Betreff
Berichterstattung Kommunales Integrationsmanagement KIM
Vorlage
197/23
Aktenzeichen
II-8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Kommunalen Integrationsmanagement zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Auf die Vorlagen 362/21 und 183/22 wird verwiesen.

 

1.       Ausgangslage

 

Seit 2020 wird das Landesförderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW (KIM)“ flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen eingeführt und betrieben. Das Instrument des Kommunalen Integrationsmanagements und die entsprechende Landesförderung sind mittlerweile auch im Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) verankert. Es ist aus der Erkenntnis entstanden, dass es eine Vielfalt an integrationspolitischen Akteuren in der Kommune gibt, die verschiedene Dienstleistungen zur Integration von Eingewanderten erbringen, jeder jedoch in seiner Rolle auf den Einzelfall schaut. Ein vernetztes Handeln ist im Regelfall nicht gegeben.

 

Mit Hilfe des strategischen Kommunalen Integrationsmanagements sollen die kommunalen Integrationsprozesse von der Einreise bis zur Einbürgerung gesteuert und organisiert werden. Dabei sollen die vorhandenen Regelstrukturen überprüft, ggf. ergänzt und optimiert und die ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und integrationsrelevanten Akteure koordinierend verbunden werden. Der Einzelfall soll mithilfe des Case Managements beraten werden, wobei alle Akteure rechtskreisübergreifend vernetzt sind und der Einzelfall vom Netzwerk der Akteure profitiert.

 

Das Kommunale Integrationsmanagement richtet sich grundsätzlich an Kreise und kreisfreie Städte und ist an den Kommunalen Integrationszentren angedockt. Im Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ hatte sich die Stadt Rheine intensiv für eine angemessene Berücksichtigung der Belange von großen kreisangehörigen Kommunen (mit einer eigenen Ausländerbehörde, einem eigenen Jugendamt und einem Integrationsrat) eingesetzt. Entsprechend der Vorgabe der Landesregierung NRW konnte die Stadt Rheine durch ihre Sonderrolle über den Kreis Steinfurt die Förderung für eine eigene Koordinierungsstelle als einen Bestandteil des strategischen Overheads (Baustein 1) beantragen.

 

Es wurde vereinbart, dass eine regelmäßige Berichterstattung in den politischen Gremien des Sozialausschusses (federführend) und des Integrationsrates erfolgt. Ziel dieser Berichterstattung ist es, den aktuellen Umsetzungsstand in den einzelnen Förderbausteinen des Kommunalen Integrationsmanagements in Rheine darzustellen.

 

2.       Die Förderbausteine des Kommunalen Integrationsmanagements NRW und der aktuelle           Umsetzungsstand in den einzelnen Bausteinen

 

Das Kommunale Integrationsmanagement besteht aus drei verschiedenen Bausteinen, auf die im Folgenden jeweils näher eingegangen wird:

 

Baustein 1 - Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Overheads

 

Lenkungsgruppe (verwaltungsinterne und verwaltungsexterne Leitungsebene)

Die Stadt Rheine ist zum einen als stimmberechtigtes ständiges Mitglied in der Lenkungsgruppe des Kreises Steinfurt vertreten. Für die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements vor Ort gibt es in Rheine außerdem eine eigene Lenkungsgruppe mit kommunalen Akteuren. Die Besetzung der Lenkungsgruppe ergibt sich, wie bei dem Vorläuferprojekt „Einwanderung gestalten NRW“, aus den zwei großen Themenfeldern „Sprache“ und „Arbeit“ als wesentliche Schlüsselfaktoren für eine gelingende Integration, mit denen sich die Akteure weiterhin schwerpunktmäßig befassen werden.

 

Die letzte Sitzung der kommunalen Lenkungsgruppe hat im Frühjahr 2022 stattgefunden. Da der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ab Februar 2022 bei allen Akteuren neue Prioritäten in der Aufgabenbewältigung setzte und aufgrund von personellen Veränderungen wurde auf eine weitere Lenkungsgruppensitzung im zweiten Halbjahr verzichtet. Die nächste Sitzung der Lenkungsgruppe ist bereits für den 16.06.2023 terminiert, in der es vorrangig um die Berichterstattung zum aktuellen Umsetzungsstand und zur weiteren Entwicklung des Kommunalen Integrationsmanagements in Rheine gehen wird.

