Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Festlegung des
Bauprogramms
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau der Straßen im Bebauungsplan Nr. 352, Kennwort
"Emsauenquartier Walshagen":
1. Walshagenstraße (von Römerstraße bis
Helschenweg);
Ausbau im Separationsprinzip
mit folgenden Teileinrichtungen:
a) Fahrbahn
b) einseitiger Gehweg
c) Parkflächen
d) Straßenentwässerung
e) elektrische Straßenbeleuchtung
f)
Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume
2. Verlängerung Römerstraße (von
Walshagenstraße bis Quartiersplatz)
Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
a) Fahrbahn
b) einseitiger Gehweg
c) Straßenentwässerung
d) elektrische
Straßenbeleuchtung
e) Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume
3. Quartiersplatz
Ausbau im
Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
a) niveaugleiche
Fahr- und Gehwegfläche
b) Parkflächen
c) Straßenentwässerung
d) elektrische
Straßenbeleuchtung
e) Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume
4. Erschließungsstraßen (Planstraßen A, B, C, D)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
a) niveaugleiche Fahr- und Gehwegfläche
b) Parkflächen
c) Straßenentwässerung
d) elektrische
Straßenbeleuchtung
e) Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume
5. Helschenweg
Ausbau im
Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
a) niveaugleiche Fahr- und Gehwegfläche
b) Parkflächen
c) Straßenentwässerung
d) elektrische
Straßenbeleuchtung
e)
Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume
6. Geh-Radwege innerhalb der Grünanlagen
a) Ausbau als wassergebundene Wegedecke
b) Entwässerung durch Versickerung
c) z.T. Elektrische Wegebeleuchtung
7. Grünanlagen mit Baumbepflanzung und
Unterpflanzung/Einsaat
Begründung:
Zu I: Festlegung des
Bauprogramms
1. Aufstellung des
Bebauungsplanes/Erschließungsvertrag:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat am
30.08.2023 die 2. Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 352, Kennwort „Emsauenquartier Walshagen“
(Aufstellungsbeschluss am 12.05.2021) beschlossen. Die durchgeführte Offenlage
endete am 20.10.2023. Der Satzungsbeschluss könnte voraussichtlich am
16.01.2024 im Rat erfolgen, sofern der StUK am 06.12.2023 hierzu einen
Beschluss fassen wird.
Die Erschließung
dieses Gebiets soll auf den Erschließungsträger übertragen werden. Hierzu wird
zwischen der Stadt / TBR und dem Erschließungsträger ein Erschließungsvertrag
gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB geschlossen werden.
2.
Gegenstand des Erschließungsvertrages
Die Stadt/TBR
überträgt die Erschließung des o.g. Bebauungsplangebietes nach näherer Maßgabe
der folgenden Bestimmungen auf den Erschließungsträger. Der Erschließungsträger
verpflichtet sich zur Durchführung der Erschließungsmaßnahmen (Verkehrsanlagen
einschließlich Straßenbegleitgrün und Abwasserbeseitigung).
Das
Erschließungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 352,
Kennwort „Emsauenquartier Walshagen“.
3.
Bindung an den Bebauungsplan
Der
Erschließungsträger verpflichtet sich bei der Durchführung der Erschließung,
die Festsetzungen des künftigen Nr. 352, Kennwort „Emsauenquartier Walshagen“
zu beachten. Dessen Übersichtsplan (Entwurf) ist als Anlage 1 beigefügt. Für
den Fall, dass der künftige Bebauungsplan Nr. 352 vom vorliegenden Entwurf
(Anlage 1) abweicht, werden die Parteien den Erschließungsvertrag anpassen.
Eine Anpassung kann unterbleiben, wenn die Änderungen unwesentlich sind und für
die Herstellung der Erschließungsanlagen keine erheblichen Mehrkosten
entstehen. Kommt bei wesentlichen Änderungen eine Vertragsanpassung nicht
zustande, steht dem Erschließungsträger ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb
von drei Monaten nach Inkrafttreten der endgültigen Fassung des Bebauungsplans
auszuüben ist.
4.
Herstellung der Verkehrsanlagen
4.1 Herstellung der Straßen
Die
Herstellungsmerkmale der Straßen richten sich nach den Ausbaustandards von
städtischen Straßen. Im Bereich des Quartiersplatzes sind Flächen ausgewiesen,
die im Rahmen von Umsetzungsmaßnahmen aus dem ISEK Schotthock noch mit
zusätzlichen Ausstattungselementen versehen werden können.
Die Abwasseranlagen
und Grünflächen sind mit der Stadt Rheine und der TBR abgestimmt.
Bevor der Erschließungsvertrag
geschlossen wird, soll das Bauprogramm der auszubauenden Verkehrsanlagen
beschlossen werden.
