Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben der Anlieger:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I der Begründung aufgeführten
Abwägungen und Beschlussvorschläge.
II: Festlegung der herzustellenden
Baumstandorte und der Bepflanzung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer II der Begründung aufgeführten
Baumstandorte und die Angaben zur Bepflanzung.
zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 15.03.2023
der Anpflanzung weiterer Straßenbäume in den Stadtteilen Schotthock,
Altenrheine und Eschendorf zugestimmt und die Stadtverwaltung mit der
eingehenden Prüfung der vorgestellten, möglichen Straßenstandorte, mit der
Umsetzungsplanung und der Durchführung einer Anliegerbeteiligung beauftragt.
Auf die Vorlage 106/23 wird verwiesen.
Die Information
und Anliegerbeteiligung zu den geplanten Neuanpflanzungen von Straßenbäumen an
der Sandkampstraße (Höhe GVZ), dem Venhauser Damm (Höhe GVZ), der
Canisiusstraße (Teil Süd), der Alte Hopstener Straße (Teil West), der
Siedlerstraße (Teil Nord) und der Hopstener Straße (Teil Süd) sowie auf einer
Pflanzgebotsfläche innerhalb des GVZ (zwischen Röntgenstraße und Venhauser
Damm) wurde im Zeitraum vom 07.08.2023 bis zum 15.09.2023 durchgeführt.
Dazu wurden die
Eigentümer und Eigentümerinnen der Grundstücke, die sich im Nahbereich der
geplanten, neuen Baumstandorten befinden, angeschrieben und um Mitteilung
etwaiger Bedenken oder Anregungen gebeten.
Im Rahmen der
Bürgerbeteiligung wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche vorgetragen:
Zu den vorgesehenen Baumanpflanzungen in den Bereichen
Venhauser Damm (Höhe GVZ) sowie Sandkampstraße (Nähe Kreuzung Venhauser Damm
und Einmündung Röntgenstraße) und auf dem im GVZ liegenden,
Pflanzgebotsstreifen zwischen Röntgenstraße und Venhauser Damm (Flurstück 267):
1. Eingabe (Anlage 1)
Erhebliche Bedenken von vier im GVZ ansässigen
Unternehmen gegen die vorgesehenen Baumanpflanzungen an der Ostseite des
Venhauser Damms und an der Sandkampstraße, im kreuzungsnahen Bereich zum
Venhauser Damm.
Von den vier ansässigen Unternehmen werden im
Wesentlichen 5 Gründe gegen die vorgesehenen Baumanpflanzungen am Venhauser
Damm und an der Sandkampstraße angeführt:
Beeinträchtigung der Übersichtlichkeit und
Sicherheit der Kreuzung Venhauser Damm/Sandkampstraße, was zusätzlich verstärkten
Rückstau auf der Sandkampstraße, insbesondere auch in Anbetracht des
bestehenden hohen Anteils von Schwerlastverkehrs zur Folge hätte. Zudem würden
daraus gerade auch für Radfahrende zusätzliche Gefahren bei der Querung der
beiden Kreuzungsbereiche Venhauser Damm/Sandkampstraße und
Sandkampstraße/Röntgenstraße entstehen.
Mit Verweis auf den im Prüfprozess
befindlichen möglichen Umbau des Knotenpunktes Venhauser Damm/Sandkampstraße,
mit Errichtung eines Kreisverkehrs, wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der
vorgesehenen Baumanpflanzungen im ggf. erforderlichen Umbaubereich liegt und
daher zunächst von einer Pflanzung von Straßenbäumen in diesen Bereichen
abgesehen werden sollte.
Es wird angeführt, dass die Pflanzung einer
Baumreihe an der Ostseite des Venhauser Damms zur morgendlichen
Hauptverkehrszeit zu Schlagschattenbildungen auf der Straße führen würde, was
zu einer erhöhten Unfallgefahr und zu einer schlechteren Übersichtlichkeit des
Verkehrsraums aus dem Kreuzungsbereich an der Sandkampstraße führen würde.
Die Gewerbetreibenden führen an, dass sie an
dem relativ abgelegenen Standort besonders auf eine gute Sichtbarkeit für ihre
im Wesentlichen aus privaten Endkunden bestehende Zielgruppe angewiesen seien
und dass die geplanten Anpflanzungen die Sichtbarkeit wesentlich
beeinträchtigen könnten.
