Modul „Nahmobilität / Radverkehrskonzept" - Radwegemaßnahmen 2024
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss beschließt die angeregten Ergänzungsanträge in die
Maßnahmenliste der Ergänzungsanträge (siehe Anlagen 3.1 bis 3.3) aufzunehmen.
II. Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand zum Modul „Nahmobilität / Radverkehrskonzept“ der Radwegemaßnahmen zur Kenntnis und beschließt die Maßnahmenliste für das Jahr 2024 (siehe Anlagen 4.1 bis 4.3)
Begründung:
1.
Anlass
Der Rat der
Stadt Rheine hat am 31.03.2020 dem im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz gefassten Beschluss (Vorlage 053/20 vom 05.02.2020) zugestimmt
und beschlossen, das vorgelegte Radverkehrskonzept als Grundlage für künftige
Entscheidungen der Stadtentwicklung heranzuziehen. Darüber hinaus wurde die
Verwaltung beauftragt, die benannten Maßnahmen umzusetzen bzw. soweit
erforderlich die Planungen den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.
Mit dieser
Vorlage wird dem Bau- und Mobilitätsausschuss der vierte Sachstandsbericht
vorgelegt. Zur Abstimmung der geplanten Maßnahmen ist am 26.10.2023 der
Arbeitskreis Radverkehr zusammengekommen, um über die Maßnahmen zu beraten und
die Ergebnisse in die Fraktionen zu spiegeln, so dass nun der Bau- und
Mobilitätsausschuss hierzu einen Beschluss fassen kann.
Im
Arbeitskreis Radverkehr wurde über die zusätzlichen Anträge zur Verbesserung
der Radverkehrsinfrastruktur beraten, ob diese in die Maßnahmenliste
aufgenommen werden sollten, und zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung in Abwägung
zu den bereits bestehenden Maßnahmen erfolgen sollte (siehe Anlage 6: Protokoll
zu Arbeitskreis Radverkehr vom 26.10.2023).
Von den sechs
neuen Ergänzungsanträgen / Anregungen an Knotenpunkten sind vier aufgenommen
worden. Drei davon sollen in 2024 bearbeitet werden. Eine Maßnahme wird in die
Maßnahmenliste aufgenommen, jedoch nicht projektiert und der Prioritätsstufe 3
zugeordnet (siehe Anlage 2.1, Anlage 3.1 und Anlage 6).
Von den zwölf
neuen Ergänzungsanträgen / Anregungen an Radverkehrsanlagen sind zehn
aufgenommen und bereits - bis auf zwei Maßnahmen - den Jahren 2024 oder 2025
zugeordnet worden (siehe Anlage 2.2, Anlage 3.2 und Anlage 6).
Zudem wurde
entschieden, dass die ergänzende flankierende Maßnahme FL_E01 (Förderung
privater Lastenräder) nicht umgesetzt werden soll. Die hierfür vorgesehenen
Mittel in Höhe von 20.000 € sollen jedoch für die Beschaffung und Installation
von Radabstellanlagen am jetzigen Container Scholhölter und im weiteren
Stadtgebiet verwendet werden. Diese Anregung soll als ein Ergänzungsantrag in
die Maßnahmenliste aufgenommen werden und wird bei den Ergänzungsanträgen zum
Radverkehrskonzept unter der Bezeichnung FL_E10 geführt (siehe Anlage 3.3 und
Anlage 6).
Weiterhin
wurde ein Übersichtsplan, der den Bearbeitungsstand der Maßnahmen an
Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten abbildet (siehe Anlage 1) sowie die
Lagepläne zu den jeweiligen Ergänzungsanträgen (Anlage 2.1 bis Anlage 2.2)
vorgestellt. Anschließend wurde die tabellarische Auflistung der bereits
fertiggestellten, sich in Bearbeitung für 2023/2024 befindenden und für
2024/2025 projektierte Maßnahmen erläutert (siehe Anlagen 4.1 bis 4.3 und
Anlagen 5.1 bis 5.3).
