Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Straßen „Krumme Straße“ und „Steinfurter Straße“ als Fahrradstraßen zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereichs Planen und Bauen - Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus.

 

2.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt dem Vorhaben der Verwaltung zu, mit den vorgestellten Planunterlagen einen Förderantrag für die Baumaßnahme zu stellen.

 


Begründung:

 

1.    Ausbauplanung Steinfurter Straße / Krumme Straße

 

In dem am 31.03.2020 beschlossenen Radverkehrskonzept der Stadt Rheine (Vorlage 053/20) ist zur Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs auf der Krumme Straße / Steinfurter Straße, im Abschnitt von der Lindenstraße bis zur Straße In den Wiesen, die Errichtung einer Fahrradstraße vorgesehen.

Mit der Vorlage 470/22 ist im Bau-und Mobilitätsausschuss der dritte Sachstandsbericht vorgelegt worden, in dem die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen vorgestellt worden sind. Diese Maßnahmenliste wurde vorab am 27.10.2022 im Arbeitskreis Radverkehr beraten und abgestimmt und vom Bau- und Mobilitätsausschuss am 24.11.2022 beschlossen (Vorlage 470/22). Auch in dieser Liste ist die oben erläuterte Maßnahme an der Krumme Straße / Steinfurter Straße wiederzufinden und der Prioritätsstufen 1 und 2 zugeordnet (RV_50, RV_53).

 

Zur stetigen Verdichtung des Netzes aus Fahrradstraßen ist nun vorgesehen, im Zuge der Erneuerung der Krummen Straße/Steinfurter Straße eine weitere Straße als Fahrradstraße umzubauen und einzurichten.

 

Es ist geplant, die Maßnahme auf Grund der unterschiedlichen Zustandsdaten der Querschnittsbestandteile, die Straße in vier Streckenabschnitte zu unterteilen, da in einigen Abschnitten eine Erneuerung ansteht und in anderen Abschnitten lediglich die bestehende Straße durch Einrichtung einer Fahrradstraße mit den zugehörigen Ausstattungselementen versehen wird.

 

1. Ausbauabschnitt zwischen Lindenstraße und Sprickmannstraße (RV_50; siehe Anlage 1 und 2):

in diesem Abschnitt soll die Straße in gesamter Breite (inklusive Gehwege) erneuert werden und nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet werden.

 

 

2. Ausbauabschnitt zwischen Sprickmannstraße und Beethovenstraße (RV_50; siehe Anlage 3):

in diesem Abschnitt wird lediglich die Fahrbahn erneuert und nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet. Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

3. Ausbauabschnitt zwischen Zeppelinstraße und Quellenstraße (RV_50; siehe Anlage 4 und 5):

in diesem Abschnitt sind lediglich Markierungs-und Beschilderungsarbeiten geplant, um die aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), zu erzielen. Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

4. Aausbauabschnitt zwischen Quellenstraße und der Straße in den Wiesen (RV_53; siehe Anlage 6):

in diesem Abschnitt erfolgt ein Vollausbau der Fahrbahn und die Fahrradstraße soll nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet werden. Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

 

Im Abschnitt zwischen der Beethovenstraße und der Zeppelinstraße ist bereits in 2022 eine Fahrradstraße eingerichtet worden. Hier erfolgen lediglich Anpassungen in Bezug auf die aktuellen Qualitätsstandards.

Die vorhandene Beleuchtung wird in diesem Ausbauabschnitt in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme erneuert. Die Standorte der Leuchten sollen nach Möglichkeit beibehalten werden.

 

Insgesamt wird dann von der Lindenstraße bis zur der Straße In den Wiesen eine Fahrradstraße entstehen.

 

1.1 Ausbauabschnitt zwischen Lindenstraße und Sprickmannstraße

 

1.1.1    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die sich zwischen Lindenstraße und Sprickmannstraße gelegenen Krumme Straße und Steinfurter Straße befinden sich im Bebauungsplangebiet Nr. 93 Kennwort „Wasserstraße“ im Stadtteil Dorenkamp in Rheine. Die Krumme Straße mündet direkt gegenüber der Max-Born-Straße (Zufahrt zur Radstation in der Innenstadt am Bahnhofsausgang West) in die Lindenstraße ein und verläuft parallel zur südlichen Grundstücksgrenze der Thyssenkrupp Schulte GmbH.

