Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

        I.             

1.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, das Nahverkehrskonzept zu beschließen. Dabei kommt das Nahverkehrskonzept, abgesehen von den nachfolgenden Beschlüssen erst mit Inkrafttreten der neuen Direktvergabe in Kraft (frühestens zum 01.07.2025) in die Umsetzung.

 

2.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Errichtung und den Bau der Fußgängerlichtsignalanlage an der Sandkampstraße. Die zusätzlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2024 zu veranschlagen.

 

3.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die barrierefreie Herstellung der erforderlichen Haltestellen (zusätzliche Haltestellen und bisherige „provisorische“ Haltepunkte des Probebetriebs G1-Linie). Die zusätzlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2024 zu veranschlagen.

 

4.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umbenennung von Haltestellen entsprechend des Nahverkehrskonzeptes. Dabei ist eine Umbenennung unter Berücksichtigung von Kostengesichtspunkten auch vor Inkrafttreten des Nahverkehrskonzeptes in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben Rheine GmbH zu veranlassen.

 

5.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den Gewerbetreibenden des angrenzenden Gewerbegebietes über Möglichkeiten einer Mobilstation an der Düsterbergstraße Kontakt aufzunehmen.

 

II.

Der Rat beschließt das Nahverkehrskonzept. Dabei kommt das Nahverkehrskonzept, abgesehen von den nachfolgenden Beschlüssen erst mit Inkrafttreten der neuen Direktvergabe in Kraft (frühestens zum 01.07.2025) in die Umsetzung.

 


Begründung:

 

In der Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses vom 30.03.2023 ist die Verwaltung aufgefordert worden, ein Fachbüro mit der Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes zu beauftragen. Dieser Auftrag wurde dem Büro „kobra NVS GmbH“ aus Kassel erteilt.

 

Im Rahmen der Fortschreibung des bisher aktuellen Nahverkehrskonzepts sollte die Chance genutzt werden, neben Änderungen im Bereich der Antriebsformen oder sonstigen Vorgaben bzgl. der Busausstattung auch weitere Aspekte des Stadtverkehrs neu zu betrachten. Hierzu gehören u. a. eine Bewertung der mit dem Leistungsverzeichnis 2019 ausgeschriebenen Gewerbegebietslinien und der Feierabendverkehr, die derzeit noch immer im Probebetrieb laufen, da eine Auswertung dieses zusätzlichen Angebots aufgrund der Corona-Pandemie bisher nicht stattgefunden hat (siehe Vorlage Nr. 134/23).

 

Die Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes beinhaltet neben den Grundlagen und der Bestandsaufnahme (z. B. aktuelles Verkehrsangebot, Fahrgastaufkommen, Stärken / Schwächen des Systems) u. a. auch Vorschläge zur Netzanpassung, zum zukünftigen Verkehrsangebot (an Werktagen, an Samstagen und an Sonn- / Feiertagen) sowie damit verbundene finanzielle Einspareffekte.

Bei der Netzanpassung wurde – neben den Vorschlägen der Rheiner Verkehrsbetriebe Mersch GmbH & Co. KG und einer Befragung des Fahrpersonals – besonders auf die Anregungen aus der Einwohnerschaft eingegangen. Dazu bestand im August / September 2023 für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Rheine die Möglichkeit, sich via Eintrag auf einer Ideenkarte auf der Homepage der Stadt Rheine zu einem Sachverhalt / Problem im Themenfeld ÖPNV zu äußern und ggf. konkrete Verbesserungsvorschläge zu hinterlassen (siehe Anlage 1, Punkt 3.2).

 

 

zum Beschlussvorschlag I.1:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Mobilitätsausschuss, das Nahverkehrskonzept zu beschließen und den Abwägungen des Gutachters zu folgen.

 

Das Gutachterbüro hat in seinen Stellungnahmen / Empfehlungen die Interessen sowie die Belange der Stadt Rheine berücksichtigt und einfließen lassen, so dass den in Anlage 1 aufgeführten Abwägungen von Seiten der Verwaltung zugestimmt werden kann und mit dem Beschluss über das Nahverkehrskonzept die politischen Gremien ebenfalls zustimmen.

Mit Inkrafttreten des „neuen“ Nahverkehrskonzepts werden die Beschlüsse des Nahverkehrskonzeptes von 2018 einschließlich seiner bisherigen Fortschreibungen aufgehoben.

Das Nahverkehrskonzept wird auch die Grundlage für die Vorabbekanntmachung der Direktvergabeabsicht gem. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 bilden und ggf. für eine spätere Ausschreibung. Das Nahverkehrskonzept enthält entsprechend Mindestanforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen, welche von jedem den Stadtverkehr Rheine betreibenden Verkehrsunternehmen einzuhalten sind.

 

 

zum Beschlussvorschlag I.2:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Mobilitätsausschuss, die Errichtung und den Bau einer Fußgängerlichtsignalanlage an der Sandkampstraße südlich der Einmündung Düsterbergstraße (siehe Anlage 2) zu beschließen.

