Beschlussvorschlag/Empfehlung
der Antragstellerin:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt,
1.
die Einrichtung einer Tempo-30-Zone am Schmidts-Kämpken 39, 48432
Rheine, im Umfeld der Wichtelgruppe „Räuberhöhle“.
2.
dass die Verkehrssicherheit für Rad- und E-Scooter-Fahrer an der
Elter Straße zwischen der Konradschule und dem Lidl deutlich verbessert wird.
Hierzu soll umgehend, bestenfalls bis Ende Oktober 2023, am genannten
Streckenabschnitt ein beidseitiges absolutes Park- und Halteverbot eingerichtet
werden, um kurzfristig eine Entschärfung der gefährlichen Situation zu
erreichen.
3.
die Lücken im Radwegenetz entlang der Elter Straße dauerhaft zu
schließen.
4.
vor der Tagespflege „An der alten Ems“ an der Elter Straße 250
eine Tempo 30 Zone zu errichten, um die Tagespflegegäste besser zu schützen.
der Verwaltung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss,
1. empfiehlt der Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung einer Tempo-30-Zone am
Schmidts-Kämpken 39, 48432 Rheine, im Umfeld der Wichtelgruppe „Räuberhöhle“.
2. nimmt die Entwürfe zum Ausbau
der Elter Straße, zwischen Sandhövelstraße und Dionysiusstraße zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, zur Verbesserung des Radverkehrs die Planungen in
der Variante 3 weiter auszuarbeiten und auf dieser Basis mit dem Straßenbaulastträger
eine Vereinbarung zum Umbau abzuschließen. Die so abgestimmte Ausbauplanung
wird dem Bau- und Mobilitätsausschuss in einer der folgenden Sitzungen zur
Kenntnis gegeben.
3. empfiehlt der Straßenverkehrsbehörde vor der Tagespflege „An der alten Ems“
an der Elter Straße 250 eine Tempo 30 Zone zu errichten, um die
Tagespflegegäste besser zu schützen.
Begründung
der Antragstellerin:
siehe Anlage.
der Verwaltung:
Zu Punkt 1, und Punkt 4, „Einrichtung von Tempo
30-Zonen“
Die Anordnung der Beschilderung nach der StVO erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde und kann daher vom Bau- und Mobilitätsausschuss lediglich empfohlen werden. Die Straßenverkehrsbehörde wird die Empfehlungen zur Einrichtung von Tempo-30-Bereichen überprüfen und ggf. anordnen.
Zu Punkt 2 und Punkt 3, „Radverkehr zwischen
Sandhövelstr. und Dionysiusstr.“
Die Verbesserung des Radverkehrs entlang der Elter Straße ist Bestandteil der Maßnahmenliste aus dem Radverkehrskonzept. Hier sind zwei Abschnitte zum Umbau vorgesehen:
-
von der
Westfalenstraße bis Sandhövelstraße
-
von der
Sandhövelstraße bis Dionysiusstraße
Im ersten
Abschnitt zur Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Elter Straße, von der
Westfalenstraße bis zur Sandhövelstraße, werden die vorhandenen
Mehrzweckstreifen zu Radfahrstreifen ummarkiert. Im Gehwegbereich werden
zusätzlich Anpassungen zur Verbesserung des Fußverkehrs erfolgen. Diese
Maßnahme befindet sich zurzeit in der Ausschreibung.
Für den
zweiten Abschnitt, von der Sandhövelstraße bis Dionysiusstraße, sind die
Nutzungsansprüche an den Verkehrsraum weitreichender gelagert als im ersten
Abschnitt, da hier auf Grund der angrenzenden Wohnbebauung und einem
Lebensmittelmarkt neben verstärktem Radfahrer und Fußgängeraufkommen auch der
ruhende Verkehr zu betrachten ist.
Der
vorhandene Parkdruck, der sich in den Abendstunden durch verstärktes Parken auf
dem beidseitigen Mehrzweckstreifen bemerkbar macht, erfordert eine
Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs bei der Überplanung dieses Abschnittes.
Erste
Gespräche, die mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW geführt worden sind,
haben gezeigt, dass eine Umbauvariante ohne ein ausreichendes Angebot von
Stellplätzen nicht die Zustimmung beim Straßenbaulastträger findet.
Auch ein, wie
im Antrag der CDU gefordertes Halteverbot, würde die vollständige Verdrängung
des ruhenden Verkehrs bedeuten, so dass zu befürchten ist, dass Fahrzeuge auf
der Fahrbahn parken werden. Diese wäre bei einer Straße mit dieser
Verkehrsbedeutung und Klassifizierung als Landesstraße zu unterbinden.
Daher schlägt
die Verwaltung vor, eine Umbauvariante zur Entscheidung zu bringen. Diese kann
dann in die weitere Ausbauplanung gehen.
Varianten zur Ausbauplanung
Folgende
Ausbauvarianten sind von der Verwaltung ausgearbeitet worden (siehe Anlagen 1,
2, 3):
1.
Variante
1 „Ummarkierung der Mehrzweckstreifen zu Radfahrstreifen“
2.