Somit sind
zurzeit von den insgesamt 216 Maßnahmen bereits 66 Maßnahmen umgesetzt und 56
Maßnahmen in der Bearbeitung für 2023/2024. Für 2024/2025 sind 52 Maßnahmen
projektiert.
Die
Maßnahmenliste bildet aktuell und künftig nicht alle Maßnahmen ab, da vielfach
kleinere Maßnahmen, die grundsätzlich über das Radverkehrskonzept bereits
beschlossen worden sind (z. B. Umbau von Pollern, Umlaufsperren,
Radwegeschäden), sich in der laufenden Umsetzung befinden.
Die
Maßnahmen, die einer genaueren und umfangreicheren Planung bedürfen, werden im
Bau- und Mobilitätsausschuss nach Vorliegen der Planungen zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Die
vorgelegte Maßnahmenliste soll insbesondere das zur Planung vorgesehene Jahr
abbilden – die Umsetzung kann sich unter Umständen noch verschieben.
2.
Begründung zu nicht aufgenommenen
Ergänzungsanträgen
2.1.Prüfantrag
„Rundum-Grün an allen Fußgänger- und Radverkehrsanlagen am Ring“
(KN_E52)
Im Bau- und
Mobilitätsausschuss vom 24.11.2022 ist von der Fraktion Die Linke ein
Prüfantrag an die Verwaltung gegeben worden „an welchen Kreuzungen des Ringes
ein „Rundumgrün“ für Fußgänger und Radfahrer möglich ist, ohne dass der Verkehr
zum Erliegen kommt“ und wird bei den Ergänzungsanträgen zum Radverkehrskonzept
unter der Bezeichnung KN_E52 geführt.
Dieser
Ergänzungsantrag wird nicht in die Maßnahmenliste aufgenommen.
Begründung:
Der
Prüfauftrag wurde von Seiten der Verwaltung bereits umgesetzt. Weiterer
Handlungsbedarf wird nicht gesehen, somit wird die Maßnahme nicht in die
Maßnahmenliste aufgenommen. Das Prüfergebnis wird der Vorlage beigefügt (siehe
Anlage 7).
2.2.Prüfantrag „an
welchen Kreuzungen des Ringes eine Roteinfärbung der Fahrspuren zur
Gefahrenreduzierung für Fußgänger und Radfahrer sinnvoll ist“ (KN_E53)
Im Bau- und
Mobilitätsausschuss vom 24.11.2022 ist von der Fraktion Die Linke ein
Prüfantrag an die Verwaltung gegeben worden „an welchen Kreuzungen des Ringes
eine Roteinfärbung der Fahrspuren zur Gefahrenreduzierung für Fußgänger und
Radfahrer sinnvoll ist“. Der Antrag wird bei den Ergänzungsanträgen zum
Radverkehrskonzept unter der Bezeichnung KN_E53 geführt.
Dieser
Ergänzungsantrag wird nicht in die Maßnahmenliste aufgenommen.
Begründung:
Der
Prüfauftrag wurde von Seiten der Verwaltung bereits umgesetzt. Nachfolgend die
Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßenbau NRW:
„Radfahrfurten in Einmündungsbereichen sollen
nur dann rot markiert werden, wenn es zu Unfällen gekommen ist. Eine
„flächendeckende“ Rotmarkierung von Radwegen halten wir für nicht zielführend:
rot ist eine Signalfarbe. Der Verkehrsteilnehmer soll genau an dieser
Gefahrenstelle besonders aufmerksam sein. Eine flächendeckemde Rotmarkierung
würde aus unserer Sicht dazu führen, dass der Verkehrsteilnehmer „abstumpft“,
die Rotmarkierung nicht mehr als besondere „Gefahrenmarkierung“ wahrnimmt.
Radfahrfurten sollten nur dann rot eingefärbt
werden, wenn diese besonders gefährlich sind. Wann ein Streckenabschnitt
„besonders gefährlich“ ist, umschreibt die Straßenverkehrsordnung in § 45 Abs.
