Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Antragsteller:
Die
Fraktionen von CDU und FDP beantragen,
1.
Der
HDF/Rat soll die Verwaltung beauftragen zu prüfen, welche finanziellen
Auswirkungen es hat, die Luftfilteranlagen der Rheinenser Schulen zu verkaufen,
einzulagern oder an Ort und Stelle stehen zu lassen,
2.
Nach der
Darstellung der finanziellen Auswirkungen soll der HDF/ Rat über die weitere
Vorgehensweise beschließen.
Der Verwaltung:
Der Haupt-,
Finanz- und Digitalausschuss beschließt, die mobilen Raumluftfiltergeräte an den jeweiligen
Schulstandorten zu lagen. Im Bedarfsfall (Pandemielage) wird über eine erneute
Nutzung bzw. nach Marktlage über die weitere Verwendung entschieden.
Begründung:
Zu. 1.:
Auf den als Anlage
1 beigefügten Antrag der CDU- und FDP- Fraktion vom 18.09.2023 wird
verwiesen.
Zu. 2.:
Der Schulausschuss
hat in Sitzungen im Jahr 2020 und 2021 die Verwaltung aufgrund der Pandemielage
mit dem Kauf von insgesamt 492 mobilen Luftfiltergeräten für die Klassenräume
der Grundschulen und weiterführenden Schulen beauftragt. Für die Beschaffung
der Geräte wurden finanzielle Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro bereitgestellt.
Alle Geräte
verfügen über eine sogenannten Hepafilter, zur Aufrechterhaltung der korrekten
Filterung der Luft muss dieser ca. alle 12 Monate ausgewechselt werden. Seit
dem Haushaltsjahr 2023 stehen keine finanziellen Mittel für den Kauf von
Wechselfiltern zur Verfügung (rd. 160.000 €/Jahr)
Zwischenzeitlich
hat die Coronapandemie keinen Einfluss mehr auf den Schulalltag, es gibt keine
Sonderregelungen mehr für den Schulalltag. Die mobilen Luftfilteranlagen stehen
zwar noch in den Klassenräumen, nach zwischenzeitlichem Ablauf des
Nutzungszeitraumes des Hepa-Filters werden die Geräte jedoch nicht mehr
genutzt.
Es werden folgende
Szenarien für den weiteren Verlauf dargestellt:
-
Verkauf
der Geräte
-
Einlagerung
der Geräte
-
Lagerung
vor Ort
-
Weitere
Nutzung vor Ort
1.
Verkauf
der Geräte
Die Stadt
Rheine hat bei den Lieferanten der mobilen Luftfilteranlagen einen Rückkauf der
Geräte erfragt. Beide Firmen haben das Angebot abgelehnt. Ein Markt für den
Verkauf von mobilen Luftfiltergeräten besteht zurzeit nicht. 12 Geräte wurden
durch ein Landessförderprogramm finanziert. Für diese Geräte gibt es eine
Bindefrist von 10 Jahren. In dieser Zeit dürfen die Geräte nicht veräußert oder
verwertet werden, sofern sie intakt sind. Andernfalls müssen die Fördermittel
in voller Höhe (25.862,85 €) erstattet werden.
Die
Verkaufswert liegt aufgrund des fehlenden Marktes bei 0 Euro. Eine Verwertung
der Geräte kann durch die städtischen Technischen Betriebe grundsätzlich
kostenneutral erfolgen. Die Geräte werden mit einer Abschreibungszeit von 12
Jahren im städtischen Haushalt verbucht. Sofern die Geräte verwertet werden,
ist der aktuelle Haushalt mit dem verbleibenden Abschreibewert zu belasten.
Der
Abschreibewert stellt sich aktuell wie folgt dar:
Luftfilteranlagen |
|
Stand 01.01.2023 |
|
Stand 31.12.2023 |
Grundschulen |
547.973,41 |
496.905,63 |
||
Sekundarschulen |
155.375,08 |
140.958,91
|
||
Realschulen |
115.818,97 |
105.035,74 |
||
Gesamtschulen |
84.616,26 |
76.732,97 |
||
Gymnasien |
328.955,36 |
298.279,54 |
||
Förderschulen |
5.495,81 |
4.986,09 |
||
Restbuchwerte gesamt: |
|
1.238.234,89 |
|
1.122.898,88 |
2.
Einlagerung
der Geräte
Eine zentrale
städtische Lagerfläche ist zurzeit nicht verfügbar. Sofern ein zentraler
Lagerstandort gewünscht wäre, müsste eine beheizte Fläche für die 492 Geräte
angemietet werden. Eine Stapelung der Geräte ist nur bedingt möglich, so dass
von einer Grundfläche von mindestens ca. 60 qm. ausgegangen werden muss.
Hierfür ist mit Kosten von ca. 800 Euro monatlich zu rechnen. Für den Transport
zur Lagerstelle fallen zusätzliche Kosten an.
3.
Lagerung
vor Ort
Die Schulen
haben die Gräte zurzeit noch in den Klassenräumen oder in Lagerräumen stehen.
Hierfür fallen keine weiteren Kosten an; die verfügbare Nutzfläche an den
Schulen wird reduziert.
4.
Weitere
Nutzung
Die
Ersatzfilter für die vorhandenen Geräte kosten im Jahr ca.180.000 Euro. Zudem
fallen für jedes Gerät ca. 80 Euro Energiekosten an. Bei 492 Geräten entspricht
dies 39.360 Euro. Es entstehen somit 219.360 Euro laufende jährliche
Betriebskosten für die mobilen Luftfiltergeräte.
Fazit:
Eine zusätzliche
Belastung des städtischen Haushaltes ist grundsätzlich nicht sinnvoll. Ein
Verkauf der Geräte bringt zurzeit keinen finanziellen Vorteil. Eine Verwertung
belastet zudem durch die aktuellen hohen Abschreibungskosten erheblich den
städtischen Haushalt. Ebenso würden Mietkosten für Lagerräume diesen belasten. Zudem
unklar ist, wie lange eine Anmietung erfolgen soll.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keinen Bedarf die mobilen Luftfiltergeräte in den Schulen in Betrieb zu nehmen. Es ist allerdings unklar wie sich die Infektionslage bei dem Corona Virus oder anderen Krankheitserregern entwickelt. Sofern eine Gefahrenlage entstehen würde können die Geräte kurzfristig reaktiviert werden. Die Geräte sind daher in den Schulen zu belassen um im Bedarfsfall die Nutzung zu ermöglichen.
Anlage:
Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 18.09.2023