Betreff
EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH - Jahresabschluss 2022
Vorlage
186/23
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der EWG, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Die Gesellschafterversammlung der EWG stellt gemäß § 7 (10f) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss 2022 bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und dem Anhang sowie dem Lagebericht fest. Die Bilanzsumme beträgt 2.413.647,84 EUR, der Jahresfehlbetrag wird mit 1.095.811,74 EUR ausgewiesen. Jahresabschluss und Lagebericht wurden durch den DWL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 316 HGB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

2.      In der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.911.173,07 EUR ausgewiesen. Die Gesellschafterin leistet die Einlage, um die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 1.095.811,74 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet, so dass zum 1. Januar 2023 eine Kapitalrücklage in Höhe von 1.815.361,33 EUR verbleibt.

 

3.      Der Geschäftsführung wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

 

4.      Den Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

 


Begründung:

 

Gemäß § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Verwendung des Ergebnisses. Nach § 10 (2) des Gesellschaftsvertrages überprüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und arbeitet Vorschläge für die Verwendung des Jahresergebnisses aus.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 den Jahresabschluss der EWG per 31. Dezember 2022 beraten und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NRW eines Beschlusses des Rates bzw. eines Ausschusses der Stadt Rheine.


Anlage

 

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022