Im südlichen Bereich mündet die Krumme Straße in die Steinfurter Straße ein und knickt in Richtung der Talstraße ab.

Die Steinfurter Straße zweigt somit von der Krumme Straße ab und verläuft ähnlich der Krumme Straße parallel zur der südlichen Grundstücksgrenze der Thyssenkrupp Schulte GmbH. Anschließend kreuzt die Steinfurter Straße im westlichen Bereich die Sprickmannstraße.

Im 1. Abschnitt des Ausbaubereichs befinden sich an der Krumme Straße und an der Steinfurter Straße ausschließlich Wohngrundstücke. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz sind die Krumme Straße und die Steinfurter Straße als Anliegerstraße einzustufen und dienen der Erschließung der Grundstücke.

Die Straßen sind in beide Richtungen befahrbar und verfügen über einen beidseitig angelegten Gehweg.

 

1.1.2    Bestandssituation / Historie:

 

Um 1960 wurde die Krumme Straße von der Lindenstraße bis zur Steinfurter Straße erstmalig ausgebaut. Der erstmalige Ausbau der Steinfurter Straße im Bereich zwischen der Krumme Straße und Sprickmannstraße erfolgte daraufhin im Jahr 1962. Aktuell können die Randbereiche der Fahrbahn entlang der Krumme Straße / Steinfurter Straße als Fahrbahnrandparken ungeordnet für Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden. Dies führt zu regelmäßigen Konfliktsituationen zwischen den Radfahrenden und anderen Teilnehmenden des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs, da die Radfahrer häufig den abgestellten Fahrzeugen ausweichen müssen. Zudem ist hier auch eine besonders große Gefahrenlage durch Ein- und Ausparkvorgänge sowie durch das nicht Einhalten der Sicherheitsräume (Dooring-Unfälle) vorhanden.

Die gesamte Steinfurter Straße und auch die Krumme Straße werden aufgrund ihrer Lage heute schon stark von Fahrradfahrenden frequentiert.

Die Sprickmannstraße ist in der aktuellen funktionalen Gliederung des Straßennetzes der Stadt Rheine dem Netz der Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen zugeordnet. Die aktuellen Verkehrszahlen liegen bei 2.400 Kfz/24h. Da die aktuellen Empfehlungen der AGFS in Bezug auf das Kreuzen einer Straße des Vorfahrtsstraßennetzes unter diesen Voraussetzungen eine Unterordnung der Fahrradstraßen vorsehen, ist die Vorfahrtregelung entsprechend geplant worden. Es ist aber beabsichtigt im Rahmen des Förderantrags mit den Fördergebern abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Bevorrechtigung der Fahrradstraßen möglich ist. Die Sprickmannstraße bleibt somit gegenüber der Steinfurter Straße bevorrechtigt. Der Kreuzungspunkt wird nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen (siehe Vorlage 179/23 und Anlage 4) umgestaltet.

Aus Gründen des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept ist für das Jahr 2023 der Umbau der Krumme Straße / Steinfurter Straße nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen vorgesehen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23).

 

1.1.3    Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale:

 

In diesem Abschnitt soll die Straße in gesamter Breite (inklusive Gehwege) erneuert werden und nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet werden.

 

Gehwege:

Die Gehwege in diesem Abschnitt sollen in den Breiten zwischen 2,00 – 2,89 m ausgebaut werden. Eine Mindestbreite von 2,00 m soll nicht unterschritten werden. Durch die Anlegung eines Parkstreifens auf der Seite der Wohngrundstücke ist es notwendig, den Gehweg auf der Seite des Thyssenkrupp Schulte GmbH Grundstücks in Richtung der Grundstücksgrenze zu verschieben. Aus diesem Grund ist es leider nicht möglich, die Bestandshecke zu erhalten. Auch müssen im vorderen Bereich, Beginn / Ende der geplanten Fahrradstraße, 5 Bestandsbäume entfernt werden. In diesem Bereich soll der nordwestlich gelegene Gehweg (siehe Anlage 1) bis zur Parzellengrenze mit einer Breite von etwa 2,89 m angelegt werden. Etwa 7,00 m hinter dem gepl. Pflanzbeet am Anfang / Ende der geplanten Fahrradstraße wird der Gehweg mit Hilfe eines Grünstreifens auf 2,00 m Breite angelegt. In Höhe von Haus-Nr. 32 wird der nordwestliche Gehweg erneut bis zur Parzellengrenze ausgebaut. Der südöstliche Gehweg ist in diesem Bereich mit einer Breite von 2,00 m geplant.

