Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung (A 64-04) unter Punkt 5. wie folgt zu ändern:
750
€ zusätzlich je vom Land
geförderte Wohnung bis max. 55 qm
Die geänderte Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Begründung:
Die städtische Wohnungsbauförderung für Mietobjekte wird nach der „Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung der Stadt Rheine lt. Beschluss des Rates vom 25. September 2018“ gewährt. Aus Seite 4 dieser Richtlinie unter Punkt „5. Höhe des Bau- und Folgekostenzuschusses“ ergibt sich ein Förderbeitrag von aktuell 500 € zusätzlich für jede vom Land geförderte Wohnung bis max. 55 qm.
Im Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Rheine hingegen ist
auf Seite 62 unter dem Punkt „10.2 Bedarfsgerechten Wohnraum schaffen – g)“ ein
Betrag von 750 € für die o.g. Wohnungen vorgesehen.
Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, soll die Richtlinie mit Wirkung vom
01.01.2024 angepasst werden, sodass zukünftig für vom Land geförderte Wohnungen
mit bis zu 55 qm jeweils 750 € bewilligt und ausgezahlt werden können.
Im
städtischen Wohnungsbauprogramm stehen jährlich 250.000 € zur Verfügung. Durch
diese Neuregelung entstehen keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen
Haushalt, da die maximale Fördersumme auf die zum Zeitpunkt der Antragstellung
noch vorhandenen Haushaltsmittel begrenzt ist.
Anlage:
Synopse städtische Wohnungsbauförderung