vorsehen, ist die Vorfahrtregelung entsprechend
geplant worden. Es ist aber beabsichtigt im Rahmen des Förderantrags mit den
Fördergebern abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Bevorrechtigung
der Fahrradstraßen möglich ist. Die Sprickmannstraße bleibt somit gegenüber der
Steinfurter Straße bevorrechtigt. Der Kreuzungspunkt wird nach aktualisierten
Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen (siehe
Vorlage 179/23 und Anlage 4) umgestaltet.
Aus Gründen des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes in
Verbindung mit dem Radverkehrskonzept ist für das Jahr 2023 der Umbau der
Krumme Straße / Steinfurter Straße nach den aktualisierten Qualitätsstandards
zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen vorgesehen, die sich an dem
„Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage
179/23).
1.1.3
Notwendige
Breiten / Ausbaumerkmale:
In diesem Abschnitt soll die Straße in gesamter Breite (inklusive Gehwege)
erneuert werden und nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur
Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der
AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet werden.
Gehwege:
Die Gehwege in diesem Abschnitt sollen in den Breiten zwischen 2,00 –
2,89 m ausgebaut werden. Eine Mindestbreite von 2,00 m soll nicht
unterschritten werden. Durch die Anlegung eines Parkstreifens auf der Seite der
Wohngrundstücke ist es notwendig, den Gehweg auf der Seite des Thyssenkrupp
Schulte GmbH Grundstücks in Richtung der Grundstücksgrenze zu verschieben. Aus
diesem Grund ist es leider nicht möglich, die Bestandshecke zu erhalten. Auch
müssen im vorderen Bereich, Beginn / Ende der geplanten Fahrradstraße, 5
Bestandsbäume entfernt werden. In diesem Bereich soll der nordwestlich gelegene
Gehweg (siehe Anlage 1) bis zur Parzellengrenze mit einer Breite von etwa 2,89
m angelegt werden. Etwa 7,00 m hinter dem gepl. Pflanzbeet am Anfang / Ende der
geplanten Fahrradstraße wird der Gehweg mit Hilfe eines Grünstreifens auf 2,00
m Breite angelegt. In Höhe von Haus-Nr. 32 wird der nordwestliche Gehweg erneut
bis zur Parzellengrenze ausgebaut. Der südöstliche Gehweg ist in diesem Bereich
mit einer Breite von 2,00 m geplant.
Fahrgasse,
Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:
Die
Breite der Fahrgasse beträgt inklusive der inneren Begleitlinie im 1. Abschnitt
4,00 m. Die Breite der äußeren Begleitlinie wird dementsprechend dem
Begleitstreifen bzw. dem Sicherheitstrennstreifen hinzugerechnet.
Der
Begleitstreifen, zwischen dem gepl. Gehweg und der Fahrgasse, sowie der
Sicherheitstrennstreifen, zwischen Parkstreifen und Fahrgasse, betragen in
diesem Abschnitt 0,75 m. Somit ergibt sich eine Gesamtbreite der Fahrbahn von
5,50 m.
Parkstreifen:
Um
das ungeordnete Fahrbahnrandparken zu unterbinden, ist auf der Seite der
Wohngrundstücke ein Parkstreifen mit einer Breite von 2,00 m entlang des
Sicherheitstrennstreifens an der Fahrgasse eingeplant. Der Parkstreifen wird in
Pflasterbauweise ausgeführt.
Grünbeete:
Am
Beginn / Ende der Fahrradstraße und im Bereich des gepl. Parkstreifens werden
Pflanzbeete eingeplant.
In
dem vorhandenen Straßengrünstreifen an der Nordseite der Krumme Straße und der
Steinfurter Straße befinden sich insgesamt 10 ältere
Einzelbäume/Bestands-bäume, die nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes
in der Stadt Rheine geschützt sind. Der für den Planbereich geltende
Bebauungsplan Nr. 93, Kennwort „Wassersstraße“ weist für die vorhandenen
Bestandsbäume keine Erhaltungsgebote aus.