Die geplanten Anpflanzungen würden zu einer
ungünstigen Zergliederung des Umfeldes und zu einem erhöhten Pflegeaufwand und
entsprechenden Folgekosten bei den Unternehmen führen.
Die Unternehmen unterstützen grundsätzlich
das Ansinnen, die kommunale Klimabilanz zu verbessern. Die Anpflanzungen auf
der im Gewerbegebiet liegenden städtischen Pflanzgebotsfläche (Flurstück 267)
werden daher begrüßt. Es wird angeregt, auch weitere städtische Grünflächen im Quartier
zu bepflanzen. Auch alternative Pflanzungen auf weiteren Flächen an der
Röntgenstraße oder anderen Straßen im Bereich des GVZ würden befürwortet, auch
wenn dadurch Stellplatzflächen im Straßenraum verloren gingen.
Des Weiteren wird abschließend angeregt,
alternativ an der Westseite des Venhauser Damms wallheckenartige Anpflanzungen
herzustellen, was auch zur Verminderung von Erosion auf den dort liegenden
landwirtschaftlichen Flächen beitragen würde.
Prüfung und
Abwägung der Verwaltung:
Der Umbau des
Knotenpunktes Venhauser Damm/Sandkampstraße ist aktuell für das Jahr 2027
vorgesehen. Bisher liegt noch kein abschließendes Ergebnis vor, ob an dieser
Stelle ein Kreisverkehr errichtet oder stattdessen eine Lichtsignalanlage
installiert werden soll. Da bisher noch keine konkrete Planung vorliegt, wird
auf die Anpflanzung von neuen Straßenbäumen im kreuzungsnahen Bereich der
Sandkampstraße zunächst verzichtet.
Auch auf die
Anpflanzung der ersten vier skizzierten Bäume am Venhauser Damm wird verzichtet,
da diese Bäume tatsächlich zu einer relevanten Sichtbehinderung im Haltebereich
der Sandkampstraße in nördliche Richtung, auf den Venhauser Damm führen
könnten. Damit wird ein Bereich von etwa 70 m Länge nördlich des
Kreuzungspunktes nach wie vor von einer Bepflanzung im Straßenraum
freigehalten.
Die in einem
Abstand von mehr als 70 m nördlich zum Kreuzungspunkt vorgesehenen
Baumanpflanzungen führen zu keinen relevanten Beeinträchtigungen der
Einsehbarkeit des Straßenverkehrs auf dem Venhauser Damm. Insofern wird es
daraus resultierend auch nicht zu einer Verschärfung der Rückstauproblematik
auf der Sandkampstraße und auch nicht zu einer Erhöhung der Gefahren für
Radfahrende oder andere Verkehrsteilnehmende in den betreffenden
Kreuzungsbereichen Venhauser Damm/Sandkampstraße und
Sandkampstraße/Röntgenstraße kommen.
Die angeführte,
mögliche Erhöhung von Unfallgefahren auf dem Venhauser Damm infolge der künftig
zu erwartenden Schattenwirkungen durch die geplante Anpflanzung einer
alleeartigen Baumreihe an der östlichen Straßenseite wird objektiv nicht
gesehen. In der Regel trägt ein straßenbegleitender Baumbestand zur gewünschten
Verminderung von Fahrgeschwindigkeiten und damit auch zu einer Erhöhung der
Verkehrssicherheit bei.
Die vorgesehenen
Baumanpflanzungen in Form von Hochstammbäumen, die in einem Pflanzabstand von
10 bis 15 m zueinander vorgesehen sind, werden die Sichtbarkeit der
angrenzenden Gewerbebetriebe nicht erheblich beeinträchtigen. Dazu ist
festzustellen, dass der belaubte Kronenbereich bei Anpflanzung der jungen
Straßenbäume bei mindestens 2 m Höhe über dem Boden beginnt. Im Laufe der
weiteren Wachstumsjahre wird das Lichtraumprofil dann im Rahmen der
regelmäßigen Unterhaltungspflege kontinuierlich bis auf eine Höhe des
Kronenansatzes von mind. 4,50 m freigeschnitten. Somit ist dann auch bei
Erreichen der Reifephase der Straßenbäume eine gute Sichtbarkeit der
Gewerbeflächen hinter der Baumreihe gegeben.
