Betreff
Bevergerner Straße – Ausbau / Umgestaltung zu einer Fahrradstraße zwischen Basilikastraße und Kopernikusstraße
Vorlage
181/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Kopernikusstraße zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereichs Planen und Bauen - Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus.

 

2.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt dem Vorhaben der Verwaltung zu, mit den vorgestellten Planunterlagen einen Förderantrag für die Baumaßnahme zu stellen.

 


Begründung:

 

1.    Ausbauplanung Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Kopernikusstraße

 

In dem am 31.03.2020 beschlossenen Radverkehrskonzept der Stadt Rheine (Vorlage 053/20) ist zur Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs auf der Bevergerner Straße von Basilkastraße bis Kopernikusstraße die Errichtung einer Fahrradstraße vorgesehen.

Mit der Vorlage 470/22 ist im Bau-und Mobilitätsausschuss der dritte Sachstandsbericht vorgelegt worden, in dem die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen vorgestellt worden sind. Diese Maßnahmenliste wurde vorab am 27.10.2022 im Arbeitskreis Radverkehr beraten und abgestimmt und vom Bau- und Mobilitätsausschuss am 24.11.2022 beschlossen (Vorlage 470/22). Auch in dieser Liste ist die oben erläuterte Maßnahme wiederzufinden und der Prioritätsstufen 1 und 2 zugeordnet.

 

Zur stetigen Verdichtung des Netzes aus Fahrradstraßen ist nun vorgesehen, im Zuge der Erneuerung der Bevergerner Straße eine weitere Straße als Fahrradstraße umzubauen und einzurichten. Hierdurch wird ein Lückenschluss zwischen den bestehenden Fahrradstraßen Bevergerner Straße (Ludwigstraße bis Basilkastraße) und der Kopernikusstraße hergestellt.

 

 

1.1       Einfügung in das Straßennetz:

Die Bevergerner Straße verläuft südlich und parallel der Osnabrücker Straße, oberhalb des Hemelter Baches und ist als sonstige Sammelstraße eingestuft, die den umliegenden Anliegerverkehr bündelt. Künftig soll hier vorrangig der Radverkehr konzentriert und abseits der Hauptstraßen in einer Fahrradstraße sicher geführt werden

 

1.1.2    Bestandssituation / Historie:

Bevergerner Straße ist im Abschnitt von Basilikastraße bis Diekbrede in 1967 mit Fahrbahn, Gehwegen, Entwässerung und Beleuchtung endgültig hergestellt worden.

Im Abschnitt von Diekbrede bis Kopernikusstraße ist in 1956 der endgültige Ausbau von Fahrbahn, Entwässerung, Beleuchtung, Gehwege erfolgt.

Die Straßenzustandsbewertung hat insgesamt schlechte Werte ergeben, so dass mit Einrichtung der Fahrradstraße auch die Fahrbahn erneuert wird.

Ebenfalls werden teilweise Haltungen des Mischwassernetzes erneuert.

 

1.1.3    Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale:

 

Gehwege:

Die vorh. Gehwege bleiben unverändert bestehen. Lediglich im Einmündungsbereich der Basilikastraße und im Kreuzungsbereich Bevergerner Straße / Kopernikusstraße (Mini-Kreisverkehr) wird die Bordführung optimiert.

 

Fahrgasse, Begleitstreifen, Sicherheitstrennstreifen:

Die Fahrbahn, deren Fahrbahnbreite zwischen den Borden sich auf rd. 5,5 m bemisst, wird vollständig erneuert.

Die Begleitstreifen als auch die Sicherheitsstreifen werden einheitlich in 0,75 m Breite hergestellt, so dass die Fahrgassenbreite zwischen 4,00 und 4,48 m liegt.

Der Kreuzungsbereich Bevergerner Straße / Kopernikusstraße wird mit einem Mini-Kreisverkehr ausgestattet.

 

Parkstreifen:

Die südlich des Emstorplatzes befindliche ehemalige Busbucht wird als Parkstreifen mit Begrünung in 2,0 m Breite umgebaut.