Bei
den Bestandsbäumen, die in dem durchgehenden Straßengrünstreifen an der
Nordseite der Krumme Straße stehen, handelt es sich um 5 Kugel-Spitzahornbäume
mit Stammumfängen von 90-140 cm, 2 Birken mit Stammumfängen von 140-160 cm,
einen mehrstämmigen Feuerahorn mit einem Gesamt-Stammumfang von ca. 190 cm und
einen dreistämmig gewachsenen Spitzahorn mit einem Gesamt-Stammumfang von 240
cm. Gegenüber dem Grundstück Steinfurter Straße 25 steht in dem betreffenden
Straßengrünstreifen zudem noch ein Eschenahorn mit einem Stammumfang von etwa
150 cm. Die genannten Bestandsbäume haben ein Alter von ca. 50 bis 80 Jahren.
Die
Planung sieht vor, dass der bestehenden Straßengrünstreifen zum Teil als
Gehwegfläche überbaut werden soll. Im östlichen Teil der Krumme Straße wird der
bestehende, etwa 1,90 m breite Grünstreifen komplett überbaut. Dies erfordert
hier die Beseitigung von 3 Bestandsbäumen (Kugel-Spitzahorn, Alter ca. 50-70
Jahre). Im westlichen Teil der Krumme Straße soll der hier ca. 3 bis 6 m breite
Grünstreifen in einer Breite von ca. 1,0 bis 1,5 m mit Gehweg überbaut werden.
Dadurch wird es bei 5 Bestandsbäumen zu erheblichen Eingriffen in den
Wurzelraum mit Beseitigung oder Beschädigung von versorgungs- und
standsicherheitsrelevantem Wurzelwerk kommen, womit eine weitere Erhaltung
dieser Bestandsbäume nicht mehr möglich sein wird. Eine Überbauung des
Wurzelraumes, ohne erhebliche Schädigung des vorhandenen Wurzelwerkes, ist hier
technisch leider nicht möglich. Betroffen sind hier 2 etwa 80 Jahre alte
Birken, die bereits erhebliche Vitalitätsdefizite und Kronenauflichtungen
aufweisen, ein dreistämmig gewachsener Spitzhornbaum sowie 2
Kugel-Spitzahornbäume. Ein mehrstämmig gewachsener Blutpflaumen-Großstrauch
sowie ein dreistämmiger Feuerahornbaum können hier voraussichtlich erhalten
werden.
Für
die insgesamt 9 zu entfernenden Bestandsbäume sind gemäß Baumschutzsatzung der
Stadt Rheine insgesamt 20 Ersatzbäume anzupflanzen. Als Ersatz sind
gleichwertige Laubbäume als Hochstämme mit einem Stammumfang von mind. 20 cm
anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. In dem verbleibenden Grünstreifen an
der Nordseite der Krumme Straße ist die Anpflanzung von 15 geeigneten,
schmalkronigen Straßenbäumen vorgesehen. In neu herzustellenden
Straßengrünbeeten an der südlichen Straßenseite der Krumme Straße und der
Steinfurter Straße sollen 7 weitere Straßenbäume neu angepflanzt werden. Somit
können die erforderlichen Ersatzanpflanzungen in vollem Umfang im Planbereich
umgesetzt werden.
Beleuchtung:
Die
vorhandene Beleuchtung wird im 1. Abschnitt zwischen Lindenstraße und
Sprickmannstraße in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme
erneuert und optimiert. Die
Standorte der Leuchten werden im Zuge der weiteren Planung angepasst.
Beschilderung
/ Markierung:
Beschilderung
und Markierung erfolgen nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau
und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden
Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23).
1.2 Ausbauabschnitt zwischen Sprickmannstraße und Beethovenstraße
1.2.1 Einfügung in das Straßennetz:
Nach der Kreuzung Sprickmannstraße / Steinfurter Straße verläuft die
Steinfurter Straße nahezu parallel und mittig zwischen den Straßen Dutumer
Straßen im Norden und Breite Straße im Süden.