 

Koordinierende Stelle (kommunale Koordinierung)

Die Koordinierende Stelle ist verantwortlich für die Koordinierung des Gesamtprozesses und das Schnittstellenmanagement, wobei eine enge Zusammenarbeit zwischen allen drei Bausteinen zu gewährleisten ist. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die im Falle der Stadt Rheine nur für den Regionalbereich Rheine zuständig ist, ermöglicht es, die Netzwerkarbeit in der Kommune professionell zu organisieren, Kommunikationswege innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu verbessern und Facharbeitsgruppen zu Themen, die aus den Fallverläufen auftauchen, einzurichten.

 

Entsprechend der Förderrahmenbedingungen ist seit dem 01.05.2021 eine 1,0 Koordinierungsstelle im Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern der Stadt Rheine eingerichtet, wobei die Stelle seit dem 01.11.2022 neu besetzt ist. Durch diese Organisation agiert die Koordinierende Stelle als Bindeglied und es ist auch eine enge Zusammenarbeit mit den Stadtteilbüros und dem gesamten Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern sichergestellt.

 

Arbeits- und Projektgruppen (operative Ebene)

Im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements wurden in Rheine erste Arbeitsgruppen zu den Schwerpunktthemen „Case Management“ und „Sprache und Arbeit“ eingerichtet. Vor Kurzem wurde außerdem die Arbeitsgruppe „Fallanalyse“ neu installiert.

 

  • Aktuelle Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe „Case Management“:

In der Arbeitsgruppe „Case Management“ wurden bereits im Jahr 2022 die Zuständigkeiten für die Migrationsberatungsdienste in Rheine geklärt und es wurde ein verbindliches Zusteuerungssystem erarbeitet, um eine Doppeltbetreuung und -beratung zu vermeiden. An dieser Stelle wird auf die Ausführungen hierzu in der Vorlage 183/22 verwiesen.

 

  • Aktuelle Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe „Sprache und Arbeit“:

Im Jahr 2023 wurde die Arbeit in der Expertenrunde „Arbeit“ wiederaufgenommen. Die Expertenrunde besteht aus der Koordinierenden Stelle, dem Verantwortlichen des Teams Beratung und Begleitung von Zuwanderern für das Handlungsfeld „Ausbildung, Arbeitsmarktzugang, Wirtschaft“, der Projektleitung der EWG Rheine für die Bereiche „Ausbildung und Veranstaltungen“ sowie dem Willkommenslotsen der Kreishandwerkerschaft für den Kreis Steinfurt. Aufgrund von personellen Wechseln und somit einer Neubesetzung der Arbeitsgruppenmitglieder wurde in einem erneuten Auftakttreffen zunächst eine umfangreiche Bestandsaufnahme gemacht. Anhand von Interviews mit Arbeitgebern, die Geflüchtete als Auszubildende eingestellt haben, und Interviews mit Geflüchteten, die eine Ausbildung absolvieren, sowie mit Hilfe einer Befragung der Berufsschullehrer soll herausgearbeitet werden, inwieweit fehlende Sprachkenntnisse oder auch andere Hemmnisse den Arbeitsprozess beeinflussen und wie eine Optimierung der Arbeits- und Einstellungsbedingungen von Geflüchteten und Zuwanderern erfolgen kann. Zudem sollen die konkreten Wünsche und Erwartungen der Betroffenen eingeholt werden (Nutzerperspektive).

 

Die Interviews und Befragungen wurden mittlerweile durchgeführt. Erste Aussagen der Arbeitgeber (16 Unternehmen aus Industrie und Handwerk) stellen die Bedeutung von Praktika und Einstiegsqualifizierungen sowie das Erlernen der Schriftsprache und berufsspezifischen Sprache heraus. Gebündelte Informationen zu Unterstützungs- und Integrationsangeboten für die Zielgruppe, aber auch zentrale Ansprechpersonen für Fragen und Anliegen wären aus Sicht der Arbeitgeber wünschenswert. Eine detaillierte Auswertung der Interview- und Befragungsergebnisse, insbesondere der Auszubildenden und Berufsschullehrer, und die Absprachen zur weiteren Vorgehensweise erfolgen in der nächsten Arbeitsgruppensitzung.

