Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.)
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Bevergerner Straße von
Basilikastraße bis Kopernikusstraße zur Kenntnis und beschließt dessen
Offenlage in den Diensträumen des Fachbereichs Planen und Bauen - Mobilitäts-
und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus.
2.)
Der Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt dem
Vorhaben der Verwaltung zu, mit den vorgestellten Planunterlagen einen
Förderantrag für die Baumaßnahme zu stellen.
Begründung:
1. Ausbauplanung Bevergerner Straße von
Basilikastraße bis Kopernikusstraße
In
dem am 31.03.2020 beschlossenen Radverkehrskonzept der Stadt Rheine (Vorlage
053/20) ist zur Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs auf
der Bevergerner Straße von Basilkastraße bis Kopernikusstraße die Errichtung
einer Fahrradstraße vorgesehen.
Mit
der Vorlage 470/22 ist im Bau-und Mobilitätsausschuss der dritte
Sachstandsbericht vorgelegt worden, in dem die bereits umgesetzten und
geplanten Maßnahmen vorgestellt worden sind. Diese Maßnahmenliste wurde vorab
am 27.10.2022 im Arbeitskreis Radverkehr beraten und abgestimmt und vom Bau-
und Mobilitätsausschuss am 24.11.2022 beschlossen (Vorlage 470/22). Auch in
dieser Liste ist die oben erläuterte Maßnahme wiederzufinden und der
Prioritätsstufen 1 und 2 zugeordnet.
Zur stetigen
Verdichtung des Netzes aus Fahrradstraßen ist nun vorgesehen, im Zuge der
Erneuerung der Bevergerner Straße eine weitere Straße als Fahrradstraße
umzubauen und einzurichten. Hierdurch wird ein Lückenschluss zwischen den
bestehenden Fahrradstraßen Bevergerner Straße (Ludwigstraße bis Basilkastraße)
und der Kopernikusstraße hergestellt.
1.1 Einfügung in das Straßennetz:
Die Bevergerner Straße verläuft südlich und parallel der Osnabrücker
Straße, oberhalb des Hemelter Baches und ist als sonstige Sammelstraße
eingestuft, die den umliegenden Anliegerverkehr bündelt. Künftig soll hier
vorrangig der Radverkehr konzentriert und abseits der Hauptstraßen in einer
Fahrradstraße sicher geführt werden
1.1.2
Bestandssituation
/ Historie:
Bevergerner Straße ist im Abschnitt von
Basilikastraße bis Diekbrede in 1967 mit Fahrbahn, Gehwegen, Entwässerung und
Beleuchtung endgültig hergestellt worden.
Im Abschnitt von Diekbrede bis Kopernikusstraße
ist in 1956 der endgültige Ausbau von Fahrbahn, Entwässerung, Beleuchtung,
Gehwege erfolgt.
Die Straßenzustandsbewertung hat insgesamt
schlechte Werte ergeben, so dass mit Einrichtung der Fahrradstraße auch die
Fahrbahn erneuert wird.
Ebenfalls werden teilweise Haltungen des
Mischwassernetzes erneuert.
1.1.3
Notwendige
Breiten / Ausbaumerkmale:
Gehwege:
Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen. Lediglich im
Einmündungsbereich der Basilikastraße und im Kreuzungsbereich Bevergerner
Straße / Kopernikusstraße (Mini-Kreisverkehr) wird die Bordführung optimiert.
Fahrgasse,
Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:
Die Fahrbahn, deren Fahrbahnbreite zwischen den Borden sich auf rd. 5,5 m
bemisst, wird vollständig erneuert.
Die Begleitstreifen als auch die Sicherheitsstreifen werden einheitlich in
0,75 m Breite hergestellt, so dass die Fahrgassenbreite zwischen 4,00 und 4,48
m liegt.
Der Kreuzungsbereich Bevergerner Straße / Kopernikusstraße wird mit einem
Mini-Kreisverkehr ausgestattet.
Parkstreifen:
Die südlich des Emstorplatzes befindliche ehemalige Busbucht wird als
Parkstreifen mit Begrünung in 2,0 m Breite umgebaut.
Grünbeete:
Zur Unterteilung des Parkstreifens werden drei Grünbeete mit
Baumbepflanzung eingeplant.