Auch im 2. Abschnitt des Ausbaubereichs befinden sich an der Steinfurter
Straße überwiegend Wohngrundstücke. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im
Straßennetz ist die Steinfurter Straße als Anliegerstraße einzustufen und dient
der Erschließung der Grundstücke.
Die Straße ist in beide Richtungen befahrbar und verfügt über einen
beidseitig angelegten Gehweg.
Auf der nordwestlichen Seite der Fahrbahn ist ein Parkstreifen zu finden
1.2.2
Bestandssituation
/ Historie:
Aus Gründen des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes in
Verbindung mit dem Radverkehrskonzept für das Jahr 2023 ist der Umbau der
Steinfurter Straße nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und
zur Umgestaltung von Fahrradstraßen vorgesehen, die sich an dem „Leitfaden
Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23).
Zudem trägt die Maßnahme zur stetigen Verdichtung des Netzes aus
Fahrradstraßen bei.
Um das Kraftfahrzeugaufkommen auf der geplanten Fahrradstraße zu
reduzieren, ist geplant in der Kreuzung Steinfurter Straße / Beethovenstraße
einen Modalen Filter in Form einer Diagonalsperre einzurichten. Dadurch wird
dem Kraftfahrzeugverkehr die Möglichkeit der vollständigen Durchfahrt der
Fahrradstraße genommen und dieser dadurch auf andere Routen verlagert. Für
Radfahrende bleibt diese Kreuzung jedoch komfortabel durchfahrbar und
passierbar.
In der Steinfurter Straße gibt es zudem in diesem Ausbauabschnitt einen
Überflutungs-Hotspot. Um das Überflutungsrisiko im betroffenen Bereich zu
senken und im Kanalnetz mehr Rückhaltevolumen zu schaffen, empfiehlt das Büro
PFI, welches den Zentralabwasserplan betreut, eine Vergrößerung des
Kanalrohrdurchmessers. Daher ist es im Zuge der Baumaßnahme geplant, den
vorhandenen Kanal aus dem Jahre 1953 durch einen neuen Kanal mit einem
Durchmesser von DN 1.800 zu ersetzen.
1.2.3
Notwendige
Breiten / Ausbaumerkmale:
In diesem Abschnitt wird lediglich die Fahrbahn erneuert und nach aktualisierten Qualitätsstandards zum
Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen,
die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet.
Gehwege:
Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.
Fahrgasse,
Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:
Dadurch, dass sowohl die Begleitstreifen als auch die Sicherheitsstreifen
einheitlich in 0,75 m Breite hergestellt werden sollen, variert die
Fahrgassenbreite in dem 2. Abschnitt zwischen 4,16 m und 4,18 m. Somit ergibt
sich eine Gesamtbreite der Fahrbahn von rd. 5,67 m.
Parkstreifen:
Der
vorhandene Parkstreifen entlang der Steinfurter Straße wird beibehalten und in
einer Breite von 2,00 m in Pflasterbauweise hergestellt.
Grünbeete:
Die
Schumannstraße wird gegenüber der Steinfurter Straße untergeordnet. Mit Hilfe
von Pflanzbeeten entstehen im Kreuzungsbereich Fahrbahneinengungen (siehe
Anlage 3). Zwischen den Pflanzbeeten beträgt die Breite der Fahrgasse 4,00 m.
Beleuchtung:
Die
vorhandene Beleuchtung bleibt in diesem Ausbauabschnitt erhalten. Die Standorte
der Beleuchtung werden beibehalten.
Beschilderung
/ Markierung:
Beschilderung und Markierung erfolgen nach den
aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von
Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren
(siehe Vorlage 179/23).
1.3 Ausbauabschnitt zwischen Zeppelinstraße und Quellenstraße
1.3.1 Einfügung in das Straßennetz:
Auch in diesem Abschnitt verläuft die Steinfurter Straße nahezu parallel
und mittig zwischen den Straßen Dutumer Straßen im Norden und Breite Straße im
Süden.
In diesem Abschnitt des Ausbaubereichs sind, wie im vorherigen 2.
