Betreff
Teiljahresabschlussbericht 2022, Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
467/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt- Digital- und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2022 für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – zur Kenntnis.


Begründung:

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

Zu berichten sind:

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

Gegenüber der Haushaltsplanung (inklusive Fortschreibungen) ergab sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 3 eine Verschlechterung in Höhe von 10.734,26 EUR.

Im Finanzplan ergaben sich hingegen Verbesserungen in Höhe von 3.035.433,71 EUR.

Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:

Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.

Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.

Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.

Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges

Im Jahresabschluss 2022 sind für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung keine coronabedingten Belastungen festgestellt worden.

Eine Isolierung von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg ist in 2022 nicht möglich, da im Ergebnisplan die Aufwendungen nicht größer gewesen sind als die Erträge aus Zuwendungen.


Anlage:

Teiljahresabschlussbericht 2022, Fachbereich 3 - Recht und Ordnung