Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-
Digital- und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2022 für den
Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind
Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten.
Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die
Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf
die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner
Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der
Haushaltsplanung (inklusive Fortschreibungen) ergab sich im Ergebnisplan für
den Fachbereich 3 eine Verschlechterung in Höhe von 10.734,26 EUR.
Im Finanzplan
ergaben sich hingegen Verbesserungen in Höhe von 3.035.433,71 EUR.
Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in
einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen
in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.
Ergibt sich
insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein
Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere
Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen
werden.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges
Im Jahresabschluss
2022 sind für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung keine coronabedingten
Belastungen festgestellt worden.
Eine Isolierung
von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg ist in 2022 nicht möglich, da im
Ergebnisplan die Aufwendungen nicht größer gewesen sind als die Erträge aus
Zuwendungen.
Anlage:
Teiljahresabschlussbericht 2022, Fachbereich 3 - Recht und Ordnung