Die angeführte,
infolge der Baumanpflanzungen befürchtete, negativ wirksame „Zergliederung“ im
Umfeld der Gewerbebetriebe kann nicht nachvollzogen werden. Im Gegenteil ist
davon auszugehen, dass eine angemessene Begrünung der Straßenräume zu einer
höheren Attraktivität des Gewerbegebietes führen wird. Auch kann nicht
nachvollzogen werden, dass den betreffenden Gewerbebetrieben, in Anbetracht der
erheblichen Abstände der vorgesehenen Baumanpflanzungen zu den Betriebsflächen,
daraus tatsächlich relevante zusätzliche Unterhaltungskosten erwachsen werden.
Die von den
Betrieben angeregten zusätzlichen Anpflanzungen innerhalb des Gewerbegebietes
sind in Ermangelung dazu geeigneter, bestehender Grünflächen nicht umsetzbar.
Die in den Straßenräumen bestehenden Stellplatzflächen werden insbesondere auch
für parkende Lkw dringend benötigt. Eine Reduzierung der Stellplatzflächen im
GVZ durch Schaffung neuer/zusätzlicher Straßengrünbeete, kann von der
Verwaltung aktuell nicht befürwortet werden.
Auch die als
Alternative angeregten wallheckenartigen Gehölzanpflanzungen auf der Westseite
des Venhauser Damms sind aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Es ist
darauf zu verweisen, dass hier im Grenzverlauf des Straßenraums bereits
Heckenstrukturen weitgehend vorhanden sind.
Abwägungsbeschluss
zu 1.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die vorgesehenen Baumanpflanzungen im
kreuzungsnahen Bereich der Sandkampstraße und des Venhauser Damms bis zur
Entscheidung über den Umbau des Knotenpunktes Venhauser Damm/Sandkampstraße
zurückzustellen. Die vorgesehenen 31 Baumanpflanzungen an der Ostseite des Venhauser
Damms, ab einem Abstand von ca. 70 m nördlich der Sandkampstraße, und die 16
geplanten Baumanpflanzungen auf der im GVZ liegenden Grünfläche Flurstück 267,
sollen kurzfristig umgesetzt werden.
Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Alten Hopstener
Straße und der Canisiusstraße:
2. Eingabe (Anlage 2):
Bitte, im Nahbereich zu den bebauten Grundstücken und
dem ansässigen Hotel- und Gaststättenbetrieb etwas größere Bereiche der
Straßengrünfläche der Alten Hopstener Straße von Baumanpflanzungen auszunehmen,
da hier Bedarf für das Abstellen von Fahrzeugen besteht. Die vorgesehenen
Anpflanzungen an der Canisiusstraße werden begrüßt.
Bei dem Ortstermin wird darauf verwiesen,
dass die Straßengrünfläche im Nahbereich zu dem ansässigen Hotel- und
Gaststättenbetrieb in Eigenleistung mit gepflegt wird. Es wird darum gebeten,
etwas größere Abstände zwischen den ersten geplanten Bäumen vorzusehen, da hier
häufiger Fahrzeuge von Gästen oder Anwohnenden auf der Straßengrünfläche parken
müssten.
Die vorgesehenen Baumanpflanzungen an der
südlich liegenden Canisiusstraße werden uneingeschränkt befürwortet.
Prüfung und
Abwägung der Verwaltung:
Im
grundstücksnahen Bereich wird auf einen vorgesehenen Baum auf der südlichen
Straßengrünfläche der Alten Hopstener Straße verzichtet. Dafür wird ein
zusätzlicher Baum an der südwestlichen Ecke der Alten Hopstener Straße,
angrenzend an die Straßengrünfläche des Hopstener Damms vorgesehen. Ein
vorgesehener Baum wird nach einvernehmlicher Absprache direkt an die Grenze des
anliegenden Grundstückes verschoben. Dadurch kann dem Wunsch auf Freihaltung
ausreichender Straßenseitenfläche für das bedarfsweise Abstellen von Pkw
entsprochen werden.
Abwägungsbeschluss
zu 2.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von 5 Straßenbäumen auf der
südlichen Straßengrünfläche der Alten Hopstener Straße sowie die Anpflanzung
von 9 Straßenbäumen auf der westlichen Straßengrünfläche der Canisiusstraße,
entsprechend dem Plan der Abwägung.
Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der
Siedlerstraße:
3. Eingabe (Anlage 3):
Bitte, die auf beiden Dachhälften des Wohnhauses
geplante Photovoltaikanlage beachten und eine Beschattung der Dachflächen
vermeiden.