 

  • Aktuelle Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe „Fallanalyse“:

Die neu gebildete Arbeitsgruppe „Fallanalyse“ setzt sich aus den Case Manager*innen (Baustein 2), einem Vertreter des Teams Beratung und Begleitung von Zuwanderern der Stadt Rheine und der Koordinierenden Stelle zusammen. Bei Bedarf bzw. je nach Themenfeld können auch weitere Akteure hinzugezogen werden.

 

Die Arbeitsgruppe „Fallanalyse“ hat zum Zeitpunkt des Erstellens der Vorlage einmal getagt. Im Auftakttreffen stand zunächst die Sammlung von zentralen Themenfeldern und Herausforderungen im Vordergrund.

 

 

 

 

Im weiteren Verlauf sollen nun einzelne Themen- und Problemfelder anhand der Analyse von „typischen Fällen“ aus unterschiedlichen Perspektiven näher beleuchtet werden. „Typische Fälle“ sind Fälle, die in der Regel in ihrem strukturellen Ablauf so oder häufig so stattfinden, also keinen Einzelfall darstellen. Diese individuellen Fallverläufe betreffen konkrete Personen und zeigen konkrete Problemlagen auf, mit denen die Zielgruppe insgesamt konfrontiert ist. Durch eine gemeinsame Fallrekonstruktion wird das Wirkungsgefüge der unterschiedlichen Aktivitäten der Beteiligten deutlich und es werden Stellschrauben sichtbar, die durch Korrektur bzw. Optimierung einen anderen Fallverlauf gewährleisten können. Wichtig ist jedoch, dass hierbei nicht individuelle Einzelfallproblematiken, sondern generative Themen mit integrationspolitischer Relevanz und lokaler Häufung im Vordergrund stehen. Ziel soll sein, hierzu Handlungsstrategien und Lösungsvorschläge zu entwickeln und die Strukturen und Angebote in Rheine daraufhin entsprechend anzupassen.

 

 

Baustein 2 - Rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management

 

Die Vergabe des Case Managements liegt in der Zuständigkeit des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Steinfurt (KI). Die Förderung für die Case Management- Stellen wird vom KI vollständig an Dritte (Träger der freien Wohlfahrtspflege) weitergeleitet. Zum 01.07.2022 wurden die Stellenanteile kreisweit von 9,0 auf 16,0 Stellen (einschließlich Rheine) aufgestockt und zwei weitere Träger wurden mit der Durchführung des Case Managements im Kreis Steinfurt beauftragt.

 

Regionalbereich

01.09.2021 - 30.06.2022

Träger

 

Regionalbereich

ab 01.07.2022

Träger

Rheine

 

1,9 Stellen

Lernen fördern e. V.

 

Rheine links der Ems

1,7 Stellen

Caritas Rheine e. V.

 

Rheine rechts der Ems

1,8 Stellen

Lernen fördern e. V.

 

Die zusätzlichen Stellen in Rheine konnten zum 01.10.2022 vollständig besetzt werden. Die Träger haben eine räumliche Aufteilung der Zuständigkeit Rheine links der Ems (Caritas Rheine) und Rheine rechts der Ems (Lernen fördern) vereinbart.

 

Das Kommunale Integrationsmanagement und damit auch das Case Management soll alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den Blick nehmen, unabhängig vom Alter, von der Herkunft und vom aufenthaltsrechtlichen Status. Das Case Management ist ein freiwilliges, persönliches und vertrauliches Angebot, wobei die Beratungen immer individuell auf die Situation des Einzelnen ausgerichtet sind. Es unterstützt bei allen Fragen rund um das Ankommen in Deutschland bis hin zur Einbürgerung und fokussiert sich dabei auf eine ressourcen- und netzwerkorientierte Arbeit. Eine aktive Mitwirkung der Klient/inn/en wird jedoch vorausgesetzt.

