Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.                    Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die angeregten Ergänzungsanträge in die Maßnahmenliste der Ergänzungsanträge (siehe Anlagen 3.1 bis 3.3) aufzunehmen.

 

II.                  Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand zum Modul „Nahmobilität / Radverkehrskonzept“ der Radwegemaßnahmen zur Kenntnis und beschließt die Maßnahmenliste für das Jahr 2024 (siehe Anlagen 4.1 bis 4.3)

 


Begründung:

 

1.           Anlass

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 31.03.2020 dem im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz gefassten Beschluss (Vorlage 053/20 vom 05.02.2020) zugestimmt und beschlossen, das vorgelegte Radverkehrskonzept als Grundlage für künftige Entscheidungen der Stadtentwicklung heranzuziehen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die benannten Maßnahmen umzusetzen bzw. soweit erforderlich die Planungen den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.

 

Mit dieser Vorlage wird dem Bau- und Mobilitätsausschuss der vierte Sachstandsbericht vorgelegt. Zur Abstimmung der geplanten Maßnahmen ist am 26.10.2023 der Arbeitskreis Radverkehr zusammengekommen, um über die Maßnahmen zu beraten und die Ergebnisse in die Fraktionen zu spiegeln, so dass nun der Bau- und Mobilitätsausschuss hierzu einen Beschluss fassen kann.

 

Im Arbeitskreis Radverkehr wurde über die zusätzlichen Anträge zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beraten, ob diese in die Maßnahmenliste aufgenommen werden sollten, und zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung in Abwägung zu den bereits bestehenden Maßnahmen erfolgen sollte (siehe Anlage 6: Protokoll zu Arbeitskreis Radverkehr vom 26.10.2023).

Von den sechs neuen Ergänzungsanträgen / Anregungen an Knotenpunkten sind vier aufgenommen worden. Drei davon sollen in 2024 bearbeitet werden. Eine Maßnahme wird in die Maßnahmenliste aufgenommen, jedoch nicht projektiert und der Prioritätsstufe 3 zugeordnet (siehe Anlage 2.1, Anlage 3.1 und Anlage 6).

Von den zwölf neuen Ergänzungsanträgen / Anregungen an Radverkehrsanlagen sind zehn aufgenommen und bereits - bis auf zwei Maßnahmen - den Jahren 2024 oder 2025 zugeordnet worden (siehe Anlage 2.2, Anlage 3.2 und Anlage 6).

Zudem wurde entschieden, dass die ergänzende flankierende Maßnahme FL_E01 (Förderung privater Lastenräder) nicht umgesetzt werden soll. Die hierfür vorgesehenen Mittel in Höhe von 20.000 € sollen jedoch für die Beschaffung und Installation von Radabstellanlagen am jetzigen Container Scholhölter und im weiteren Stadtgebiet verwendet werden. Diese Anregung soll als ein Ergänzungsantrag in die Maßnahmenliste aufgenommen werden und wird bei den Ergänzungsanträgen zum Radverkehrskonzept unter der Bezeichnung FL_E10 geführt (siehe Anlage 3.3 und Anlage 6).

Weiterhin wurde ein Übersichtsplan, der den Bearbeitungsstand der Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten abbildet (siehe Anlage 1) sowie die Lagepläne zu den jeweiligen Ergänzungsanträgen (Anlage 2.1 bis Anlage 2.2) vorgestellt. Anschließend wurde die tabellarische Auflistung der bereits fertiggestellten, sich in Bearbeitung für 2023/2024 befindenden und für 2024/2025 projektierte Maßnahmen erläutert (siehe Anlagen 4.1 bis 4.3 und Anlagen 5.1 bis 5.3).

 

Somit sind zurzeit von den insgesamt 216 Maßnahmen bereits 66 Maßnahmen umgesetzt und 56 Maßnahmen in der Bearbeitung für 2023/2024. Für 2024/2025 sind 52 Maßnahmen projektiert.

 

Die Maßnahmenliste bildet aktuell und künftig nicht alle Maßnahmen ab, da vielfach kleinere Maßnahmen, die grundsätzlich über das Radverkehrskonzept bereits beschlossen worden sind (z. B. Umbau von Pollern, Umlaufsperren, Radwegeschäden), sich in der laufenden Umsetzung befinden.

 

Die Maßnahmen, die einer genaueren und umfangreicheren Planung bedürfen, werden im Bau- und Mobilitätsausschuss nach Vorliegen der Planungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die vorgelegte Maßnahmenliste soll insbesondere das zur Planung vorgesehene Jahr abbilden – die Umsetzung kann sich unter Umständen noch verschieben.

 

 

2.     Begründung zu nicht aufgenommenen Ergänzungsanträgen

 

2.1.Prüfantrag „Rundum-Grün an allen Fußgänger- und Radverkehrsanlagen am Ring“

(KN_E52)

 

Im Bau- und Mobilitätsausschuss vom 24.11.2022 ist von der Fraktion Die Linke ein Prüfantrag an die Verwaltung gegeben worden „an welchen Kreuzungen des Ringes ein „Rundumgrün“ für Fußgänger und Radfahrer möglich ist, ohne dass der Verkehr zum Erliegen kommt“ und wird bei den Ergänzungsanträgen zum Radverkehrskonzept unter der Bezeichnung KN_E52 geführt.

 

Dieser Ergänzungsantrag wird nicht in die Maßnahmenliste aufgenommen.

 

Begründung:

 

Der Prüfauftrag wurde von Seiten der Verwaltung bereits umgesetzt. Weiterer Handlungsbedarf wird nicht gesehen, somit wird die Maßnahme nicht in die Maßnahmenliste aufgenommen. Das Prüfergebnis wird der Vorlage beigefügt (siehe Anlage 7).