 

Mit Fertigstellung und Inbetriebnahme der Zweigstelle der Caritas-Emstor-Werkstätten an der Düsterbergstraße im Herbst 2019 wurde für die C2-Linie eine zusätzliche Haltestelle an der Sandkampstraße in Höhe der Einmündung der Düsterbergstraße eingerichtet. In der Zweigstelle der Caritas-Emstor-Werkstätten haben – nach eigenen Angaben – ca. 150 Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz gefunden, von denen ein großer Anteil mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Arbeitsplatz erreicht. Da die C2-Linie aber im Einbahnstraßenverkehr die Sandkampstraße aus nördlicher Richtung kommend befährt, konnte die zusätzliche Haltestelle nur auf der westlichen Fahrbahnseite der Sandkampstraße angelegt werden. Somit müssen die Beschäftigten der Caritas-Emstor-Werkstätten immer die Sandkampstraße queren, um zur Arbeitsstelle bzw. zurück zum Bus zu gelangen.

Im Zuge des Probelaufs der G2-Linie wurde noch eine Bushaltestelle direkt vor dem Gebäude in der Düsterbergstraße eingerichtet, die verhältnismäßig stark von den Mitarbeitenden der Caritas-Emstor-Werkstätten genutzt wird. Da in der Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes jedoch die Einstellung der G2-Linie empfohlen wird, werden die Mitarbeiter der Caritas-Emstor-Werkstätten zukünftig auf die Haltestelle der C2-Linie an der Sandkampstraße in Höhe der Einmündung der Düsterbergstraße angewiesen sein. Diese soll daher entsprechend barrierefrei ausgebaut werden und mit einer gesicherten Querungsstelle (Fußgängersignalanlage) versehen werden, um der besonderen Gefahrenlage beim Queren der stark befahrenen und mit einem großen Anteil an Schwerlastverkehr belasteten Sandkampstraße gerecht zu werden.

Insbesondere in Kombination mit einer Mobilstation (siehe Beschlussvorschlag I.6) und einer Fußgängersignalanlage werden die Beschäftigten in diesem Bereich des Gewerbegebietes von dieser Bushaltestelle profitieren, um von hier den westlichen Teil des Industriegebiets Nord mit alternativen Mobilitätsangeboten (wie hinterlegten Fahrrädern in abschließbaren Fahrradabstellanlagen oder E-Scootern) erschließen zu können.

 

Finanzierung:

 

Für die Installation der Fußgänger-LSA fallen einmalig rund 60.000 € an sowie jährlich ca. 3.000 € (für Wartung und Betrieb). Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt werden. Weil die Ausschreibung der Installation der LSA bereits in 2024 erfolgen soll, sollte in 2024 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung eingestellt werden. Zusätzlich sollen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

 

 

zum Beschlussvorschlag I.3:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Mobilitätsausschuss, die barrierefreie Herstellung der erforderlichen Haltestellen (zusätzliche Haltestellen und bisherige „provisorische“ Haltepunkte des Probebetriebs G1-Linie) zu beschließen.

 

Im Zuge des Probelaufes der beiden G-Linien im Gewerbegebiet Nord wurden dort „provisorische“ Haltestellen (sog. Haltepunkte) eingerichtet. Wenn aus dem Probelauf ein Regelbetrieb wird, müssen auf der G1-Linie 8 Haltestellen komplett ausgebaut werden. Dieses wären die Haltestellen

·         von Liebigstraße

·         Meitnerstraße

·         GVZ

·         Daimlerstraße

·         Dunlopstraße

·         Röntgenstraße

·         TAT – Hovesaatstraße

·         Adalbertstraße

 

Durch die Netzanpassung und damit verbundenen Änderung der Linienführungen im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes entstehen nach Inkrafttreten auf folgenden Linien zusätzliche Haltestellen (siehe Anlage 1, Punkt 3.10):

·         C2       1 Haltestelle an der Sandkampstraße / Höhe Düsterbergstraße (siehe

Beschlussvorschlag I.2, derzeit provisorische Haltestelle)

·         C10     2 Haltestellen auf der Neuenkirchener Straße

·         C7       1 Haltestelle in Hauenhorst

·         G1       2 Haltestellen im Emsauenquartier

·         C8       2 Haltestellen Rheine-R

·         C5       2 Haltestellen Friedhof Eschendorf

·         C12     2 Haltestellen Theodor-Blank-Kaserne plus Wendemöglichkeit.

 

Mit der zum 01. Januar 2013 in Kraft getretenen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erweitert der Gesetzgeber die Verpflichtung der Aufgabenträger zu einer verstärkten Berücksichtigung der Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen.

Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im Gebiet der Stadt Rheine wird entsprechend einer Prioritätenliste umgesetzt. Die zusätzlichen Haltestellen werden in diese Prioritätenliste eingearbeitet. Der Umbau der Haltestellen erfolgt stufen- / abschnittsweise.

