Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I:          Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I der Begründung aufgeführten Abwägungen und Beschlussvorschläge.

 

II:         Festlegung der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer II der Begründung aufgeführten Baumstandorte und die Angaben zur Bepflanzung.

 


zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 der Anpflanzung weiterer Straßenbäume in den Stadtteilen Schotthock, Altenrheine und Eschendorf zugestimmt und die Stadtverwaltung mit der eingehenden Prüfung der vorgestellten, möglichen Straßenstandorte, mit der Umsetzungsplanung und der Durchführung einer Anliegerbeteiligung beauftragt. Auf die Vorlage 106/23 wird verwiesen.

 

Die Information und Anliegerbeteiligung zu den geplanten Neuanpflanzungen von Straßenbäumen an der Sandkampstraße (Höhe GVZ), dem Venhauser Damm (Höhe GVZ), der Canisiusstraße (Teil Süd), der Alte Hopstener Straße (Teil West), der Siedlerstraße (Teil Nord) und der Hopstener Straße (Teil Süd) sowie auf einer Pflanzgebotsfläche innerhalb des GVZ (zwischen Röntgenstraße und Venhauser Damm) wurde im Zeitraum vom 07.08.2023 bis zum 15.09.2023 durchgeführt.

Dazu wurden die Eigentümer und Eigentümerinnen der Grundstücke, die sich im Nahbereich der geplanten, neuen Baumstandorten befinden, angeschrieben und um Mitteilung etwaiger Bedenken oder Anregungen gebeten.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche vorgetragen:

 

 

Zu den vorgesehenen Baumanpflanzungen in den Bereichen Venhauser Damm (Höhe GVZ) sowie Sandkampstraße (Nähe Kreuzung Venhauser Damm und Einmündung Röntgenstraße) und auf dem im GVZ liegenden, Pflanzgebotsstreifen zwischen Röntgenstraße und Venhauser Damm (Flurstück 267):

 

1. Eingabe (Anlage 1)

Erhebliche Bedenken von vier im GVZ ansässigen Unternehmen gegen die vorgesehenen Baumanpflanzungen an der Ostseite des Venhauser Damms und an der Sandkampstraße, im kreuzungsnahen Bereich zum Venhauser Damm.

 

Von den vier ansässigen Unternehmen werden im Wesentlichen 5 Gründe gegen die vorgesehenen Baumanpflanzungen am Venhauser Damm und an der Sandkampstraße angeführt:

 

Beeinträchtigung der Übersichtlichkeit und Sicherheit der Kreuzung Venhauser Damm/Sandkampstraße, was zusätzlich verstärkten Rückstau auf der Sandkampstraße, insbesondere auch in Anbetracht des bestehenden hohen Anteils von Schwerlastverkehrs zur Folge hätte. Zudem würden daraus gerade auch für Radfahrende zusätzliche Gefahren bei der Querung der beiden Kreuzungsbereiche Venhauser Damm/Sandkampstraße und Sandkampstraße/Röntgenstraße entstehen.

 

Mit Verweis auf den im Prüfprozess befindlichen möglichen Umbau des Knotenpunktes Venhauser Damm/Sandkampstraße, mit Errichtung eines Kreisverkehrs, wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der vorgesehenen Baumanpflanzungen im ggf. erforderlichen Umbaubereich liegt und daher zunächst von einer Pflanzung von Straßenbäumen in diesen Bereichen abgesehen werden sollte.

 

Es wird angeführt, dass die Pflanzung einer Baumreihe an der Ostseite des Venhauser Damms zur morgendlichen Hauptverkehrszeit zu Schlagschattenbildungen auf der Straße führen würde, was zu einer erhöhten Unfallgefahr und zu einer schlechteren Übersichtlichkeit des Verkehrsraums aus dem Kreuzungsbereich an der Sandkampstraße führen würde.

 

Die Gewerbetreibenden führen an, dass sie an dem relativ abgelegenen Standort besonders auf eine gute Sichtbarkeit für ihre im Wesentlichen aus privaten Endkunden bestehende Zielgruppe angewiesen seien und dass die geplanten Anpflanzungen die Sichtbarkeit wesentlich beeinträchtigen könnten.