 

In einer Kommune wie der Stadt Rheine existieren bereits seit vielen Jahren Migrationsberatungsstrukturen von Stadt und freiem Träger. Daher wurde seinerzeit im Rahmen der Arbeitsgruppe „Case Management“ festgelegt, dass das Case Management im Rahmen vom KIM als eine qualifizierte ganzheitliche Einzelfallberatung vor allem bei komplexen Problemlagen zum Einsatz kommen soll, zumal die Case Manager/innen eine gesonderte Ausbildung durch das Land erhalten. Ein „komplexer Fall“ liegt vor, wenn zwei bis drei oder mehr Problemlagen in verschiedenen Lebensbereichen bekannt werden und mehrere Institutionen oder andere Beteiligte involviert sind, z. B. bei Mietschulden, Schul- und Erziehungsproblemen, gesundheitlichen Auffälligkeiten oder Unkenntnis an Fördermöglichkeiten. Das Angebot richtet sich folglich insbesondere an Zugewanderte, die quantitativ und qualitativ einen höheren Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben, da im Case Management auch ein größerer zeitlicher Rahmen zur Verfügung steht. Ein konkreter Fallschlüssel wurde bisher jedoch noch nicht durch das Land vorgegeben und wird derzeit auch noch bewusst offengelassen, da sich das Case Management in allen Kommunen noch im Aufbau befindet und überall unterschiedlich ausgestaltet ist.

 

Die Abgrenzung des Case Managements zu anderen Migrationsberatungsdiensten, z. B. des Teams Beratung und Begleitung von Zuwanderern der Stadt Rheine oder der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) der Caritas Rheine, die vor allem punktuell bei „normalen Beratungsfällen“ mit überschaubarem Anliegen zum Einsatz kommen, liegt somit vor allem in der Beratungstiefe und der Beratungsfrequenz. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Migrationsberatungsstellen in Rheine sind hier klar abgrenzt, es erfolgt aber dennoch eine enge Zusammenarbeit, auch um ggf. an die zuständige Stelle weiterverweisen zu können und eine Doppelberatung und -betreuung auszuschließen.

 

 

Der Zugang in das Case Management des Kommunalen Integrationsmanagements ist in Teilen gesteuert, dies ist bereits mit verschiedenen Akteuren, z. B. den Migrationsberatungsdiensten in Rheine, der Ausländerbehörde der Stadt Rheine oder der Arbeitsvermittlung der jobcenter Kreis Steinfurt AöR, kommuniziert und vereinbart. Die Erfahrungen zeigen, dass das Case Management mittlerweile erfolgreich in die Beratungslandschaft der Stadt Rheine integriert werden konnte und immer häufiger in Anspruch genommen wird. Die Zugangswege sind den Stellen bekannt, Fallübergaben erfolgen nach vorheriger Absprache oder in einem gemeinsamen Termin, sodass es sich bei den zugewiesenen Klient*innen in der Regel auch um „komplexe Beratungsfälle“ handelt, die aufgrund des intensiven Beratungsbedarfs beim Case Management richtig angedockt sind. Dennoch steht das Angebot offen für alle Zugewanderten mit Unterstützungsbedarf zur Verfügung, die auch selbst den Kontakt zum Case Management aufnehmen. Bei Nichtzuständigkeit würde jedoch eine Weitervermittlung an die zuständige Stelle oder eine Verweisberatung an den entsprechenden Spezialdienst erfolgen.

Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen für den Regionalbereich Rheine:

 

Beratungsfälle, die ins Case Management (KIM) aufgenommen wurden

 

 

15.09.2022

15.12.2022

01.04.2023

Gesamtfälle*

Rheine

38

67

84

Träger*

Caritas Rheine

0

32***

42

Lernen fördern

38

35***

42

Fallstatus**

aktiv

26

40

42

inaktiv

12

27

42

 

* Datengrundlage ist die Gesamtzahl der bislang beratenen Personen (Gesamtfälle unabhängig vom Fallstatus).

