Freiwillige Feuerwehr Rheine
Feuerwehrhaus Löschzug links der Ems
- Standortuntersuchung -
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den Sachstand zur
Standortuntersuchung für die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache Rheine und
den Löschzug links der Ems der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis.
II.
Die Verwaltung
wird beauftragt:
1.
ein
Raumprogramm für den Standort Freiwillige Feuerwehr/Löschzug und ein
Raumprogramm für die hauptamtliche Feuerwehrwache zu erstellen und vorzulegen.
2.
sich mit
dem Kreis über einen Standort und Raumprogramm für den Rettungsdienst
abzustimmen.
3.
den
Standort an der Berbomstiege (s. Anlage 5) für eine hauptamtliche Feuer- und
Rettungswache weiter zu untersuchen.
Begründung:
Das Gesetz über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
verpflichtet die Gemeinden in § 3 Abs. 3, unter Beteiligung der kommunalen
Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle
5 Jahre fortzuschreiben. Dies hat die Stadt Rheine im Jahr 2021 vollzogen
(Vorlage Nr. 075/21).
Im Rahmen einer
Untersuchung der Organisation der Feuerwehr der Stadt Rheine wurden die
vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser hinsichtlich der Lage, des Zustandes und der
Ausstattung bewertet. Dabei wurde auch die Personalverfügbarkeit im Brandschutz
unter Berücksichtigung der Synergie-Effekte der kombinierten Feuer- und
Rettungswache beurteilt.
Der
Brandschutzbedarfsplan 2021stellt für den Brandschutz und die Technische
Hilfeleistung dar, wie die Feuerwehr der Stadt Rheine künftig personell und
sachlich ausgestattet sein muss, um ihrem Auftrag als Garant für die
nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr gerecht werden zu können.
In beiliegendem
Vermerk (Anlage 3) werden die Ergebnisse der bisherigen
Untersuchungen im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes und einer
Machbarkeitsstudie (Anlage 2.1 – 2.3) für die Gebäude der Feuer-
und Rettungswache und der Freiwilligen Feuerwehr (Löschzug links der Ems) des
vorhandenen Standortes an der Frankenburgstraße zusammengefasst.
Im ersten Teil sind
die Ergebnisse der durch das Büro kplan erstellten Machbarkeitsstudie
dargestellt. Das Fazit zur hauptamtlichen Feuerwache (HF) besagt, dass
dringender Handlungsbedarf besteht, um die Funktionalität der Feuerwehr weiter
gewährleisten zu können.
Auch im Bereich des
Rettungsdienstes (RD) ist davon auszugehen, dass Handlungsbedarf besteht. Das
Büro kplan hat dazu erste Aussagen gemacht, zuständig ist aber der Kreis
Steinfurt.
Das Fazit für die
Freiwillige Feuerwehr (FF) links der Ems besagt ebenfalls, dass dringender
Handlungsbedarf besteht, um die Funktionalität der Feuerwehr weiter
gewährleisten zu können.
Nachdem die
Machbarkeitsstudie in allen Bereichen dringenden Handlungsbedarf festgestellt
hat, wird empfohlen, mit Hinblick auf die enorme Anzahl an eklatanten Mängeln
(die einzelnen Funktionen weichen erheblich von den heutigen Anforderungen ab),
neu zu bauen. Eine Sanierung ist nicht vertretbar und nicht wirtschaftlich
darstellbar.
Ausreichende
Erweiterungsflächen können an dem jetzigen Standort nicht angeboten werden.
Konzeptplanungen für den Erhalt der HF, RD und FF auf dem jetzigen Grundstück
Frankenburgstraße 2 zeigten in jeder Variante (Neubau auf dem Grundstück)
erhebliche Defizite.
Der Flächenbedarf
beträgt
-
für die
hauptamtliche Feuerwache:
8.040 m²
-
für
Rettungsdienst/Rettungswache:
4.250 m²
-
für die
Freiwillige Feuerwehr/Löschzug:
2.686 m²
Die vorhandene
Fläche an der Frankenburgstraße umfasst lediglich 6.055 m²
Unter verschiedenen
Aspekten wurden durch die ORGAKOM Analyse (Anlage 1) und Beratung
verschiedene Standorte untersucht, bewertet und in einem Vermerk
zusammengefasst (Anlage 3).
Unter Berücksichtigung aller Aspekte fällt die Wahl für
einen Neubau für die hauptamtliche Feuerwache und den Rettungsdienst auf das Grundstück
an der Berbomstiege (Anlage 5). Ein Teil des Rettungsdienstes könnte
an dem Standort Frankenburgstraße verbleiben.
Die Freiwillige Feuerwehr (Löschzug links der Ems) wird
am Standort Frankenburgstraße verbleiben. Es erfolgt ein Neu- und Umbau.
Vor diesem
Hintergrund fand am 10.08.2023 ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Stadt
Rheine bei der Bezirksregierung bzgl. der Bauleitplanung statt. Es wurde das
Ergebnis der o. g. Untersuchungen vorgetragen und erläutert, dass die Fläche an
der Berbomstiege aus einsatztechnischer Sicht geeignet und aus Sicht der
Verfügbarkeit kurzfristig umsetzbar sei.
Seitens der Regionalplanungsbehörde
wurde eine möglichst südliche Lage auf dem Grundstück angeregt. Als Ergebnis
des Gespräches wurde festgehalten, dass die Stadt Rheine die Bezirksregierung
Münster beteiligt, sobald die Planung weiter konkretisiert ist und die Nutzungen
an dem Standort feststehen, es wurden keine grundsätzlichen Bedenken
vorgetragen. Eine Regionalplanänderung wäre nicht erforderlich.
Auf der Grundlage
der Trennung der beiden Nutzungen hauptamtliche Feuerwache und Freiwillige
Feuerwehr/Löschzug muss zunächst das Raumprogramm abschließend besprochen und
dann als Grundlage für die weiteren Planungen beschlossen werden.
Für den Standort
sind Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung und
Bebauungsplanaufstellung) durchzuführen. Die Verwaltung wird dies für den
Vorschlag zum Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2024 mit aufnehmen. Sobald klar
ist, dass es keine grundsätzlichen planerischen Hinderungsgründe gibt und das
Raumprogramm beschlossen wurde, kann die Hochbauplanung für beide Standorte
aufgenommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Gutachten Orgakom
Anlage 2.1: Machbarkeitsstudie kplan Teil 1 Seite 1-30
Anlage 2.2: Machbarkeitsstudie kplan Teil 2 Seite 31-60
Anlage 2.3: Machbarkeitsstudie kplan Teil 3 Seite 61-83
Anlage 3: Vermerk zur Standortuntersuchung
Anlage 4: offizielle Stellungnahme der Feuerwehr
Anlage 5: Lageplan