 

Die geplanten Anpflanzungen würden zu einer ungünstigen Zergliederung des Umfeldes und zu einem erhöhten Pflegeaufwand und entsprechenden Folgekosten bei den Unternehmen führen.

 

Die Unternehmen unterstützen grundsätzlich das Ansinnen, die kommunale Klimabilanz zu verbessern. Die Anpflanzungen auf der im Gewerbegebiet liegenden städtischen Pflanzgebotsfläche (Flurstück 267) werden daher begrüßt. Es wird angeregt, auch weitere städtische Grünflächen im Quartier zu bepflanzen. Auch alternative Pflanzungen auf weiteren Flächen an der Röntgenstraße oder anderen Straßen im Bereich des GVZ würden befürwortet, auch wenn dadurch Stellplatzflächen im Straßenraum verloren gingen.

 

Des Weiteren wird abschließend angeregt, alternativ an der Westseite des Venhauser Damms wallheckenartige Anpflanzungen herzustellen, was auch zur Verminderung von Erosion auf den dort liegenden landwirtschaftlichen Flächen beitragen würde.

 

 

Prüfung und Abwägung der Verwaltung:

 

Der Umbau des Knotenpunktes Venhauser Damm/Sandkampstraße ist aktuell für das Jahr 2027 vorgesehen. Bisher liegt noch kein abschließendes Ergebnis vor, ob an dieser Stelle ein Kreisverkehr errichtet oder stattdessen eine Lichtsignalanlage installiert werden soll. Da bisher noch keine konkrete Planung vorliegt, wird auf die Anpflanzung von neuen Straßenbäumen im kreuzungsnahen Bereich der Sandkampstraße zunächst verzichtet.

 

Auch auf die Anpflanzung der ersten vier skizzierten Bäume am Venhauser Damm wird verzichtet, da diese Bäume tatsächlich zu einer relevanten Sichtbehinderung im Haltebereich der Sandkampstraße in nördliche Richtung, auf den Venhauser Damm führen könnten. Damit wird ein Bereich von etwa 70 m Länge nördlich des Kreuzungspunktes nach wie vor von einer Bepflanzung im Straßenraum freigehalten.

 

Die in einem Abstand von mehr als 70 m nördlich zum Kreuzungspunkt vorgesehenen Baumanpflanzungen führen zu keinen relevanten Beeinträchtigungen der Einsehbarkeit des Straßenverkehrs auf dem Venhauser Damm. Insofern wird es daraus resultierend auch nicht zu einer Verschärfung der Rückstauproblematik auf der Sandkampstraße und auch nicht zu einer Erhöhung der Gefahren für Radfahrende oder andere Verkehrsteilnehmende in den betreffenden Kreuzungsbereichen Venhauser Damm/Sandkampstraße und Sandkampstraße/Röntgenstraße kommen.

 

Die angeführte, mögliche Erhöhung von Unfallgefahren auf dem Venhauser Damm infolge der künftig zu erwartenden Schattenwirkungen durch die geplante Anpflanzung einer alleeartigen Baumreihe an der östlichen Straßenseite wird objektiv nicht gesehen. In der Regel trägt ein straßenbegleitender Baumbestand zur gewünschten Verminderung von Fahrgeschwindigkeiten und damit auch zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

 

Die vorgesehenen Baumanpflanzungen in Form von Hochstammbäumen, die in einem Pflanzabstand von 10 bis 15 m zueinander vorgesehen sind, werden die Sichtbarkeit der angrenzenden Gewerbebetriebe nicht erheblich beeinträchtigen. Dazu ist festzustellen, dass der belaubte Kronenbereich bei Anpflanzung der jungen Straßenbäume bei mindestens 2 m Höhe über dem Boden beginnt. Im Laufe der weiteren Wachstumsjahre wird das Lichtraumprofil dann im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungspflege kontinuierlich bis auf eine Höhe des Kronenansatzes von mind. 4,50 m freigeschnitten. Somit ist dann auch bei Erreichen der Reifephase der Straßenbäume eine gute Sichtbarkeit der Gewerbeflächen hinter der Baumreihe gegeben.