 

Fahrgasse, Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:

Die Breite der Fahrgasse beträgt inklusive der inneren Begleitlinie im 1. Abschnitt 4,00 m. Die Breite der äußeren Begleitlinie wird dementsprechend dem Begleitstreifen bzw. dem Sicherheitstrennstreifen hinzugerechnet.

Der Begleitstreifen, zwischen dem gepl. Gehweg und der Fahrgasse, sowie der Sicherheitstrennstreifen, zwischen Parkstreifen und Fahrgasse, betragen in diesem Abschnitt 0,75 m. Somit ergibt sich eine Gesamtbreite der Fahrbahn von 5,50 m.

 

Parkstreifen:

Um das ungeordnete Fahrbahnrandparken zu unterbinden, ist auf der Seite der Wohngrundstücke ein Parkstreifen mit einer Breite von 2,00 m entlang des Sicherheitstrennstreifens an der Fahrgasse eingeplant. Der Parkstreifen wird in Pflasterbauweise ausgeführt.

 

Grünbeete:

Am Beginn / Ende der Fahrradstraße und im Bereich des gepl. Parkstreifens werden Pflanzbeete eingeplant.

In dem vorhandenen Straßengrünstreifen an der Nordseite der Krumme Straße und der Steinfurter Straße befinden sich insgesamt 10 ältere Einzelbäume/Bestands-bäume, die nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Rheine geschützt sind. Der für den Planbereich geltende Bebauungsplan Nr. 93, Kennwort „Wassersstraße“ weist für die vorhandenen Bestandsbäume keine Erhaltungsgebote aus.

Bei den Bestandsbäumen, die in dem durchgehenden Straßengrünstreifen an der Nordseite der Krumme Straße stehen, handelt es sich um 5 Kugel-Spitzahornbäume mit Stammumfängen von 90-140 cm, 2 Birken mit Stammumfängen von 140-160 cm, einen mehrstämmigen Feuerahorn mit einem Gesamt-Stammumfang von ca. 190 cm und einen dreistämmig gewachsenen Spitzahorn mit einem Gesamt-Stammumfang von 240 cm. Gegenüber dem Grundstück Steinfurter Straße 25 steht in dem betreffenden Straßengrünstreifen zudem noch ein Eschenahorn mit einem Stammumfang von etwa 150 cm. Die genannten Bestandsbäume haben ein Alter von ca. 50 bis 80 Jahren.

Die Planung sieht vor, dass der bestehenden Straßengrünstreifen zum Teil als Gehwegfläche überbaut werden soll. Im östlichen Teil der Krumme Straße wird der bestehende, etwa 1,90 m breite Grünstreifen komplett überbaut. Dies erfordert hier die Beseitigung von 3 Bestandsbäumen (Kugel-Spitzahorn, Alter ca. 50-70 Jahre). Im westlichen Teil der Krumme Straße soll der hier ca. 3 bis 6 m breite Grünstreifen in einer Breite von ca. 1,0 bis 1,5 m mit Gehweg überbaut werden. Dadurch wird es bei 5 Bestandsbäumen zu erheblichen Eingriffen in den Wurzelraum mit Beseitigung oder Beschädigung von versorgungs- und standsicherheitsrelevantem Wurzelwerk kommen, womit eine weitere Erhaltung dieser Bestandsbäume nicht mehr möglich sein wird. Eine Überbauung des Wurzelraumes, ohne erhebliche Schädigung des vorhandenen Wurzelwerkes, ist hier technisch leider nicht möglich. Betroffen sind hier 2 etwa 80 Jahre alte Birken, die bereits erhebliche Vitalitätsdefizite und Kronenauflichtungen aufweisen, ein dreistämmig gewachsener Spitzhornbaum sowie 2 Kugel-Spitzahornbäume. Ein mehrstämmig gewachsener Blutpflaumen-Großstrauch sowie ein dreistämmiger Feuerahornbaum können hier voraussichtlich erhalten werden.