Grundsätzlich werden die geplanten
Baumneuanpflanzungen an der Siedlerstraße begrüßt. Auf dem westlich der
Siedlerstraße stehenden Wohngebäude mit Satteldach soll eine Photovoltaikanlage
mit Ausrichtung Ost/West installiert werden. Es wird gebeten zu beachten, dass
die Neuanpflanzung der Bäume nicht zu einer Beschattung der geplanten PV-Anlage
führt.
Prüfung und
Abwägung der Verwaltung:
Die am nächsten zu
dem betreffenden westlichen Straßengrünstreifen der Siedlerstraße liegende
Dachhälfte weist einen Abstand von mind. 10 m zur Straßengrenze auf. Der
Stellungnahme wird insofern entsprochen, dass in dem betreffenden Bereich der
östlich des Wohnhauses liegenden Straßengrünfläche ein Straßenbaum einer nur
kleinkronig wachsenden Baumart (Endhöhe max. 8 m) angepflanzt werden soll. Die
im weiteren Verlauf der Siedlerstraße geplanten Baumanpflanzungen werden
aufgrund der größeren Abstände zu keiner relevanten Beschattung des
betreffenden Gebäudes führen. Die geplanten Baumanpflanzungen sind somit ohne
relevante Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung und der Möglichkeiten zur
Erzeugung regenerativer Energie umsetzbar.
Abwägungsbeschluss
zu 3.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im
nördlichen Teil der Siedlerstraße entsprechend dem Plan der Abwägung.
Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der
Siedlerstraße:
4. Eingabe (Anlage 4):
Bitte, Baumart festlegen, die einen möglichst geringen
Pflegeaufwand und keine unverhältnismäßigen Verunreinigungen verursacht.
Grundsätzlich wird die Neuanpflanzung von
Bäumen begrüßt. Es wird jedoch gebeten, neben der Wahl der Standorte
insbesondere auch die Wahl der Baumarten zu berücksichtigen. Leider führen die
in der Siedlerstraße stehenden Ulmen durch das jährliche Abwerfen ihrer Samen
regelmäßig zu extremen Verstopfungen der Dachrinnen und Verschmutzungen des
Grundstückes.
Es wird daher gebeten, eine Baumart
festzulegen, die einen möglichst geringen Pflegeaufwand und keine unverhältnismäßigen
Verunreinigungen verursacht.
Prüfung und
Abwägung der Verwaltung:
Die in der
Stellungnahme angeführte, jahreszeitlich begrenzt bestehende, besondere
Problematik mit den vorhandenen Ulmen-Straßenbäumen, ist der Verwaltung
bekannt. Für die geplanten Neuanpflanzungen werden standortgeeignete und
stadtklimafeste Laubbaumarten verwendet, die sowohl für die langfristige
Unterhaltung seitens der Verwaltung/TBR keinen unverhältnismäßigen Aufwand
verursachen, als auch zu keinen besonderen Beeinträchtigungen durch übermäßige
Fruchtabsonderung oder andere untypische, negative Auswirkungen auf die
angrenzenden Wohngrundstücke führen werden.
Abwägungsbeschluss
zu 4.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im
nördlichen Teil der Siedlerstraße entsprechend dem Plan der Abwägung.
Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Hopstener
Straße:
5. Eingabe (Anlage 5):
Nachfrage zu den Möglichkeiten, bei der konkreten
Standortfestlegung und der Wahl der Baumart mitzubestimmen.
Wir haben einige Fragen zu den Bäumen, die
gepflanzt werden sollen:
Können wir den Standort mitbestimmen?
Können wir die Baumart mit aussuchen?
Prüfung und
Abwägung der Verwaltung:
Konkrete Einwände
gegen einen der vorgesehenen Baumstandorte wurden auf Nachfrage nicht
vorgetragen. Die Entscheidung über die am jeweiligen Standort zu pflanzende
Baumart, unter Berücksichtigung verschiedener, relevanter Kriterien (z. B.
Boden- und Standortverhältnisse, zur Verfügung stehender Entwicklungsraum,
ökologische Funktionen und gestalterische Zielsetzung) und nach der art- und
sortenspezifischen Geeignetheit der betreffenden Baumart (z. B. Hitze- und
Trockentoleranz, Robustheit/Gesundheit, Windfestigkeit, Wuchsstärke und
Gestalt) wird von der Fachabteilung der Verwaltung nach fachkundiger
Beurteilung getroffen. Grundsätzlich wird bei der Straßenraumbepflanzung auch
darauf geachtet, dass eine gewisse gestalterische Homogenität gewahrt bleibt.