 

Die angeführte, infolge der Baumanpflanzungen befürchtete, negativ wirksame „Zergliederung“ im Umfeld der Gewerbebetriebe kann nicht nachvollzogen werden. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass eine angemessene Begrünung der Straßenräume zu einer höheren Attraktivität des Gewerbegebietes führen wird. Auch kann nicht nachvollzogen werden, dass den betreffenden Gewerbebetrieben, in Anbetracht der erheblichen Abstände der vorgesehenen Baumanpflanzungen zu den Betriebsflächen, daraus tatsächlich relevante zusätzliche Unterhaltungskosten erwachsen werden.

 

Die von den Betrieben angeregten zusätzlichen Anpflanzungen innerhalb des Gewerbegebietes sind in Ermangelung dazu geeigneter, bestehender Grünflächen nicht umsetzbar. Die in den Straßenräumen bestehenden Stellplatzflächen werden insbesondere auch für parkende Lkw dringend benötigt. Eine Reduzierung der Stellplatzflächen im GVZ durch Schaffung neuer/zusätzlicher Straßengrünbeete, kann von der Verwaltung aktuell nicht befürwortet werden.

 

Auch die als Alternative angeregten wallheckenartigen Gehölzanpflanzungen auf der Westseite des Venhauser Damms sind aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Es ist darauf zu verweisen, dass hier im Grenzverlauf des Straßenraums bereits Heckenstrukturen weitgehend vorhanden sind.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die vorgesehenen Baumanpflanzungen im kreuzungsnahen Bereich der Sandkampstraße und des Venhauser Damms bis zur Entscheidung über den Umbau des Knotenpunktes Venhauser Damm/Sandkampstraße zurückzustellen. Die vorgesehenen 31 Baumanpflanzungen an der Ostseite des Venhauser Damms, ab einem Abstand von ca. 70 m nördlich der Sandkampstraße, und die 16 geplanten Baumanpflanzungen auf der im GVZ liegenden Grünfläche Flurstück 267, sollen kurzfristig umgesetzt werden.

Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Alten Hopstener Straße und der Canisiusstraße:

 

2. Eingabe (Anlage 2):

Bitte, im Nahbereich zu den bebauten Grundstücken und dem ansässigen Hotel- und Gaststättenbetrieb etwas größere Bereiche der Straßengrünfläche der Alten Hopstener Straße von Baumanpflanzungen auszunehmen, da hier Bedarf für das Abstellen von Fahrzeugen besteht. Die vorgesehenen Anpflanzungen an der Canisiusstraße werden begrüßt.

 

Bei dem Ortstermin wird darauf verwiesen, dass die Straßengrünfläche im Nahbereich zu dem ansässigen Hotel- und Gaststättenbetrieb in Eigenleistung mit gepflegt wird. Es wird darum gebeten, etwas größere Abstände zwischen den ersten geplanten Bäumen vorzusehen, da hier häufiger Fahrzeuge von Gästen oder Anwohnenden auf der Straßengrünfläche parken müssten.

 

Die vorgesehenen Baumanpflanzungen an der südlich liegenden Canisiusstraße werden uneingeschränkt befürwortet.

 

Prüfung und Abwägung der Verwaltung:

 

Im grundstücksnahen Bereich wird auf einen vorgesehenen Baum auf der südlichen Straßengrünfläche der Alten Hopstener Straße verzichtet. Dafür wird ein zusätzlicher Baum an der südwestlichen Ecke der Alten Hopstener Straße, angrenzend an die Straßengrünfläche des Hopstener Damms vorgesehen. Ein vorgesehener Baum wird nach einvernehmlicher Absprache direkt an die Grenze des anliegenden Grundstückes verschoben. Dadurch kann dem Wunsch auf Freihaltung ausreichender Straßenseitenfläche für das bedarfsweise Abstellen von Pkw entsprochen werden. 

 

Abwägungsbeschluss zu 2.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von 5 Straßenbäumen auf der südlichen Straßengrünfläche der Alten Hopstener Straße sowie die Anpflanzung von 9 Straßenbäumen auf der westlichen Straßengrünfläche der Canisiusstraße, entsprechend dem Plan der Abwägung.

 

 

Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Siedlerstraße:

 

3. Eingabe (Anlage 3):

Bitte, die auf beiden Dachhälften des Wohnhauses geplante Photovoltaikanlage beachten und eine Beschattung der Dachflächen vermeiden.