Für die insgesamt 9 zu entfernenden Bestandsbäume sind gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Rheine insgesamt 20 Ersatzbäume anzupflanzen. Als Ersatz sind gleichwertige Laubbäume als Hochstämme mit einem Stammumfang von mind. 20 cm anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. In dem verbleibenden Grünstreifen an der Nordseite der Krumme Straße ist die Anpflanzung von 15 geeigneten, schmalkronigen Straßenbäumen vorgesehen. In neu herzustellenden Straßengrünbeeten an der südlichen Straßenseite der Krumme Straße und der Steinfurter Straße sollen 7 weitere Straßenbäume neu angepflanzt werden. Somit können die erforderlichen Ersatzanpflanzungen in vollem Umfang im Planbereich umgesetzt werden.

 

Beleuchtung:

Die vorhandene Beleuchtung wird im 1. Abschnitt zwischen Lindenstraße und Sprickmannstraße in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme erneuert und optimiert. Die Standorte der Leuchten werden im Zuge der weiteren Planung angepasst.

 

Beschilderung / Markierung:

Beschilderung und Markierung erfolgen nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23).

 

1.2 Ausbauabschnitt zwischen Sprickmannstraße und Beethovenstraße

 

1.2.1    Einfügung in das Straßennetz:

 

Nach der Kreuzung Sprickmannstraße / Steinfurter Straße verläuft die Steinfurter Straße nahezu parallel und mittig zwischen den Straßen Dutumer Straßen im Norden und Breite Straße im Süden.

Auch im 2. Abschnitt des Ausbaubereichs befinden sich an der Steinfurter Straße überwiegend Wohngrundstücke. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist die Steinfurter Straße als Anliegerstraße einzustufen und dient der Erschließung der Grundstücke.

Die Straße ist in beide Richtungen befahrbar und verfügt über einen beidseitig angelegten Gehweg.

Auf der nordwestlichen Seite der Fahrbahn ist ein Parkstreifen zu finden

 

1.2.2    Bestandssituation / Historie:

 

Aus Gründen des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept für das Jahr 2023 ist der Umbau der Steinfurter Straße nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen vorgesehen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23).

Zudem trägt die Maßnahme zur stetigen Verdichtung des Netzes aus Fahrradstraßen bei.

Um das Kraftfahrzeugaufkommen auf der geplanten Fahrradstraße zu reduzieren, ist geplant in der Kreuzung Steinfurter Straße / Beethovenstraße einen Modalen Filter in Form einer Diagonalsperre einzurichten. Dadurch wird dem Kraftfahrzeugverkehr die Möglichkeit der vollständigen Durchfahrt der Fahrradstraße genommen und dieser dadurch auf andere Routen verlagert. Für Radfahrende bleibt diese Kreuzung jedoch komfortabel durchfahrbar und passierbar.

In der Steinfurter Straße gibt es zudem in diesem Ausbauabschnitt einen Überflutungs-Hotspot. Um das Überflutungsrisiko im betroffenen Bereich zu senken und im Kanalnetz mehr Rückhaltevolumen zu schaffen, empfiehlt das Büro PFI, welches den Zentralabwasserplan betreut, eine Vergrößerung des Kanalrohrdurchmessers. Daher ist es im Zuge der Baumaßnahme geplant, den vorhandenen Kanal aus dem Jahre 1953 durch einen neuen Kanal mit einem Durchmesser von DN 1.800 zu ersetzen.  

 

1.2.3    Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale:

 

In diesem Abschnitt wird lediglich die Fahrbahn erneuert und nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), ausgestattet.

 

Gehwege:

Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

Fahrgasse, Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:

Dadurch, dass sowohl die Begleitstreifen als auch die Sicherheitsstreifen einheitlich in 0,75 m Breite hergestellt werden sollen, variert die Fahrgassenbreite in dem 2. Abschnitt zwischen 4,16 m und 4,18 m. Somit ergibt sich eine Gesamtbreite der Fahrbahn von rd. 5,67 m.