Abschnitt, überwiegend Wohngrundstücke zu finden.
Auf beiden Seiten der Straßenparzelle sind Gehwege angelegt und die
Straße ist in beide Richtungen befahrbar.
Ein Parkstreifen ist in diesem Abschnitt nicht vorhanden.
1.3.2 Bestandssituation / Historie:
Die Fahrbahn zwischen der Beethovenstraße und der Quellenstraße wurde im
Jahr 2021 mit Fördermitteln erneuert. Aus diesem Grund sind im 3. Ausbauabschnitt
lediglich Markierungs-und Beschilderungsarbeiten geplant.
Die Zeppelinstraße ist in der aktuellen funktionalen Gliederung des
Straßennetzes der Stadt Rheine dem Netz der Hauptverkehrs- und
Hauptsammelstraßen zugeordnet. Die aktuellen Verkehrszahlen liegen bei 4.400
Kfz/24h. Da die aktuellen Empfehlungen der AGFS in Bezug auf das Kreuzen einer
Straße des Vorfahrtsstraßennetzes unter diesen Voraussetzungen eine
Unterordnung der Fahrradstraßen vorsehen, ist die Vorfahrtregelung entsprechend
geplant worden. Es ist aber beabsichtigt im Rahmen des Förderantrags mit den
Fördergebern abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Bevorrechtigung
der Fahrradstraßen möglich ist. Die Zeppelinstraße bleibt somit in der
vorgelegten Planung gegenüber der Steinfurter Straße bevorrechtigt und wird
nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von
Fahrradstraßen (siehe Vorlage 179/23 und Anlage 4) umgestaltet
1.3.3 Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale:
In diesem Ausbauabschnitt sind lediglich Markierungs-und
Beschilderungsarbeiten geplant, um die aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von
Fahrradstraßen, die
sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), zu erzielen.
Gehwege:
Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.
Fahrgasse,
Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:
Die Breite der beidseitig angelegten Begleitstreifen zwischen
Zeppelinstraße und Bastweg soll auch in diesem Abschnitt in 0,75 m Breite hergestellt
werden. Dadurch variert die Fahrgassenbreite in diesem Bereich zwischen 4,60 m
und 4,70 m. Im Abschnitt zwischen der Baststraße und der Quellenstraße muss
aufgrund der vorhandenen Straßenparzellenbreite von den Werten der Empfehlungen
abgewichen werden. Die Breite der Begleitstreifen beträgt hier lediglich 0,33
m. Die Fahrgassenbreite ist in diesem Abschnitt mit 4,00 m geplant und
entspricht wiederum den aktuellen Empfehlungen.
Parkstreifen:
In diesem Abschnitt ist aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine
Parkstreifenanordnung möglich.
Grünbeete:
Die
Riedstraße wird gegenüber der Steinfurter Straße untergeordnet. Mit Hilfe von
Pflanzbeeten entsteht im Einmündungsbereich, etwa in Höhe der
Grundstückszufahrt Haus-Nr. 125, eine Fahrbahneinengung (siehe Anlage 4).
Zwischen den Pflanzbeeten beträgt die Breite der Fahrgasse 4,00 m. In Höhe
Haus-Nr. 136 ist eine weitere Fahrgasseneinengung in einer Länge von etwa 5,00
m mit Hilfe von Pflanzbeeten geplant. Auch hier beträgt die Fahrgassenbreite
zwischen den Pflanzbeeten 4,00 m. Die Baststraße wird, wie auch die Riedstraße,
gegenüber der Steinfurter Straße untergeordnet. Der Einmündungsbereich wird wie
die Einmündung Riedstraße / Steinfurter Straße ausgestattet.
Beleuchtung:
Die
vorhandene Beleuchtung wird im 3. Ausbauabschnitt zwischen Zeppelinstraße und
Quellenstraße in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme
erneuert und optimiert. Die Standorte der Leuchten werden im Zuge der weiteren
Planung angepasst.
