Betreff
Berichtswesen 2023, Stichtag 31.10.2023, Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Vorlage
397/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement mit dem Stand der Daten zum 31.10.2023 zur Kenntnis.

 


Begründung:

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 T€

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2023 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe 626 TEUR.

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2023 ergeben sich im Finanzplan Verbesserungen in Höhe von 2.759 TEUR.

 

Zum Stichtag 31.10.2023 sind keine coronabedingten Belastungen feststellbar. 

 

Zum Stichtag 31.10.2023 sind keine Abweichungen aufgrund des Ukraine-Kriegs feststellbar.

 

 


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