Es ist daher i. d. R. nicht möglich, jeweils auf besondere, individuelle
Wünsche bei der Wahl der Baumart einzugehen.
Abwägungsbeschluss
zu 5.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im
südlichen Teil der Hopstener Straße entsprechend dem Plan der Abwägung.
Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Hopstener
Straße:
6. Eingabe (Anlage 6):
An zwei geplanten Standorten sind bereits junge Bäume
vorhanden. Diese sollten möglichst erhalten werden. Die neu zu pflanzenden
Bäume sollten Obstbäume sein.
Unser Grundstück grenzt an den städtischen
Streifen, in dessen Bereich 3 neue Bäume gepflanzt werden sollen. An zwei der
eingetragenen neuen Baumstandorte wachsen bereits Bäume. Es handelt sich um
eine sehr hohe, etwa 9 Jahre alte Robinie und einen 2 Jahre alten
Sauerkirschbaum.
Wäre es möglich, den Sauerkirschbaum dort zu
belassen und an dieser Stelle keinen Baum neu zu pflanzen? Wie ist es mit der
Robinie? Muss sie einem anderen Baum weichen und entfernt werden? Wir würden
uns sehr freuen, wenn die neuen Bäume Obstbäume wären.
Prüfung und
Abwägung der Verwaltung:
Die genannten
jüngeren Bestandsgehölze können voraussichtlich bei Umsetzung der geplanten
Straßenbaum-Neuanpflanzungen erhalten werden. Aufgrund des im Straßenraum zu
gewährleistenden Lichtraumprofils und der Tatsache, dass der
Straßengrünstreifen zum Teil auch als Stellplatzfläche von Anwohnenden genutzt
wird, kann dem Wunsch auf Anpflanzung von Obstbäumen hier nicht
entgegengekommen werden. Es sollen standortgeeignete und stadtklimafeste
Laubbäume einer einheitlichen Baumart angepflanzt werden.
Abwägungsbeschluss
zu 6.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im
südlichen Teil der Hopstener Straße entsprechend dem Plan der Abwägung.
Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Hopstener
Straße:
7. Eingabe (Anlage 7):
Bitte, eine ausreichende Freifläche auf dem
Straßengrünstreifen zur zeitweisen Abstellung eines Wohnmobils berücksichtigen.
Meine Eltern haben mich gebeten, Ihnen Fotos
zur Darlegung der zeitweisen Nutzung des Grünstreifens als Stellplatz für ihr
Wohnmobil zu senden. Mein Vater hatte diesbezüglich vor einigen Tagen mit Ihnen
telefoniert.
Prüfung und
Abwägung der Verwaltung:
Bei einem
vorgesehenen Pflanzabstand der beiden in dem betreffenden Bereich geplanten
Bäume von ca. 10 m, wird eine ausreichende Fläche für das Abstellen eines Pkw
oder Transporters und auch eines kleineren Wohnmobils weiterhin gewährleistet
sein. Insofern kann dem Wunsch entsprochen werden.
Abwägungsbeschluss
zu 7.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im
südlichen Teil der Hopstener Straße entsprechend dem Plan der Abwägung.
Zu den geplanten Baumanpflanzungen an der Hopstener
Straße:
8. Eingabe (Anlage 8):
Falls die Anlieger an den Kosten der vorgesehenen
Anpflanzungsmaßnahmen beteiligt werden sollen, wird der Planung widersprochen.
Grundsätzlich wird die Anpflanzung weiterer
Straßenbäume befürwortet. Es wird aber gefragt, ob den Anliegern aus der Pflege
und Unterhaltung der Bäume unmittelbare Kosten erwachsen können bzw. sie an den
Kosten beteiligt werden sollen. Falls dem so sein sollte, wird den geplanten
Neuanpflanzungen widersprochen.
Prüfung und
Abwägung der Verwaltung:
Die Unterhaltung
und Pflege der neuen Straßenbäume wird, im Anschluss an die Phase der
Anwachspflege, die durch das mit den Pflanzarbeiten zu beauftragende
Unternehmen durchgeführt werden wird, weiter und dauerhaft durch den Fachbereich
Grün der TBR erfolgen. Für die Anlieger resultieren aus den langfristigen
Pflegeaufwendungen für die im öffentlichen Straßenraum anzupflanzenden Bäume
also keine unmittelbaren Kosten.