 

Grünbeete:

Zur Unterteilung des Parkstreifens werden drei Grünbeete mit Baumbepflanzung eingeplant.

 

Beschilderung / Markierung:

Beschilderung und Markierung erfolgen nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23).

 

 

2.    Bürgerbeteiligung

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 das „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“, (Vorlage 227/22) beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören für 2023 die Straßenbaumaßnahmen:

-          Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Diekbrede (= Abschnitt II)

-          Bevergerner Straße von Diekbrede bis Kopernikusstraße (= Abschnitt III)

Die Abschnitte II und III werden zu einer Anlage zusammengefasst.

 

Die Abschnitte I (Bevergerner Straße, von Ludwigstraße bis Basilikastraße) und IV (Bevergerner Straße von Kopernikusstraße bis Aloysiusstraße) werden in den Folgejahren umgesetzt.

 

Die Offenlage der Planunterlagen und die verpflichtende Anliegerversammlung gem. § 8a KAG sind erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über eine beitragspflichtige Maßnahme zu informieren und ihnen eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung der beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme zu verschaffen. Den Anliegern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

Durch die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ (Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 3. Mai 2022) übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent die kommunalen Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit der „Soll-Regelung“ des § 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von den Beitragspflichtigen zu erheben sind. Die Richtlinie tritt am 31.12.2026 außer Kraft.

 

Die Stadt Rheine wird für diese Straßenausbaumaßnahmen nach Erhalt der Schlussrechnungen die Landesförderung für die Anteile der Beitragspflichtigen beantragen. Nach Erhalt der Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen werden die Bescheide über die Straßenbaubeiträge verschickt. Die Förderung zugunsten der Beitragspflichtigen wird direkt abgezogen. Bei der aktuellen Förderung von 100 % ist dann kein Beitrag zu zahlen.

 

Hinweis:

Die aktuell geltende Förderung zu den Straßenbaubeiträgen kann bei neuen Maßnahmen erst beantragt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Beitragspflicht entstanden ist. Sollte sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen geändert haben, ist bei der Beitragserhebung die dann geltende Rechtslage anzuwenden.

 

 

3.    Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme, die insgesamt mit 660.000 € veranschlagt wird, erfolgt aus dem Budget 53014-02003 „Bevergerner Straße (Basilikastraße - Diekbrede)“ und dem Budget 53014-02004 „Bevergerner Straße (Diekbrede – Kopernikusstraße)“, die im Haushaltsplan 2023 veranschlagt sind.

 

Zusätzlich ist beabsichtigt, für die Maßnahme einen Förderantrag zum Ausbau als Fahrradstraße zu stellen.

 

Stellungnahme FB 5.80, Bauverwaltung:

Für die beitragsfähige Straßenbaumaßnahme:

-          Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Kopernikusstraße

sind Straßenbaubeiträge nach den §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine zu erheben.

 

Nach der Straßenbaubeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird aufgrund der zu erwartenden Förderung gemäß der unter Punkt 2. genannten „Förderrichtlinie Straßenbaubauträge“ verzichtet.

 

 

4.    Ausbauzeitpunkt

Es ist beabsichtigt den Ausbau / die Umgestaltung der Bevergerner Straße in Abhängigkeit der möglichen Förderzusage zum Ausbau als Fahrradstraße im 4. Quartal 2023 umzusetzen.

 

 

5.    Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz

Mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes und der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine.

 

Durch den Ausbau vorhandener Straßen zu Fahrradstraßen wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet und die Hauptachsen des Fahrradverkehrs werden beschleunigt, da die Fahrradstraßen wichtige Verbindungsfunktionen für Fahrradfahrende übernehmen. Die Mobilität der Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt.

Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich gesteigert wird. Durch den geringeren Kfz-Verkehr sind Fahrradstraßen deutlich weniger von Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Somit wird durch die Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Lageplan Blatt 1

Anlage 2:        Lageplan Blatt 2