** Aktive Fälle befinden sich im aktiven Beratungsprozess und kommen in regelmäßigen Abständen zur Beratung. Inaktive Fälle wurden abgemeldet, z. B. aufgrund von Umzug oder Rückkehr ins Heimatland, oder haben sich lange nicht gemeldet, da aktuell kein Beratungs- und Unterstützungsbedarf vorliegt.

*** Im Oktober 2022 wurden aufgrund der geänderten Zuständigkeit 12 Fälle vom Träger Lernen fördern an die Caritas Rheine übergeben.

 

Sonstige Beratungskontakte ohne Aufnahme ins Case Management (KIM)*

 

 

01.2023

02.2023

03.2023

04.2023

gesamt

Gesamt-kontakte

Rheine

14

17

25

30

86

Träger

Caritas Rheine

12

10

10

18

50

Lernen fördern

2

7

15

12

36

 

* Bei den sonstigen Beratungskontakten handelt es sich um Fälle, in denen ein (kurzer) Kontakt mit dem Case Management bestand, die jedoch aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht in das Programm aufgenommen wurden (z. B. Verweisberatung).

 

Baustein 3 - Stärkung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen

 

Die Stärkung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden wurde bereits im Jahr 2020 initiiert. Die Förderung wurde seitdem jährlich erhöht, sodass mittlerweile 2,0 Stellen bei der Ausländerbehörde der Stadt Rheine eingerichtet sind. Die Einbürgerungsbehörde ist bei der Stadt Rheine organisatorisch an die Ausländerbehörde angegliedert.

 

01.01.2020 - 31.12.2020

01.01.2021 - 31.12.2021

ab 01.01.2022

ABH

EBH

ABH

EBH

ABH

EBH

0,5 Stelle

0,5 Stelle

0,75 Stelle

0,75 Stelle

1,0 Stelle

1,0 Stelle

 

Die personellen Aufstockungen haben in der Ausländerbehörde der Stadt Rheine insbesondere positive Auswirkungen für die Arbeitsbereiche Integration und Einbürgerung. Die zusätzlichen Ressourcen spiegeln sich in den Bearbeitungszeiten, in der Beratungsqualität sowie in einem Anstieg der Fallzahlen wider.

 

Entwicklung der Aufenthaltserlaubnisse „gute Integration“ (§ 25a und § 25b AufenthG)

2017

2018

2019

2020

2021

2022

31

33

34

48

59

80

 

Entwicklung der Einbürgerungszahlen

2017

2018

2019

2020

2021

2022

82

81

106

114

166

209

 

3.       Fazit

 

Die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Rheine knüpft an die Erfahrungen und Rahmenbedingungen aus dem Vorläuferprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ an. Durch die Sonderrolle der Stadt Rheine als große kreisangehörige Kommune ist ein eigener „strategischer Overhead“ für die Implementierung und den Betrieb des Kommunalen Integrationsmanagements in Rheine verantwortlich, was einen detaillierten Blick in die Strukturen und Gegebenheiten vor Ort ermöglicht. Darüber hinaus arbeiten die Koordinierenden Stellen des Kreises Steinfurt und der Stadt Rheine als Team zusammen und sind gemeinsam verantwortlich für die Umsetzung des KIM im Kreis Steinfurt, sodass auch eine regelmäßige Abstimmung zur Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) erfolgt.

 

Aufgrund politischer Entscheidungen auf Kreisebene konnten die Case Management-Stellen zwar nicht bei der Stadt Rheine „angedockt“ werden, sodass sich zunächst zusätzliche Abstimmungsbedarfe mit den Durchführungsträgern ergaben. Doch trotz der bereits bestehenden Beratungslandschaft konnte sich das Angebot des Case Managements inzwischen in der Stadt Rheine etablieren und mit abgegrenzten Zuständigkeiten einfügen. Die neuen Anlaufstellen können auch vor dem Hintergrund positiv gesehen werden, dass es die kooperative Zusammenarbeit der Stadt Rheine mit den Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und dem Ehrenamt weiter fördert, sodass die große Aufgabe der Integrationsförderung in Rheine auch gemeinschaftlich getragen und entwickelt wird. Zudem wird die fachliche Zusammenarbeit mit den Case Manager/innen auf der Arbeitsebene eng mit der Koordinierenden Stelle abgestimmt, zum einen durch die Dokumentation der Beratungsfälle und regelmäßige Austauschtreffen, zum anderen durch den Einbezug in die Arbeits- und Projektgruppen. Aufgabe des Case Managements im Rahmen vom Kommunalen Integrationsmanagement ist folglich nicht nur die konkrete Beratung von Einzelfällen, sondern auch die Mitarbeit an der Systemebene. Die Case Manager/innen agieren durch ihre Erfahrungen aus der täglichen Arbeit als Impulsgeber für die Koordinierende Stelle, die die Informationen für die Lenkungsgruppe aufbereitet und so das Bindeglied zwischen Fall- und Systemebene darstellt. Nur mit Hilfe der Erkenntnisse des Case Managements ist es möglich, systematische Problemstellungen und Bedarfe im Bereich der Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte aufzudecken und Veränderungsprozesse anzustoßen.