Beschilderung
/ Markierung:
Beschilderung und Markierung erfolgen nach den
aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von
Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022
orientieren (siehe Vorlage 179/23)
1.4 Ausbauabschnitt zwischen Quellenstraße und der Straße in den
Wiesen
1.4.1 Einfügung in das Straßennetz:
In diesem Abschnitt verläuft die Steinfurter Straße weiterhin parallel
und mittig zwischen den Straßen Dutumer Straßen im Norden und Breite Straße im
Süden. Die Steinfurter Straße mündet in die Straße In den Wiesen ein.
Wie im vorherigen Ausbauabschnitt sind auch in diesem Bereich
ausschließlich Wohngrundstücke vorhanden.
Auf beiden Seiten der Straßenparzelle sind Gehwege angelegt und die
Straße ist in beide Richtungen befahrbar.
Ein Parkstreifen ist in diesem Abschnitt nicht vorhanden.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Bereich zwischen der
Zeppelinstraße und der Quellenstraße 30 km/h.
1.4.2 Bestandssituation / Historie:
Der aktuelle Ausbauzustand der Fahrbahn ist in diesem Abschnitt als sehr
schlecht zu bewerten. Aus Gründen des seit vielen Jahren schlechten
Fahrbahnzustandes ist in diesem Ausbauabschnitt ein Vollausbau der Fahrbahn
geplant.
1.4.3 Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale:
Gehwege:
Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.
Fahrgasse,
Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:
In diesem Ausbauabschnitt ist es, aufgrund der vorhandenen
Straßenparzellenbreite von 4,6 m, notwendig von den Werten der Empfehlungen
abzuweichen, um die vorh. Gehwegbreiten rd 1,80 m erhalten zu können. Die
Breite der beidseitig geplanten Begleitstreifen zu den vorh. Gehwegen beträgt
hier lediglich 0,30 m. Die Fahrgassenbreite ist in diesem Abschnitt mit 4,00 m
geplant und entspricht wiederum den aktuellen Empfehlungen.
Parkstreifen:
In diesem Abschnitt ist aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine
Parkstreifenanordnung möglich.
Grünbeete:
In diesem Abschnitt ist aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine
Anordnung von Pflanzbeeten möglich.
Beleuchtung:
Die
vorhandene Beleuchtung wird im 4. Ausbauabschnitt zwischen Quellenstraße und
der Straße in den Wiesen in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der
Maßnahme erneuert und optimiert. Die Standorte der Leuchten werden im Zuge der
weiteren Planung angepasst.
Beschilderung
/ Markierung:
Beschilderung und Markierung erfolgen nach den
aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von
Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022
orientieren (siehe Vorlage 179/23)
2.
Bürgerbeteiligung
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Stadt Rheine für
erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Ausbaumerkmalen zu äußern.
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 das „Straßen- und
Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“, (Vorlage 227/22)
beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören die Straßenbaumaßnahmen:
-
Krumme Straße/Steinfurter Straße von Lindenstraße
bis Sprickmannstraße
(= Abschnitt 1) – Erneuerung der Straße incl. Gehwege
-
Steinfurter Straße von Sprickmannstraße bis
Beethovenstraße (= Abschnitt 2) – Erneuerung der Fahrbahn
-
Steinfurter Straße von Quellenstraße bis In den
Wiesen (= Abschnitt 4), –
Erneuerung der Fahrbahn
Die Offenlage
der Planunterlagen und die verpflichtende Anliegerversammlung gem. § 8a KAG
sind erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über eine beitragspflichtige
Maßnahme zu informieren und ihnen eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der
Ausgestaltung der beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme zu verschaffen. Den
Anliegern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den
Herstellungsmerkmalen zu äußern.
Durch die
neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung
von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ (Runderlass des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 3. Mai 2022) übernimmt das Land
Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent die kommunalen Straßenausbaubeiträge in
Nordrhein-Westfalen, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit der
„Soll-Regelung“ des § 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen von den Beitragspflichtigen zu erheben sind. Die
Richtlinie tritt am 31.12.2026 außer Kraft.