 

Grundsätzlich werden die geplanten Baumneuanpflanzungen an der Siedlerstraße begrüßt. Auf dem westlich der Siedlerstraße stehenden Wohngebäude mit Satteldach soll eine Photovoltaikanlage mit Ausrichtung Ost/West installiert werden. Es wird gebeten zu beachten, dass die Neuanpflanzung der Bäume nicht zu einer Beschattung der geplanten PV-Anlage führt.

 

Prüfung und Abwägung der Verwaltung:

 

Die am nächsten zu dem betreffenden westlichen Straßengrünstreifen der Siedlerstraße liegende Dachhälfte weist einen Abstand von mind. 10 m zur Straßengrenze auf. Der Stellungnahme wird insofern entsprochen, dass in dem betreffenden Bereich der östlich des Wohnhauses liegenden Straßengrünfläche ein Straßenbaum einer nur kleinkronig wachsenden Baumart (Endhöhe max. 8 m) angepflanzt werden soll. Die im weiteren Verlauf der Siedlerstraße geplanten Baumanpflanzungen werden aufgrund der größeren Abstände zu keiner relevanten Beschattung des betreffenden Gebäudes führen. Die geplanten Baumanpflanzungen sind somit ohne relevante Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung und der Möglichkeiten zur Erzeugung regenerativer Energie umsetzbar.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im nördlichen Teil der Siedlerstraße entsprechend dem Plan der Abwägung.

 

 

Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Siedlerstraße:

 

4. Eingabe (Anlage 4):

Bitte, Baumart festlegen, die einen möglichst geringen Pflegeaufwand und keine unverhältnismäßigen Verunreinigungen verursacht.

 

Grundsätzlich wird die Neuanpflanzung von Bäumen begrüßt. Es wird jedoch gebeten, neben der Wahl der Standorte insbesondere auch die Wahl der Baumarten zu berücksichtigen. Leider führen die in der Siedlerstraße stehenden Ulmen durch das jährliche Abwerfen ihrer Samen regelmäßig zu extremen Verstopfungen der Dachrinnen und Verschmutzungen des Grundstückes.

Es wird daher gebeten, eine Baumart festzulegen, die einen möglichst geringen Pflegeaufwand und keine unverhältnismäßigen Verunreinigungen verursacht.

 

Prüfung und Abwägung der Verwaltung:

 

Die in der Stellungnahme angeführte, jahreszeitlich begrenzt bestehende, besondere Problematik mit den vorhandenen Ulmen-Straßenbäumen, ist der Verwaltung bekannt. Für die geplanten Neuanpflanzungen werden standortgeeignete und stadtklimafeste Laubbaumarten verwendet, die sowohl für die langfristige Unterhaltung seitens der Verwaltung/TBR keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, als auch zu keinen besonderen Beeinträchtigungen durch übermäßige Fruchtabsonderung oder andere untypische, negative Auswirkungen auf die angrenzenden Wohngrundstücke führen werden.   

 

Abwägungsbeschluss zu 4.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im nördlichen Teil der Siedlerstraße entsprechend dem Plan der Abwägung.

 

 

Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Hopstener Straße:

 

5. Eingabe (Anlage 5):

Nachfrage zu den Möglichkeiten, bei der konkreten Standortfestlegung und der Wahl der Baumart mitzubestimmen.

 

Wir haben einige Fragen zu den Bäumen, die gepflanzt werden sollen:

Können wir den Standort mitbestimmen?

Können wir die Baumart mit aussuchen?

 

Prüfung und Abwägung der Verwaltung:

 

Konkrete Einwände gegen einen der vorgesehenen Baumstandorte wurden auf Nachfrage nicht vorgetragen. Die Entscheidung über die am jeweiligen Standort zu pflanzende Baumart, unter Berücksichtigung verschiedener, relevanter Kriterien (z. B. Boden- und Standortverhältnisse, zur Verfügung stehender Entwicklungsraum, ökologische Funktionen und gestalterische Zielsetzung) und nach der art- und sortenspezifischen Geeignetheit der betreffenden Baumart (z. B. Hitze- und Trockentoleranz, Robustheit/Gesundheit, Windfestigkeit, Wuchsstärke und Gestalt) wird von der Fachabteilung der Verwaltung nach fachkundiger Beurteilung getroffen. Grundsätzlich wird bei der Straßenraumbepflanzung auch darauf geachtet, dass eine gewisse gestalterische Homogenität gewahrt bleibt. Es ist daher i. d. R. nicht möglich, jeweils auf besondere, individuelle Wünsche bei der Wahl der Baumart einzugehen.  

