Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter
der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der EWG, Herrn Dr. Peter
Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Die
Gesellschafterversammlung der EWG stellt gemäß § 7 (10f) des
Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss 2022 bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2022 und dem Anhang sowie dem Lagebericht fest. Die
Bilanzsumme beträgt 2.413.647,84 EUR, der Jahresfehlbetrag wird mit
1.095.811,74 EUR ausgewiesen. Jahresabschluss und Lagebericht wurden durch den
DWL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 316 HGB geprüft und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
2. In der Bilanz zum 31. Dezember 2022
wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.911.173,07 EUR ausgewiesen. Die
Gesellschafterin leistet die Einlage, um die Gesellschaft mit dem für ihre
Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten. Der Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 1.095.811,74 EUR wird mit der Kapitalrücklage
verrechnet, so dass zum 1. Januar 2023 eine Kapitalrücklage in Höhe von
1.815.361,33 EUR verbleibt.
3. Der Geschäftsführung wird für das
Jahr 2022 Entlastung erteilt.
4. Den Aufsichtsratsmitgliedern wird
für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
Begründung:
Gemäß § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Verwendung des Ergebnisses. Nach § 10 (2) des Gesellschaftsvertrages überprüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und arbeitet Vorschläge für die Verwendung des Jahresergebnisses aus.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 den Jahresabschluss der EWG per 31. Dezember 2022 beraten und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NRW eines Beschlusses des Rates bzw. eines Ausschusses der Stadt Rheine.
Anlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022