Die Stadt
Rheine wird für diese Straßenausbaumaßnahmen nach Erhalt der Schlussrechnungen
die Landesförderung für die Anteile der Beitragspflichtigen beantragen. Nach
Erhalt der Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen werden die Bescheide über die
Straßenbaubeiträge verschickt. Die Förderung zugunsten der Beitragspflichtigen
wird direkt abgezogen. Bei der aktuellen Förderung von 100 % ist dann kein
Beitrag zu zahlen.
Hinweis:
Die aktuell
geltende Förderung zu den Straßenbaubeiträgen kann bei neuen Maßnahmen erst
beantragt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die
Beitragspflicht entstanden ist. Sollte sich zum Zeitpunkt der Entstehung der
Beitragspflicht die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen geändert haben,
ist bei der Beitragserhebung die dann geltende Rechtslage anzuwenden.
3.
Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahme, die insgesamt mit 1.290.000 € veranschlagt
wird, erfolgt aus dem Budget 53014-598 „Krumme Straße / Steinfurter Straße
(Sprickmannstr. - Lindenstr.) – Fahrradstraße“, das im Haushaltsplan für 2023
mit 50.000 € und einer VE für 2024 über 1.030.000 € eingestellt worden ist und
dem Budget 53014-02027 „Steinfurter Straße (Quellenstr. - In den Wiesen);
Fahrradstraße“, das mit 210.000 € in 2023 veranschlagt worden ist.
Zusätzlich ist beabsichtigt, für die Maßnahme einen Förderantrag zum
Ausbau als Fahrradstraße zu stellen.
Stellungnahme
FB 5.80, Bauverwaltung:
Für die
beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen:
-
Krumme Straße/Steinfurter Straße von Lindenstraße
bis Sprickmannstraße (= Abschnitt 1) – Erneuerung der Straße incl. Gehwege
-
Steinfurter Straße von Sprickmannstraße bis
Beethovenstraße (= Abschnitt 2), – Erneuerung der Fahrbahn
-
Steinfurter Straße von Quellenstraße bis In den
Wiesen (= Abschnitt 4), – Erneuerung der Fahrbahn
sind
Straßenbaubeiträge nach den §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) in
Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine zu erheben. Der
Anteil der Beitragspflichtigen beträgt bei diesen Projekten 70% des
beitragsfähigen Aufwandes.
Nach der Straßenbaubeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe
des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Auf die Erhebung von
Vorausleistungen wird aufgrund der zu erwartenden Förderung gemäß der unter
Punkt 2. genannten „Förderrichtlinie Straßenbaubauträge“ verzichtet.
4.
Ausbauzeitpunkt
Es ist beabsichtigt, den Ausbau / die Umgestaltung der Krumme Straße /
Steinfurter Straße in Abhängigkeit der möglichen Förderzusage zum Ausbau als
Fahrradstraße im 4. Quartal 2023 umzusetzen.
5.
Auswirkung auf den
kommunalen Klimaschutz
Mit der Erstellung des
Radverkehrskonzeptes und der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die
Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und
klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Umsetzung der im Konzept aufgeführten
Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit
nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine.
Durch den Ausbau vorhandener Straßen zu Fahrradstraßen wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet und die Hauptachsen des Fahrradverkehrs werden beschleunigt, da die Fahrradstraßen wichtige Verbindungsfunktionen für Fahrradfahrende übernehmen. Die Mobilität der Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt.
Diese Aspekte tragen dazu bei,
dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich
gesteigert wird. Durch den geringeren Kfz-Verkehr sind Fahrradstraßen deutlich
weniger von Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Somit wird durch die Erhöhung
des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Blatt 1 - 1. Ausbauabschnitt
Anlage 2: Lageplan Blatt 2 - 1. Ausbauabschnitt
Anlage 3: Lageplan Blatt 3 - 2. Ausbauabschnitt
Anlage 4: Lageplan Blatt 4 - 3. Ausbauabschnitt
Anlage 5: Lageplan Blatt 5 - 3. Ausbauabschnitt
Anlage 6: Lageplan Blatt 6 - 4. Ausbauabschnitt