Beschilderung
/ Markierung:
Beschilderung und Markierung erfolgen nach den
aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von
Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022
orientieren (siehe Vorlage 179/23).
2. Bürgerbeteiligung
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 das „Straßen- und
Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“, (Vorlage 227/22)
beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören für 2023 die Straßenbaumaßnahmen:
-
Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Diekbrede
(= Abschnitt II)
-
Bevergerner Straße von Diekbrede bis
Kopernikusstraße (= Abschnitt III)
Die
Abschnitte II und III werden zu einer Anlage zusammengefasst.
Die
Abschnitte I (Bevergerner Straße, von Ludwigstraße bis Basilikastraße) und IV
(Bevergerner Straße von Kopernikusstraße bis Aloysiusstraße) werden in den
Folgejahren umgesetzt.
Die Offenlage
der Planunterlagen und die verpflichtende Anliegerversammlung gem. § 8a KAG
sind erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über eine beitragspflichtige
Maßnahme zu informieren und ihnen eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der
Ausgestaltung der beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme zu verschaffen. Den
Anliegern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den
Herstellungsmerkmalen zu äußern.
Durch die
neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung
von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ (Runderlass des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 3. Mai 2022) übernimmt das Land
Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent die kommunalen Straßenausbaubeiträge in
Nordrhein-Westfalen, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit der „Soll-Regelung“
des § 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen von den Beitragspflichtigen zu erheben sind. Die Richtlinie
tritt am 31.12.2026 außer Kraft.
Die Stadt
Rheine wird für diese Straßenausbaumaßnahmen nach Erhalt der Schlussrechnungen
die Landesförderung für die Anteile der Beitragspflichtigen beantragen. Nach
Erhalt der Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen werden die Bescheide über die
Straßenbaubeiträge verschickt. Die Förderung zugunsten der Beitragspflichtigen
wird direkt abgezogen. Bei der aktuellen Förderung von 100 % ist dann kein
Beitrag zu zahlen.
Hinweis:
Die aktuell
geltende Förderung zu den Straßenbaubeiträgen kann bei neuen Maßnahmen erst
beantragt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die
Beitragspflicht entstanden ist. Sollte sich zum Zeitpunkt der Entstehung der
Beitragspflicht die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen geändert haben,
ist bei der Beitragserhebung die dann geltende Rechtslage anzuwenden.
3. Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahme, die insgesamt mit 660.000 € veranschlagt
wird, erfolgt aus dem Budget 53014-02003 „Bevergerner Straße (Basilikastraße -
Diekbrede)“ und dem Budget 53014-02004 „Bevergerner Straße (Diekbrede –
Kopernikusstraße)“, die im Haushaltsplan 2023 veranschlagt sind.
Zusätzlich ist beabsichtigt, für die Maßnahme einen Förderantrag zum
Ausbau als Fahrradstraße zu stellen.
Stellungnahme
FB 5.80, Bauverwaltung:
Für die
beitragsfähige Straßenbaumaßnahme:
-
Bevergerner Straße von Basilikastraße bis
Kopernikusstraße
sind
Straßenbaubeiträge nach den §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) in
Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine zu erheben.
Nach der Straßenbaubeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe
des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Auf die Erhebung von
Vorausleistungen wird aufgrund der zu erwartenden Förderung gemäß der unter
Punkt 2. genannten „Förderrichtlinie Straßenbaubauträge“ verzichtet.
4. Ausbauzeitpunkt
Es ist beabsichtigt den Ausbau / die Umgestaltung der Bevergerner Straße
in Abhängigkeit der möglichen Förderzusage zum Ausbau als Fahrradstraße im 4.
Quartal 2023 umzusetzen.
5. Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz
Mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes und der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine.
Durch den Ausbau vorhandener Straßen zu Fahrradstraßen wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet und die Hauptachsen des Fahrradverkehrs werden beschleunigt, da die Fahrradstraßen wichtige Verbindungsfunktionen für Fahrradfahrende übernehmen. Die Mobilität der Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt.
Diese Aspekte tragen dazu bei,
dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich
gesteigert wird. Durch den geringeren Kfz-Verkehr sind Fahrradstraßen deutlich
weniger von Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Somit wird durch die
Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Blatt 1
Anlage 2: Lageplan Blatt 2