Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2022 für den Fachbereich 7 – Interner Service –zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 7 Verbesserungen in Höhe von rund 162.200 EUR.
Im Finanzplan ergaben sich Verbesserungen in Höhe von rund 644.900 EUR.
Hinweise zu
finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.
Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Im Jahresabschluss 2022 sind für den Fachbereich 7 die folgenden coronabedingten Belastungen enthalten:
Produktgruppe 71
Service Organisation und
Produktgruppe 73
Politische Gremien
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Coronabedingte
|
diverse |
Mehraufwand |
Coronabedingter
Sachaufwand, u. a. für Schutzmasken, Schnelltests, Desinfektionsmittel,
Aufwand für Sitzungen politischer Gremien außerhalb der
Sitzungsräume/Ratssaal des Rathauses |
81.265
€ |
Diese Belastungen sind gemäß dem NKF-CUIG NRW isoliert worden. Der Gesamtbetrag aller coronabedingten Belastungen in Höhe von rd. 4,750 Mio. EUR ist im Sonderbereich 9 als außerordentlicher Ertrag verbucht worden.
Eine Isolierung von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg war in 2022 nicht möglich, da im Ergebnisplan die Aufwendungen nicht größer als die Erträge aus Zuwendungen gewesen sind.
Anlage:
Teiljahresabschlussbericht Fachbereich 7 – Interner Service