9 StVO: ein Indiz für die besondere Gefährlichkeit eines Streckenabschnitts ist
z. B. eine Unfallhäufung.
Aus diesem Grund kann dem Antrag nicht
zugestimmt werden.“
2.3.
Elte: Radwegeverbindung zwischen Elte und
Riesenbeck / Schloss Surenburg (RV_E26)
Ein
Fahrradweg vom letzten Stück Elte nach Riesenbeck / Schloss Surenburg wird
gewünscht (Anregung aus Betriebsausschuss TBR).
Dieser
Ergänzungsantrag wird nicht in die Maßnahmenliste aufgenommen.
Begründung:
Zwischen Elte
und Riesenbeck / Schloss Surenburg ist bereits eine ausgewiesene und gut
beschilderte Radwegeverbindung vorhanden.
2.4.
Neuenkirchener Straße: Radwegsituation an
der Einmündung Neuenkirchener Straße / Berbomstiege (RV_E35)
Radfahrer,
die stadtauswärts entlang der Neuenkirchener Straße fahren, benutzen direkt
nach der Überquerung der Berbomstiege nicht das vorgesehene Stück Radweg an der
Wadelheimer Chaussee, sondern fahren hinter der Berbomstiege links über die
Zuwegung zur Bushaltestelle. Von dort fahren diese dann über den Grünstreifen
der Neuenkirchener Straße bis zum Radweg, da man an dieser Stelle bereits die
Weiterführung des Radweges sehen kann. Diese Vorgehensweise ist nicht
ungefährlich.
Dieser
Ergänzungsantrag wird nicht in die Maßnahmenliste aufgenommen.
Begründung:
Die
Verwaltung und TBR sollen in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger prüfen, ob
es möglich ist, eine Randmarkierung so anzubringen, dass die Führung des
Radweges klar erkennbar ist und dadurch Fahren in Richtung Haltestelle
verhindert wird.
3.
Finanzierung
Für die
Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2023 Mittel in Höhe von
400.000 EUR für das Jahr 2024 veranschlagt worden.
4.
Auswirkungen auf den kommunalen
Klimaschutz
Die Umsetzung
der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellt eine zentrale Klimaschutzförderung
dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine. Mit
der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur
Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen
Verkehrsmittels. Die Attraktivität des Radverkehrs wird gesteigert und es
werden Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das
Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet. Die Mobilität der Bevölkerung
wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität, wie auch
der Gesundheit der Bevölkerung führt. Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die
Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich
gesteigert wird.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan Bearbeitungstand
Anlage 2.1: Lagepläne zu den Ergänzungsanträgen an Knotenpunkten
Anlage 2.2: Lagepläne zu den Ergänzungsanträgen an Radverkehrsmaßnahmen
Anlage 3.1: Tabelle Ergänzungsanträge an Knotenpunkten
Anlage 3.2: Tabelle Ergänzungsanträge an Radverkehrsanlagen
Anlage 3.3: Tabelle Ergänzungsanträge an flankierenden Maßnahmen
Anlage 4.1: Tabelle Maßnahmen an Knotenpunkten in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025
Anlage 4.2: Tabelle Maßnahmen an Radverkehrsanlagen in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025
Anlage 4.3: Tabelle Maßnahmen an flankierenden Maßnahmen in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025
Anlage 5.1: Tabelle Maßnahmen an Knotenpunkten fertiggestellt, in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025
Anlage 5.2: Tabelle Maßnahmen an Radverkehrsanlagen fertiggestellt, in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025
Anlage 5.3: Tabelle Maßnahmen an flankierenden Maßnahmen fertiggestellt, in Bearbeitung 2023/2024 und projektiert 2024/2025
Anlage 6: Protokoll zu Arbeitskreis Radverkehr vom 26.10.2023
Anlage 7: Verkehrstechnische Untersuchung "Rundum-Grün an allen Kreuzungen des Ringes“