Abwägungsbeschluss
zu 8.:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im
südlichen Teil der Hopstener Straße entsprechend dem Plan der Abwägung.
zu II: Festlegung
der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:
Herzustellende Baumstandorte nach Abwägung der Bürgerbeteiligung
Nach den
Ergebnissen der technischen Prüfung und der Abwägung der Eingaben aus der
Bürgerbeteiligung sollen folgende Baumstandorte neu hergestellt werden:
A) kurzfristig auszuführende Baumneuanpflanzungen aus
aktuell im Budget Stadtbäume verfügbaren Mitteln (80.000,- €):
31
Baumneuanpflanzungen an der Ostseite Venhauser Damm, Höhe GVZ
- Anpflanzung in einem ca. 2 m breiten Straßengrünstreifen zwischen
asphaltiertem Radweg und Böschungsschulter des Straßenseitengrabens
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 31.000,- Euro
16
Baumneuanpflanzungen auf Grünfläche mit Pflanzgebot im GVZ (Flurstück 267)
- Anpflanzung in zwei Reihen auf bestehendem, mit Landschaftsrasen
begrüntem Pflanzgebotsstreifen
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 16.000,- Euro
5
Baumneuanpflanzungen im südlichen Straßengrünstreifen Alte Hopstener Straße,
westlich
Nr. 28
- Ergänzende Anpflanzung vorhandener Obstbaumreihe auf Straßengrünstreifen
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 5.000,- Euro
8
Baumneuanpflanzungen in westlichem Straßengrünstreifen Canisiusstraße, nördlich
Kreuzung
Hopstener Damm
- Anpflanzung in Straßengrünstreifen und auf östlicher Böschungsfläche
der Entwässerungsmulde
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 8.000,- Euro
20
Baumneuanpflanzungen auf Straßengrünflächen beiderseits der Siedlerstraße,
südlich
Kreuzung
Hopstener Damm
- Anpflanzung in durchgehendem Straßengrünstreifen mit
Landschaftsrasen
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 20.000,- Euro
B) künftig noch umzusetzende, weitere
Baumneuanpflanzungen:
14
Baumneuanpflanzungen auf westlichem Straßengrünstreifen der Hopstener Straße,
südlich
Heinrich-Lübke-Straße/Oststraße
- Anpflanzung in unbefestigten Straßenseitenstreifen und zum Teil in
Straßengrünbeeten mit bodendeckender Bepflanzung
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.300,- Euro/Baumstandort;
gesamt ca. 18.000,- Euro
25
Baumneuanpflanzungen in Straßengrünstreifen an der Sandkampstraße, östlich
Kreuzung Venhauser Damm
- Wird zurückgestellt, bis Planung zum Umbau des Knotenpunktes
Venhauser Damm/Sandkampstraße abgeschlossen und umgesetzt ist.
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.300,- Euro/Baumstandort;
- gesamt ca. 33.000,- Euro
Finanzielle Auswirkungen:
Im Budget 5501-011
„Baumersatzanpflanzungen“ (ursprüngliches Projekt „1 Euro pro Einwohner für
Baumneuanpflanzungen“) sind laut aktuellem Haushaltsplan für 2023 Mittel in
Höhe von 80.000 Euro einplant worden. Diese Mittel stehen aktuell noch zur
Verfügung. Nach den bisherigen Kostenschätzungen reichen diese Finanzmittel für
die oben unter „A“ dargestellten kurzfristig umzusetzenden Baumneuanpflanzungen
aus.
Die Umsetzung der
unter „B“ aufgeführten weiteren vorgesehenen Baumneuanpflanzungen erfolgt in
Abhängigkeit der Umsetzung der Maßnahmen zum Umbau des Knotenpunktes
Sandkampstraße/Venhauser Damm. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanberatungen
sind für Baumersatzanpflanzungen ab 2026 wieder Mittel in Höhe von 80.000 Euro
veranschlagt worden.
Anlagen:
1. Eingaben
aus der Bürgerbeteiligung
Anlagen 1 bis 8
2. Lagepläne der herzustellenden Baumstandorte
gem. der Abwägung
Anlagen 9 bis 13