 

Parkstreifen:

Der vorhandene Parkstreifen entlang der Steinfurter Straße wird beibehalten und in einer Breite von 2,00 m in Pflasterbauweise hergestellt.

 

Grünbeete:

Die Schumannstraße wird gegenüber der Steinfurter Straße untergeordnet. Mit Hilfe von Pflanzbeeten entstehen im Kreuzungsbereich Fahrbahneinengungen (siehe Anlage 3). Zwischen den Pflanzbeeten beträgt die Breite der Fahrgasse 4,00 m.

 

Beleuchtung:

Die vorhandene Beleuchtung bleibt in diesem Ausbauabschnitt erhalten. Die Standorte der Beleuchtung werden beibehalten.

 

Beschilderung / Markierung:

Beschilderung und Markierung erfolgen nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23).

 

1.3 Ausbauabschnitt zwischen Zeppelinstraße und Quellenstraße

 

1.3.1    Einfügung in das Straßennetz:

 

Auch in diesem Abschnitt verläuft die Steinfurter Straße nahezu parallel und mittig zwischen den Straßen Dutumer Straßen im Norden und Breite Straße im Süden.

In diesem Abschnitt des Ausbaubereichs sind, wie im vorherigen 2. Abschnitt, überwiegend Wohngrundstücke zu finden.

Auf beiden Seiten der Straßenparzelle sind Gehwege angelegt und die Straße ist in beide Richtungen befahrbar.

Ein Parkstreifen ist in diesem Abschnitt nicht vorhanden.

 

1.3.2    Bestandssituation / Historie:

 

Die Fahrbahn zwischen der Beethovenstraße und der Quellenstraße wurde im Jahr 2021 mit Fördermitteln erneuert. Aus diesem Grund sind im 3. Ausbauabschnitt lediglich Markierungs-und Beschilderungsarbeiten geplant.

Die Zeppelinstraße ist in der aktuellen funktionalen Gliederung des Straßennetzes der Stadt Rheine dem Netz der Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen zugeordnet. Die aktuellen Verkehrszahlen liegen bei 4.400 Kfz/24h. Da die aktuellen Empfehlungen der AGFS in Bezug auf das Kreuzen einer Straße des Vorfahrtsstraßennetzes unter diesen Voraussetzungen eine Unterordnung der Fahrradstraßen vorsehen, ist die Vorfahrtregelung entsprechend geplant worden. Es ist aber beabsichtigt im Rahmen des Förderantrags mit den Fördergebern abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Bevorrechtigung der Fahrradstraßen möglich ist. Die Zeppelinstraße bleibt somit in der vorgelegten Planung gegenüber der Steinfurter Straße bevorrechtigt und wird nach aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen (siehe Vorlage 179/23 und Anlage 4) umgestaltet

 

1.3.3    Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale:

 

In diesem Ausbauabschnitt sind lediglich Markierungs-und Beschilderungsarbeiten geplant, um die aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), zu erzielen.

 

Gehwege:

Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

Fahrgasse, Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:

Die Breite der beidseitig angelegten Begleitstreifen zwischen Zeppelinstraße und Bastweg soll auch in diesem Abschnitt in 0,75 m Breite hergestellt werden. Dadurch variert die Fahrgassenbreite in diesem Bereich zwischen 4,60 m und 4,70 m. Im Abschnitt zwischen der Baststraße und der Quellenstraße muss aufgrund der vorhandenen Straßenparzellenbreite von den Werten der Empfehlungen abgewichen werden. Die Breite der Begleitstreifen beträgt hier lediglich 0,33 m. Die Fahrgassenbreite ist in diesem Abschnitt mit 4,00 m geplant und entspricht wiederum den aktuellen Empfehlungen.

 

Parkstreifen:

In diesem Abschnitt ist aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine Parkstreifenanordnung möglich.