 

 

2.2.Prüfantrag „an welchen Kreuzungen des Ringes eine Roteinfärbung der Fahrspuren zur Gefahrenreduzierung für Fußgänger und Radfahrer sinnvoll ist“ (KN_E53)

 

Im Bau- und Mobilitätsausschuss vom 24.11.2022 ist von der Fraktion Die Linke ein Prüfantrag an die Verwaltung gegeben worden „an welchen Kreuzungen des Ringes eine Roteinfärbung der Fahrspuren zur Gefahrenreduzierung für Fußgänger und Radfahrer sinnvoll ist“. Der Antrag wird bei den Ergänzungsanträgen zum Radverkehrskonzept unter der Bezeichnung KN_E53 geführt.

Dieser Ergänzungsantrag wird nicht in die Maßnahmenliste aufgenommen.

 

Begründung:

 

Der Prüfauftrag wurde von Seiten der Verwaltung bereits umgesetzt. Nachfolgend die Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßenbau NRW:

 

„Radfahrfurten in Einmündungsbereichen sollen nur dann rot markiert werden, wenn es zu Unfällen gekommen ist. Eine „flächendeckende“ Rotmarkierung von Radwegen halten wir für nicht zielführend: rot ist eine Signalfarbe. Der Verkehrsteilnehmer soll genau an dieser Gefahrenstelle besonders aufmerksam sein. Eine flächendeckemde Rotmarkierung würde aus unserer Sicht dazu führen, dass der Verkehrsteilnehmer „abstumpft“, die Rotmarkierung nicht mehr als besondere „Gefahrenmarkierung“ wahrnimmt.

Radfahrfurten sollten nur dann rot eingefärbt werden, wenn diese besonders gefährlich sind. Wann ein Streckenabschnitt „besonders gefährlich“ ist, umschreibt die Straßenverkehrsordnung in § 45 Abs. 9 StVO: ein Indiz für die besondere Gefährlichkeit eines Streckenabschnitts ist z. B. eine Unfallhäufung.

Aus diesem Grund kann dem Antrag nicht zugestimmt werden.“

 

 

2.3.    Elte: Radwegeverbindung zwischen Elte und Riesenbeck / Schloss Surenburg (RV_E26)

 

Ein Fahrradweg vom letzten Stück Elte nach Riesenbeck / Schloss Surenburg wird gewünscht (Anregung aus Betriebsausschuss TBR).

 

Dieser Ergänzungsantrag wird nicht in die Maßnahmenliste aufgenommen.

 

Begründung:

 

Zwischen Elte und Riesenbeck / Schloss Surenburg ist bereits eine ausgewiesene und gut beschilderte Radwegeverbindung vorhanden.

 

 

2.4.     Neuenkirchener Straße: Radwegsituation an der Einmündung Neuenkirchener Straße / Berbomstiege (RV_E35)

 

Radfahrer, die stadtauswärts entlang der Neuenkirchener Straße fahren, benutzen direkt nach der Überquerung der Berbomstiege nicht das vorgesehene Stück Radweg an der Wadelheimer Chaussee, sondern fahren hinter der Berbomstiege links über die Zuwegung zur Bushaltestelle. Von dort fahren diese dann über den Grünstreifen der Neuenkirchener Straße bis zum Radweg, da man an dieser Stelle bereits die Weiterführung des Radweges sehen kann. Diese Vorgehensweise ist nicht ungefährlich.

 

Dieser Ergänzungsantrag wird nicht in die Maßnahmenliste aufgenommen.

 

Begründung:

 

Die Verwaltung und TBR sollen in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger prüfen, ob es möglich ist, eine Randmarkierung so anzubringen, dass die Führung des Radweges klar erkennbar ist und dadurch Fahren in Richtung Haltestelle verhindert wird.

 

3.           Finanzierung

 

Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2023 Mittel in Höhe von 400.000 EUR für das Jahr 2024 veranschlagt worden.

 

 

4.           Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellt eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine. Mit der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Attraktivität des Radverkehrs wird gesteigert und es werden Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet. Die Mobilität der Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt. Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich gesteigert wird.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Übersichtsplan Bearbeitungstand

 

Anlage 2.1:     Lagepläne zu den Ergänzungsanträgen an Knotenpunkten

Anlage 2.2:     Lagepläne zu den Ergänzungsanträgen an Radverkehrsmaßnahmen

 

Anlage 3.1:     Tabelle Ergänzungsanträge an Knotenpunkten

Anlage 3.2:     Tabelle Ergänzungsanträge an Radverkehrsanlagen

Anlage 3.3:     Tabelle Ergänzungsanträge an flankierenden Maßnahmen

 

Anlage 4.1:     Tabelle Maßnahmen an Knotenpunkten in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025

Anlage 4.2:     Tabelle Maßnahmen an Radverkehrsanlagen in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025

Anlage 4.3:     Tabelle Maßnahmen an flankierenden Maßnahmen in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025

 

Anlage 5.1:     Tabelle Maßnahmen an Knotenpunkten fertiggestellt, in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025

Anlage 5.2:     Tabelle Maßnahmen an Radverkehrsanlagen fertiggestellt, in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025

Anlage 5.3:     Tabelle Maßnahmen an flankierenden Maßnahmen fertiggestellt, in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025

 

Anlage 6:        Protokoll zu Arbeitskreis Radverkehr vom 26.10.2023

 

Anlage 7:        Verkehrstechnische Untersuchung "Rundum-Grün an allen Kreuzungen des Ringes“