 

Abwägungsbeschluss zu 5.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im südlichen Teil der Hopstener Straße entsprechend dem Plan der Abwägung.

 

 

Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Hopstener Straße:

 

6. Eingabe (Anlage 6):

An zwei geplanten Standorten sind bereits junge Bäume vorhanden. Diese sollten möglichst erhalten werden. Die neu zu pflanzenden Bäume sollten Obstbäume sein.

 

Unser Grundstück grenzt an den städtischen Streifen, in dessen Bereich 3 neue Bäume gepflanzt werden sollen. An zwei der eingetragenen neuen Baumstandorte wachsen bereits Bäume. Es handelt sich um eine sehr hohe, etwa 9 Jahre alte Robinie und einen 2 Jahre alten Sauerkirschbaum.

Wäre es möglich, den Sauerkirschbaum dort zu belassen und an dieser Stelle keinen Baum neu zu pflanzen? Wie ist es mit der Robinie? Muss sie einem anderen Baum weichen und entfernt werden? Wir würden uns sehr freuen, wenn die neuen Bäume Obstbäume wären.

 

Prüfung und Abwägung der Verwaltung:

 

Die genannten jüngeren Bestandsgehölze können voraussichtlich bei Umsetzung der geplanten Straßenbaum-Neuanpflanzungen erhalten werden. Aufgrund des im Straßenraum zu gewährleistenden Lichtraumprofils und der Tatsache, dass der Straßengrünstreifen zum Teil auch als Stellplatzfläche von Anwohnenden genutzt wird, kann dem Wunsch auf Anpflanzung von Obstbäumen hier nicht entgegengekommen werden. Es sollen standortgeeignete und stadtklimafeste Laubbäume einer einheitlichen Baumart angepflanzt werden. 

 

Abwägungsbeschluss zu 6.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im südlichen Teil der Hopstener Straße entsprechend dem Plan der Abwägung.

 

 

Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Hopstener Straße:

 

7. Eingabe (Anlage 7):

Bitte, eine ausreichende Freifläche auf dem Straßengrünstreifen zur zeitweisen Abstellung eines Wohnmobils berücksichtigen.

 

Meine Eltern haben mich gebeten, Ihnen Fotos zur Darlegung der zeitweisen Nutzung des Grünstreifens als Stellplatz für ihr Wohnmobil zu senden. Mein Vater hatte diesbezüglich vor einigen Tagen mit Ihnen telefoniert.

 

Prüfung und Abwägung der Verwaltung:

 

Bei einem vorgesehenen Pflanzabstand der beiden in dem betreffenden Bereich geplanten Bäume von ca. 10 m, wird eine ausreichende Fläche für das Abstellen eines Pkw oder Transporters und auch eines kleineren Wohnmobils weiterhin gewährleistet sein. Insofern kann dem Wunsch entsprochen werden.   

 

Abwägungsbeschluss zu 7.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im südlichen Teil der Hopstener Straße entsprechend dem Plan der Abwägung.

 

 

Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Hopstener Straße:

 

 

8. Eingabe (Anlage 8):

Falls die Anlieger an den Kosten der vorgesehenen Anpflanzungsmaßnahmen beteiligt werden sollen, wird der Planung widersprochen.

 

Grundsätzlich wird die Anpflanzung weiterer Straßenbäume befürwortet. Es wird aber gefragt, ob den Anliegern aus der Pflege und Unterhaltung der Bäume unmittelbare Kosten erwachsen können bzw. sie an den Kosten beteiligt werden sollen. Falls dem so sein sollte, wird den geplanten Neuanpflanzungen widersprochen.

 

Prüfung und Abwägung der Verwaltung:

 

Die Unterhaltung und Pflege der neuen Straßenbäume wird, im Anschluss an die Phase der Anwachspflege, die durch das mit den Pflanzarbeiten zu beauftragende Unternehmen durchgeführt werden wird, weiter und dauerhaft durch den Fachbereich Grün der TBR erfolgen. Für die Anlieger resultieren aus den langfristigen Pflegeaufwendungen für die im öffentlichen Straßenraum anzupflanzenden Bäume also keine unmittelbaren Kosten.   