 

Grünbeete:

Die Riedstraße wird gegenüber der Steinfurter Straße untergeordnet. Mit Hilfe von Pflanzbeeten entsteht im Einmündungsbereich, etwa in Höhe der Grundstückszufahrt Haus-Nr. 125, eine Fahrbahneinengung (siehe Anlage 4). Zwischen den Pflanzbeeten beträgt die Breite der Fahrgasse 4,00 m. In Höhe Haus-Nr. 136 ist eine weitere Fahrgasseneinengung in einer Länge von etwa 5,00 m mit Hilfe von Pflanzbeeten geplant. Auch hier beträgt die Fahrgassenbreite zwischen den Pflanzbeeten 4,00 m. Die Baststraße wird, wie auch die Riedstraße, gegenüber der Steinfurter Straße untergeordnet. Der Einmündungsbereich wird wie die Einmündung Riedstraße / Steinfurter Straße ausgestattet.

 

Beleuchtung:

Die vorhandene Beleuchtung wird im 3. Ausbauabschnitt zwischen Zeppelinstraße und Quellenstraße in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme erneuert und optimiert. Die Standorte der Leuchten werden im Zuge der weiteren Planung angepasst.

 

Beschilderung / Markierung:

Beschilderung und Markierung erfolgen nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23)

 

 

1.4 Ausbauabschnitt zwischen Quellenstraße und der Straße in den Wiesen

 

1.4.1    Einfügung in das Straßennetz:

 

In diesem Abschnitt verläuft die Steinfurter Straße weiterhin parallel und mittig zwischen den Straßen Dutumer Straßen im Norden und Breite Straße im Süden. Die Steinfurter Straße mündet in die Straße In den Wiesen ein.

Wie im vorherigen Ausbauabschnitt sind auch in diesem Bereich ausschließlich Wohngrundstücke vorhanden.

Auf beiden Seiten der Straßenparzelle sind Gehwege angelegt und die Straße ist in beide Richtungen befahrbar.

Ein Parkstreifen ist in diesem Abschnitt nicht vorhanden.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Bereich zwischen der Zeppelinstraße und der Quellenstraße 30 km/h.

 

1.4.2    Bestandssituation / Historie:

 

Der aktuelle Ausbauzustand der Fahrbahn ist in diesem Abschnitt als sehr schlecht zu bewerten. Aus Gründen des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes ist in diesem Ausbauabschnitt ein Vollausbau der Fahrbahn geplant.

 

1.4.3    Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale:

 

Gehwege:

Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen.

 

Fahrgasse, Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:

In diesem Ausbauabschnitt ist es, aufgrund der vorhandenen Straßenparzellenbreite von 4,6 m, notwendig von den Werten der Empfehlungen abzuweichen, um die vorh. Gehwegbreiten rd 1,80 m erhalten zu können. Die Breite der beidseitig geplanten Begleitstreifen zu den vorh. Gehwegen beträgt hier lediglich 0,30 m. Die Fahrgassenbreite ist in diesem Abschnitt mit 4,00 m geplant und entspricht wiederum den aktuellen Empfehlungen.

 

Parkstreifen:

In diesem Abschnitt ist aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine Parkstreifenanordnung möglich.

 

Grünbeete:

In diesem Abschnitt ist aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine Anordnung von Pflanzbeeten möglich.

 

Beleuchtung:

Die vorhandene Beleuchtung wird im 4. Ausbauabschnitt zwischen Quellenstraße und der Straße in den Wiesen in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme erneuert und optimiert. Die Standorte der Leuchten werden im Zuge der weiteren Planung angepasst.

 

Beschilderung / Markierung:

Beschilderung und Markierung erfolgen nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23)

 

2.    Bürgerbeteiligung

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Stadt Rheine für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Ausbaumerkmalen zu äußern.

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 das „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“, (Vorlage 227/22) beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören die Straßenbaumaßnahmen:

-          Krumme Straße/Steinfurter Straße von Lindenstraße bis Sprickmannstraße
(= Abschnitt 1) – Erneuerung der Straße incl. Gehwege

-          Steinfurter Straße von Sprickmannstraße bis Beethovenstraße (= Abschnitt 2) – Erneuerung der Fahrbahn

-          Steinfurter Straße von Quellenstraße bis In den Wiesen (= Abschnitt 4), –
Erneuerung der Fahrbahn

 

Die Offenlage der Planunterlagen und die verpflichtende Anliegerversammlung gem. § 8a KAG sind erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über eine beitragspflichtige Maßnahme zu informieren und ihnen eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung der beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme zu verschaffen. Den Anliegern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

Durch die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ (Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 3. Mai 2022) übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent die kommunalen Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit der „Soll-Regelung“ des § 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von den Beitragspflichtigen zu erheben sind. Die Richtlinie tritt am 31.12.2026 außer Kraft.