 

Finanzierung:

 

Die Kosten zur Herstellung einer barrierefreien Haltestelle inkl. Wartehalle und Fahrradabstellmöglichkeit können mit 80.000,- € veranschlagt werden. Somit ergeben sich für die 8 Haltestellen der G1-Linie und die 12 Haltestellen im Zuge der Linienänderungen plus Wendemöglichkeit an der Theodor-Blank-Kaserne (50.000,- €) Kosten in Höhe von 1.650.000,- €.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt werden. Weil die Ausschreibungen zum Teil im kommenden Jahr erfolgen soll, sollte in 2024 eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt werden.

 

 

zum Beschlussvorschlag I.4:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Mobilitätsausschuss, die Umbenennung von Haltestellen möglicherweise auch vor dem Inkrafttreten des neuen Nachverkehrskonzeptes umzusetzen.

 

Im Zuge der Bürgerbeteiligung via Eintrag auf einer Ideenkarte auf der Homepage der Stadt Rheine wurden konkrete Haltestellen genannt, die umbenannt werden sollen:

·         Haltestelle „Frankenburg“ in Haltestelle „Thiekapelle“ (die beiden Haltestellen an der Wadelheimer Chaussee)

·         Haltestelle „Heuwes“ in Haltestelle „Am Goldhügel“ (Gaststätte Heuwes geschlossen)

·         Haltestelle „Königsberger Str.“ in Haltestelle „Stettinger Str.“ (Einmündung Stettiner Str. näher an Haltestelle).

 

Den Wünschen zur Umbenennung der o. g. Haltestellen kann nachgekommen werden (siehe Anhang 1, Punkt 3.2.1). Ein idealer Zeitpunkt wäre hierfür der 01.08.2025. Neben einer Neuvergabe der Verkehre wäre zu diesem Zeitpunkt eine eventuelle Tarifanpassung möglich, die ebenfalls mit eingebunden werden könnte. Es müssten dann alle Fahrpläne, Aushänge, Bespielen von EDV-Schnittstellen usw. ausgewechselt bzw. geändert werden.

 

Finanzierung:

 

Die Kosten sind vollständig vom jeweiligen Betreiber des Stadtverkehrs (derzeit der VSR) zu tragen. Es wird ein möglichst kostengünstiger Zeitpunkt eruiert.

 

 

zum Beschlussvorschlag I.5:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Mobilitätsausschuss, die Möglichkeit der Einrichtung einer Mobilstation an der Düsterbergstraße prüfen zu lassen. Dazu soll mit den Gewerbetreibenden des angrenzenden Gewerbegebietes Kontakt aufgenommen werden soll.

 

Im Rahmen der Erstellung des dritten Nahverkehrsplans für den Kreis Steinfurt wurden auch alternative Mobilitätsangebote betrachtet, wodurch eine Förderung der besseren Vernetzung der Verkehrsträger und damit intermodaler Nutzung erreicht werden soll. Hierzu zählen neben dem Ausbau hochwertiger Radabstellanlagen an bestimmten Haltestellen des regionalen Verkehrs auch der Ausbau von Haltestellen und Verknüpfungspunkten zu Mobilstationen.

Mobilstationen sind Verknüpfungspunkte, die über die reine Verknüpfung von Rad und ÖPNV hinausgehen. Sie verbinden mehrere Verkehrsmittel miteinander, sind in ihrer genauen Ausgestaltung jedoch nicht festgelegt. Grundsätzlich kommen für sie Ausstattungselemente, wie z. B. Lademöglichkeiten für Pedelecs, öffentliche Luftpumpen, Gepäckaufbewahrung oder auch frei verfügbares Werkzeug in Frage.

Im Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt wird explizit darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen als Empfehlung an die Kommunen zu verstehen sind und diese in Eigenregie umgesetzt werden können.

Für folgende Haltestellen in der Stadt Rheine ist der Umbau zu einer Mobilstation vorgesehen:

·         Bustreff,

·         Rheine Bahnhof (Vorplatz),

·         Hues Ecke,

·         Bühnertstraße (im Bereich des B-Plangebietes „Europaviertel am Waldhügel“) und

·         Rheine-Mesum (nördlich der Unterführung an der Bushaltestelle).

 

Das Gutachterbüro empfiehlt zusätzlich die Haltestelle Düsterbergstraße zu einer Mobilstation auszubauen, um von hier den westlichen Teil des Industriegebiets Nord mit alternativen Mobilitätsangeboten (z.B. abschließbare Fahrradabstellanlage oder E-Scootern) erschließen zu können.

 

Finanzierung:

 

Da die Haltestelle an der Düsterbergstraße (siehe Beschlussvorschlag I.2) noch hergestellt und ausgebaut werden muss, kann die Mobilstation im Zuge des Haltestellenausbaus angelegt werden, so dass keine hohen zusätzlichen Kosten entstehen würden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine

Anlage 2: Übersichtsplan Fußgängersignalanlage

Anlage 3: Liniennetzplan Stadtbus

Anlage 4: Liniennetzplan Morgensprinter

Anlage 5: Fahrplanflyer G1- und G2-Linie