Betreff
Mobile Raumluftfilter an Schulen: Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 18.09.2023
Vorlage
401/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Antragsteller:

 

Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen,

1.      Der HDF/Rat soll die Verwaltung beauftragen zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen es hat, die Luftfilteranlagen der Rheinenser Schulen zu verkaufen, einzulagern oder an Ort und Stelle stehen zu lassen,

2.      Nach der Darstellung der finanziellen Auswirkungen soll der HDF/ Rat über die weitere Vorgehensweise beschließen.

 

Der Verwaltung:

 

Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss beschließt, die mobilen   Raumluftfiltergeräte an den jeweiligen Schulstandorten zu lagen. Im Bedarfsfall (Pandemielage) wird über eine erneute Nutzung bzw. nach Marktlage über die weitere Verwendung entschieden.

 


Begründung:

Zu. 1.:

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der CDU- und FDP- Fraktion vom 18.09.2023 wird verwiesen. 

 

Zu. 2.:

 

Der Schulausschuss hat in Sitzungen im Jahr 2020 und 2021 die Verwaltung aufgrund der Pandemielage mit dem Kauf von insgesamt 492 mobilen Luftfiltergeräten für die Klassenräume der Grundschulen und weiterführenden Schulen beauftragt. Für die Beschaffung der Geräte wurden finanzielle Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro bereitgestellt.

 

Alle Geräte verfügen über eine sogenannten Hepafilter, zur Aufrechterhaltung der korrekten Filterung der Luft muss dieser ca. alle 12 Monate ausgewechselt werden. Seit dem Haushaltsjahr 2023 stehen keine finanziellen Mittel für den Kauf von Wechselfiltern zur Verfügung (rd. 160.000 €/Jahr)

 

Zwischenzeitlich hat die Coronapandemie keinen Einfluss mehr auf den Schulalltag, es gibt keine Sonderregelungen mehr für den Schulalltag. Die mobilen Luftfilteranlagen stehen zwar noch in den Klassenräumen, nach zwischenzeitlichem Ablauf des Nutzungszeitraumes des Hepa-Filters werden die Geräte jedoch nicht mehr genutzt.

 

Es werden folgende Szenarien für den weiteren Verlauf dargestellt:

 

-          Verkauf der Geräte

-          Einlagerung der Geräte

-          Lagerung vor Ort

-          Weitere Nutzung vor Ort

 

 

1.      Verkauf der Geräte

Die Stadt Rheine hat bei den Lieferanten der mobilen Luftfilteranlagen einen Rückkauf der Geräte erfragt. Beide Firmen haben das Angebot abgelehnt. Ein Markt für den Verkauf von mobilen Luftfiltergeräten besteht zurzeit nicht. 12 Geräte wurden durch ein Landessförderprogramm finanziert. Für diese Geräte gibt es eine Bindefrist von 10 Jahren. In dieser Zeit dürfen die Geräte nicht veräußert oder verwertet werden, sofern sie intakt sind. Andernfalls müssen die Fördermittel in voller Höhe (25.862,85 €) erstattet werden.

Die Verkaufswert liegt aufgrund des fehlenden Marktes bei 0 Euro. Eine Verwertung der Geräte kann durch die städtischen Technischen Betriebe grundsätzlich kostenneutral erfolgen. Die Geräte werden mit einer Abschreibungszeit von 12 Jahren im städtischen Haushalt verbucht. Sofern die Geräte verwertet werden, ist der aktuelle Haushalt mit dem verbleibenden Abschreibewert zu belasten.

Der Abschreibewert stellt sich aktuell wie folgt dar:

 

Luftfilteranlagen

 

Stand 01.01.2023

 

Stand 31.12.2023

Grundschulen

547.973,41

               496.905,63

Sekundarschulen

155.375,08

               140.958,91

Realschulen

115.818,97

               105.035,74

Gesamtschulen

84.616,26

                  76.732,97

Gymnasien

328.955,36

               298.279,54

Förderschulen

5.495,81

                    4.986,09

Restbuchwerte  gesamt:

 

1.238.234,89

 

            1.122.898,88

 

 

2.      Einlagerung der Geräte

Eine zentrale städtische Lagerfläche ist zurzeit nicht verfügbar. Sofern ein zentraler Lagerstandort gewünscht wäre, müsste eine beheizte Fläche für die 492 Geräte angemietet werden. Eine Stapelung der Geräte ist nur bedingt möglich, so dass von einer Grundfläche von mindestens ca. 60 qm. ausgegangen werden muss. Hierfür ist mit Kosten von ca. 800 Euro monatlich zu rechnen. Für den Transport zur Lagerstelle fallen zusätzliche Kosten an.

 

3.      Lagerung vor Ort

Die Schulen haben die Gräte zurzeit noch in den Klassenräumen oder in Lagerräumen stehen. Hierfür fallen keine weiteren Kosten an; die verfügbare Nutzfläche an den Schulen wird reduziert.

 

4.      Weitere Nutzung

Die Ersatzfilter für die vorhandenen Geräte kosten im Jahr ca.180.000 Euro. Zudem fallen für jedes Gerät ca. 80 Euro Energiekosten an. Bei 492 Geräten entspricht dies 39.360 Euro. Es entstehen somit 219.360 Euro laufende jährliche Betriebskosten für die mobilen Luftfiltergeräte.

 

Fazit:

Eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes ist grundsätzlich nicht sinnvoll. Ein Verkauf der Geräte bringt zurzeit keinen finanziellen Vorteil. Eine Verwertung belastet zudem durch die aktuellen hohen Abschreibungskosten erheblich den städtischen Haushalt. Ebenso würden Mietkosten für Lagerräume diesen belasten. Zudem unklar ist, wie lange eine Anmietung erfolgen soll.

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keinen Bedarf die mobilen Luftfiltergeräte in den Schulen in Betrieb zu nehmen. Es ist allerdings unklar wie sich die Infektionslage bei dem Corona Virus oder anderen Krankheitserregern entwickelt. Sofern eine Gefahrenlage entstehen würde können die Geräte kurzfristig reaktiviert werden. Die Geräte sind daher in den Schulen zu belassen um im Bedarfsfall die Nutzung zu ermöglichen.


Anlage:

 

Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 18.09.2023