 

Die Stadt Rheine wird für diese Straßenausbaumaßnahmen nach Erhalt der Schlussrechnungen die Landesförderung für die Anteile der Beitragspflichtigen beantragen. Nach Erhalt der Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen werden die Bescheide über die Straßenbaubeiträge verschickt. Die Förderung zugunsten der Beitragspflichtigen wird direkt abgezogen. Bei der aktuellen Förderung von 100 % ist dann kein Beitrag zu zahlen.

 

Hinweis:

Die aktuell geltende Förderung zu den Straßenbaubeiträgen kann bei neuen Maßnahmen erst beantragt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Beitragspflicht entstanden ist. Sollte sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen geändert haben, ist bei der Beitragserhebung die dann geltende Rechtslage anzuwenden.

 

3.    Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme, die insgesamt mit 1.290.000 € veranschlagt wird, erfolgt aus dem Budget 53014-598 „Krumme Straße / Steinfurter Straße (Sprickmannstr. - Lindenstr.) – Fahrradstraße“, das im Haushaltsplan für 2023 mit 50.000 € und einer VE für 2024 über 1.030.000 € eingestellt worden ist und dem Budget 53014-02027 „Steinfurter Straße (Quellenstr. - In den Wiesen); Fahrradstraße“, das mit 210.000 € in 2023 veranschlagt worden ist.

Zusätzlich ist beabsichtigt, für die Maßnahme einen Förderantrag zum Ausbau als Fahrradstraße zu stellen.

 

Stellungnahme FB 5.80, Bauverwaltung:

Für die beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen:

-          Krumme Straße/Steinfurter Straße von Lindenstraße bis Sprickmannstraße (= Abschnitt 1) – Erneuerung der Straße incl. Gehwege

-          Steinfurter Straße von Sprickmannstraße bis Beethovenstraße (= Abschnitt 2), – Erneuerung der Fahrbahn

-          Steinfurter Straße von Quellenstraße bis In den Wiesen (= Abschnitt 4), – Erneuerung der Fahrbahn

sind Straßenbaubeiträge nach den §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine zu erheben. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt bei diesen Projekten 70% des beitragsfähigen Aufwandes.

 

Nach der Straßenbaubeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird aufgrund der zu erwartenden Förderung gemäß der unter Punkt 2. genannten „Förderrichtlinie Straßenbaubauträge“ verzichtet.

 

4.    Ausbauzeitpunkt

Es ist beabsichtigt, den Ausbau / die Umgestaltung der Krumme Straße / Steinfurter Straße in Abhängigkeit der möglichen Förderzusage zum Ausbau als Fahrradstraße im 4. Quartal 2023 umzusetzen.

 

5.    Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz

Mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes und der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine.

 

Durch den Ausbau vorhandener Straßen zu Fahrradstraßen wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet und die Hauptachsen des Fahrradverkehrs werden beschleunigt, da die Fahrradstraßen wichtige Verbindungsfunktionen für Fahrradfahrende übernehmen. Die Mobilität der Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt.

Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich gesteigert wird. Durch den geringeren Kfz-Verkehr sind Fahrradstraßen deutlich weniger von Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Somit wird durch die Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Lageplan Blatt 1 - 1. Ausbauabschnitt

Anlage 2:        Lageplan Blatt 2 - 1. Ausbauabschnitt

Anlage 3:        Lageplan Blatt 3 - 2. Ausbauabschnitt

Anlage 4:        Lageplan Blatt 4 - 3. Ausbauabschnitt

Anlage 5:        Lageplan Blatt 5 - 3. Ausbauabschnitt

Anlage 6:        Lageplan Blatt 6 - 4. Ausbauabschnitt