 

Abwägungsbeschluss zu 8.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im südlichen Teil der Hopstener Straße entsprechend dem Plan der Abwägung.

 

 

 

 

zu II: Festlegung der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:

 

Herzustellende Baumstandorte nach Abwägung der Bürgerbeteiligung

 

Nach den Ergebnissen der technischen Prüfung und der Abwägung der Eingaben aus der Bürgerbeteiligung sollen folgende Baumstandorte neu hergestellt werden:

A) kurzfristig auszuführende Baumneuanpflanzungen aus aktuell im Budget Stadtbäume verfügbaren Mitteln (80.000,- €):

 

31 Baumneuanpflanzungen an der Ostseite Venhauser Damm, Höhe GVZ

  • Anpflanzung in einem ca. 2 m breiten Straßengrünstreifen zwischen asphaltiertem Radweg und Böschungsschulter des Straßenseitengrabens
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 31.000,- Euro

 

16 Baumneuanpflanzungen auf Grünfläche mit Pflanzgebot im GVZ (Flurstück 267)

  • Anpflanzung in zwei Reihen auf bestehendem, mit Landschaftsrasen begrüntem Pflanzgebotsstreifen
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 16.000,- Euro

 

5 Baumneuanpflanzungen im südlichen Straßengrünstreifen Alte Hopstener Straße,

westlich Nr. 28

  • Ergänzende Anpflanzung vorhandener Obstbaumreihe auf Straßengrünstreifen
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 5.000,- Euro

 

8 Baumneuanpflanzungen in westlichem Straßengrünstreifen Canisiusstraße, nördlich

Kreuzung Hopstener Damm

  • Anpflanzung in Straßengrünstreifen und auf östlicher Böschungsfläche der Entwässerungsmulde
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 8.000,- Euro

 

20 Baumneuanpflanzungen auf Straßengrünflächen beiderseits der Siedlerstraße, südlich

Kreuzung Hopstener Damm

  • Anpflanzung in durchgehendem Straßengrünstreifen mit Landschaftsrasen
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 20.000,- Euro

 

 

B) künftig noch umzusetzende, weitere Baumneuanpflanzungen:

 

14 Baumneuanpflanzungen auf westlichem Straßengrünstreifen der Hopstener Straße,

            südlich Heinrich-Lübke-Straße/Oststraße

  • Anpflanzung in unbefestigten Straßenseitenstreifen und zum Teil in Straßengrünbeeten mit bodendeckender Bepflanzung
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.300,- Euro/Baumstandort;
    gesamt ca. 18.000,- Euro

 

25 Baumneuanpflanzungen in Straßengrünstreifen an der Sandkampstraße, östlich Kreuzung Venhauser Damm

  • Wird zurückgestellt, bis Planung zum Umbau des Knotenpunktes Venhauser Damm/Sandkampstraße abgeschlossen und umgesetzt ist.
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.300,- Euro/Baumstandort;
  • gesamt ca. 33.000,- Euro

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Budget 5501-011 „Baumersatzanpflanzungen“ (ursprüngliches Projekt „1 Euro pro Einwohner für Baumneuanpflanzungen“) sind laut aktuellem Haushaltsplan für 2023 Mittel in Höhe von 80.000 Euro einplant worden. Diese Mittel stehen aktuell noch zur Verfügung. Nach den bisherigen Kostenschätzungen reichen diese Finanzmittel für die oben unter „A“ dargestellten kurzfristig umzusetzenden Baumneuanpflanzungen aus.

 

Die Umsetzung der unter „B“ aufgeführten weiteren vorgesehenen Baumneuanpflanzungen erfolgt in Abhängigkeit der Umsetzung der Maßnahmen zum Umbau des Knotenpunktes Sandkampstraße/Venhauser Damm. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanberatungen sind für Baumersatzanpflanzungen ab 2026 wieder Mittel in Höhe von 80.000 Euro veranschlagt worden.

 


Anlagen:

 

1.    Eingaben aus der Bürgerbeteiligung

 

Anlagen 1 bis 8

 

2.    Lagepläne der herzustellenden Baumstandorte gem. der Abwägung

 

Anlagen 9 bis 13