 

Durch die Stärkung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden legt das Land NRW auch ein besonderes Augenmerk auf die rechtliche Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen. Durch die aktive Herangehensweise an diese Personengruppe konnte die Anzahl entsprechender Aufenthaltserlaubnisse und Einbürgerungen in Rheine deutlich gesteigert werden. Auch mit Blick auf das Chancen-Aufenthaltsrecht gem. § 104c AufenthG und die zu erwartenden Einbürgerungsanträge aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen ab den Jahren 2014 / 2015 sind die zusätzlichen Personalstellen eine große Hilfe.

 

Abschließend lässt sich festhalten, dass die ersten Schritte zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in Rheine gemacht sind. Die zusätzlichen Ressourcen ermöglichen bspw., dass das Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern der Stadt Rheine die aufsuchende Arbeit in Form der Willkommensberatung wiederaufnehmen konnte und so jede neu in Rheine ankommende Familie mit Kindern und Einwanderungsgeschichte (auch bei Familiennachzug) direkt über die kommunalen Unterstützungsangebote informiert und aktiv zu Integrationsangeboten eingeladen wird. Zudem wird die offene Stadtteilarbeit aufgrund der kontinuierlichen Steigerung des Ausländeranteils immer häufiger in Anspruch genommen. Aber auch die anstehende Veränderung durch die Schließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) und damit verbunden die zu erwartenden Zuweisungen von neuen Flüchtlingen im Laufe des Jahres machen den Bedarf für das zusätzliche Angebot deutlich. Das Case Management bringt außerdem die Besonderheit mit, dass die komplexen Beratungsfälle mit einem größeren zeitlichen Aufwand begleitet werden können und den Zugewanderten im Bedarfsfall die intensive Unterstützung angeboten werden kann, die sie für eine erfolgreiche Integration benötigen. Durch die enge Verzahnung der Koordinierenden Stelle mit den verschiedenen Migrationsberatungsdiensten wird hierbei ausgeschlossen, dass Personen in diesem System mehrfach angedockt sind und doppelt betreut werden.

 

Das Programm KIM befindet sich noch im Aufbau. Eine gelungene Umsetzung ist von vielen Faktoren abhängig und die Strukturen vor Ort müssen sich immer weiterentwickeln. Neben einer guten Kommunikation gehört es hierzu auch, die Öffentlichkeitsarbeit für das Kommunale Integrationsmanagement weiter auszubauen. Die neuen Zuständigkeitsregelungen und die Zugangswege zum Case Management sind im örtlichen Netzwerk der Integrationsakteure weiter zu kommunizieren, um die Zielgruppe auch tatsächlich zu erreichen. Hierzu sollen z. B. weitere Austausch- und Netzwerktreffen mit den verschiedenen Institutionen, aber auch mit dem Ehrenamt organisiert werden. Darüber hinaus sind die Schulung des Case Managements zu Themen wie „Ausländerrecht“ und „Sozialleistungen“ als Grundlagen für die Fallarbeit und die Fortsetzung der Arbeit in den Arbeits- und Projektgruppen aktuell zu bearbeitende Themen in Rheine. Je mehr Erfahrungen das Case Management durch die Einzelfallarbeit sammelt, desto mehr Erkenntnisse werden wir für die Systemebene daraus ziehen können.