Betreff
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH - Zuführung zur Kapitalrücklage (Einlage eines Grundstücks im Europa-Viertel)
Vorlage
202/23
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH ein Grundstück mit einer Größe von ca. 2.300 qm im Europa-Viertel zuzuführen.

 


Begründung:

 

Der Neubau einer 5gruppigen Kita im neuen Europa-Viertel soll durch die Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH erfolgen. Um der Wohnungsgesellschaft die wirtschaftliche Realisierung dieses Projektes zu ermöglichen, ist das hierfür benötigte Grundstück als Kapitalrücklage in die Gesellschaft einzulegen.

 

Bei der Einlage handelt es sich bilanziell um einen Aktivtausch und sie hat somit keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Anlage: Übersichtsplan (pink gekennzeichnetes Grundstück)