Der Erschließungsträger stellt folgende öffentlichen
Verkehrsanlagen her:
1. Walshagenstraße
(von Römerstraße bis Helschenweg);
Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
a) asphaltierte Fahrbahn, mit Entwässerungsrinnen und
Borden eigefasst
b) einseitiger Gehweg an der Wohnbebauung angrenzend
c) Parkflächen als Längsparkstreifen entlang des Gehweges
d) Straßenentwässerung über Entwässerungsrinnen und
Anschluss an den Regenwasserkanal
e) elektrische Straßenbeleuchtung
f)
Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume zur Verschwendung und Verkehrsberuhigung
der Fahrbahn
2. Verlängerung Römerstraße (von Walshagenstraße bis Quartiersplatz)
Ausbau
im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
a)
asphaltierte Fahrbahn, mit Entwässerungsrinnen und Borden eigefasst
b)
einseitiger Gehweg an der Wohnbebauung angrenzend
c)
Straßenentwässerung über Entwässerungsrinnen und Anschluss an den
Regenwasserkanal
d)
elektrische Straßenbeleuchtung
e)
Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume
3.
Quartiersplatz
Ausbau im
Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
a) niveaugleiche
Fahr- und Gehwegfläche aus Betonpflastersteinen; die Flächen können im Zuge des
ISEK Schotthock noch mit weiteren Ausstattungselementen versehen werden
b)
Parkflächen aus Betonpflastersteinen
c)
Straßenentwässerung über Entwässerungsrinnen und Anschluss an den Abwasserkanal
d)
elektrische Straßenbeleuchtung
e)
Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume zur Steigerung der Aufenthaltsqualität
4. Erschließungsstraßen
(Planstraßen A, B, C, D)
Ausbau im
Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
a)
niveaugleiche Fahr- und Gehwegfläche aus Betonpflastersteinen
b)
Parkflächen aus Betonpflastersteinen
c)
Straßenentwässerung über Entwässerungsrinnen und Anschluss an den
Regenwasserkanal
d)
elektrische Straßenbeleuchtung
e)
Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume in Grünbeeten, denen bei stärkeren
Regenereignissen Oberflächenwasser zugeführt wird
5. Helschenweg
a)
niveaugleiche Fahr- und Gehwegfläche aus Betonpflastersteinen
b)
Parkflächen aus Betonpflastersteinen
c)
Straßenentwässerung über Entwässerungsrinnen und Anschluss an den
Re-genwasserkanal
d)
elektrische Straßenbeleuchtung
e)
Straßenbegleitgrün/Bepflanzung/Bäume in Grünbeeten
6. Geh-Radwege
innerhalb der Grünanlagen
a)
Ausbau als wassergebundene Wegedecke
b)
Entwässerung durch Versickerung in den Grünflächen
c)
Elektrische Wegebeleuchtung entsprechend des Lageplanes mit adaptiver
Beleuchtung
7.
Grünanlagen mit
Baumbepflanzung und Unterpflanzung/Einsaat
4.2
Herstellung des Bahnübergangs
Durch die Zunahme des Verkehrs im Bereich der Querung des Bahnübergangs
Römerstraße wird der Umbau dieses Kreuzungspunktes als beschrankter
Bahnübergang erforderlich. Hierzu wird eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung
zwischen der Stadt Rheine und dem Eisenbahnunternehmen (Regionalverkehr
Münsterland GmbH – RVM) geschlossen. Der Erschließungsträger trägt sämtliche
Kosten, die der Stadt Rheine im Zusammenhang mit der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme
entstehen. Das betrifft nach aktueller Rechtslage die nicht kreuzungsbedingten
Kosten. Die kreuzungsbedingten Kosten werden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2
Eisenbahnkreuzungsgesetz zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von der RVM getragen.
5.
Besitzübergang:
Mit der Schlussabnahme
der mangelfreien Erschließungsanlagen gehen Besitz und Nutzen der
Erschließungsanlagen (Straße + Abwasseranlage) auf die Stadt bzw. für die
Abwasser-anlagen auf die TBR über.
Die Stadt/TBR
übernimmt dann die Anlagen in ihre Baulast, Unterhaltung und
Verkehrssicherungspflicht.
6.
Finanzierung:
Beim geplanten Ausbau
der Straßen im B-Plangebiet „Emsauengebiet Walshagen“ handelt es sich um die
erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen. Da über den
Erschließungsvertrag geregelt ist, dass der Investor die Straße endgültig
herstellt, entstehen der Stadt für den Ausbau der Straße keine Kosten. Daher
wird die Stadt Rheine nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine keine Erschließungsbeiträge
erheben.
Durch Übernahme der
Straße nach dem Ausbau in die eigene Baulast entstehen der Stadt
Unterhaltungskosten für die folgenden Jahre in Höhe von rund 18.000 EUR, die in
dem Budget 531400 zur Verfügung stehen.
7.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Durch den Ausbau an
sich wird Fläche versiegelt und ein CO2-Ausstoß ausgelöst. Der
verkehrsberuhigte Ausbau mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den
Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des
Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.
Ebenso trägt die
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.
Da zusätzlich auch
eine adaptive Beleuchtung von Geh-Radwegen vorgesehen ist, werden die
Auswirkungen auf die Umwelt möglichst geringgehalten.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanentwurf Nr. 352
Anlage 2: Straßen-Ausbauplan, Lageplanverkleinerung