Variante
2 „Vollständiger Umbau des Querschnittes mit gemeinsamen bordgeführten
Geh-Radwegen, Parkstreifen mit Begrünung, und einer Fahrbahn“
3.
Variante
3 „Ummarkierung im Zuge einer Fahrbahn-Deckenerneuerung mit Schutzstreifen für
Radfahrer, Parkstreifen mit Begrünung und einer Fahrbahn“
Zu Variante 1:
In dieser
Variante wird lediglich der vorhandene Mehrzweckstreifen demarkiert und
beidseitig ein neuer Radfahrstreifen in ausrechender Breite markiert. Die
restliche Fahrbahn und der Gehweg sind von der Maßnahme nicht betroffen. Hier
würden lediglich kleine Anpassungen erfolgen.
Vorteile:
-
Gute und
sichere Radverkehrsführung
-
Separater
Gehweg bleibt erhalten
-
Kurzfristige
und zeitnahe Umsetzung in 2024/2025 möglich
-
Relativ
geringe Kosten (ca. 260.000 €)
Nachteile:
-
Ruhender
Verkehr nicht gelöst
-
Umsetzung
erfordert mittelfristige Einplanung und Priorisierung beim Straßenbaulastträger
-
Ohne
Angebote im ruhenden Verkehr keine Zustimmung vom Straßenbaulastträger
Zu Variante 2:
Hier sieht
die Planung den vollständigen Umbau des Querschnittes vor, so dass beidseitig
gemeinsame Geh-Radwege, ein einseitiger Längsparkstreifen mit Begrünung und
eine schmalere Fahrbahn entstehen.
Vorteile:
-
Gute und
sichere Radverkehrsführung
-
Ruhender
Verkehr gelöst
-
Begrünung
des Straßenabschnittes
-
Innerstädtischer
Charakter des Straßenausbaus
-
Zustimmung
vom Straßenbaulastträger
Nachteile:
-
Hohe
Kosten bei den Beteiligten Stadt und Straßenbaulastträger (rd. 1,3 Mio. €)
-
Umsetzung
erfordert langfristige Einplanung und Priorisierung beim Straßenbaulastträger
-
Gemeinsamer
Geh-Radweg für Fußgänger nachteilig
-
Umsetzung
erst ab 2028 denkbar
Zu Variante 3:
In der
dritten Variante werden die Gehwege in der Form belassen. Der Umbau erstreckt
sich lediglich auf eine Ummarkierung der Asphaltfläche im Zusammenhang mit
einer Deckenerneuerung der Fläche. So können unter Beibehaltung der
Tragschichten der Fahrbahn beidseitige Schutzstreifen für den Radverkehr und
ein einseitiger Längsparkstreifen angelegt werden. Zusätzlich werden Grünbeete
im Bereich des Parkstreifens vorgesehen.
Vorteile:
-
Eher
geringe Kosten (ca. 380.000 €)
-
Angebot
für den Radfahrer auf der Fahrbahn
-
Ruhender
Verkehr gelöst
-
Separater
Gehweg bleibt erhalten
-
Innerstädtischer
Charakter des Straßenausbaus
-
Zustimmung
vom Straßenbaulastträger
-
Umsetzung
ab 2025 denkbar
Nachteile:
-
Keine
separate Führung des Radverkehrs
-
Geringe
Breiten für den Radverkehr
-
Umsetzung
erfordert mittelfristige Einplanung und Priorisierung beim Straßenbaulastträger
Fazit
Da seit
vielen Jahren bereits der Wunsch und die Notwendigkeit besteht, in diesem
Abschnitt die Radverkehrsführung zu verbessern, sollte aus Sicht der Verwaltung
eine zeitnahe Umsetzung des Lückenschlusses im Radwegenetz an dieser Stelle
erfolgen.
Bei der
Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der dargestellten Varianten kann mit
Umsetzung der Variante 3 eine zügige und vergleichsweise kostengünstige
Maßnahme umgesetzt werden, die in der Summe viele Vorteile mit sich bringt.
Auch wenn mit der Variante 3 für den Radverkehr nicht die beste Lösung erzielt werden
kann, so ist doch in der Abwägung der Gesamtgemengelage die Möglichkeit zur
Verbesserung des Radverkehrs gegeben.
Daher schlägt
die Verwaltung vor, dass mit dem Straßenbaulastträger zu dieser Variante eine
Vereinbarung zum Umbau ausgearbeitet werden soll.
Finanzierung / Weiteres Vorgehen
Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planunterlagen zum Entwurf in der Variante 3 wird mit dem Straßenbaulastträger eine Vereinbarung zum Ausbau dieses Straßenabschnittes ausgearbeitet. Hier wird auch die Aufteilung der Herstellungskosten zwischen den Beteiligten Stadt und Straßen NRW erfolgen. Die so abgestimmte Ausbauplanung wird dem Bau- und Mobilitätsausschuss in einer der folgenden Sitzungen zur Kenntnis gegeben.
Die erforderlichen städtischen Mittel sollen dann in den Haushaltsplänen entsprechend aufgenommen werden.
Anlagen:
Anlage 1. Variante 1, Querschnitt
Anlage 2: Variante 2, Querschnitt
Anlage 3: Variante 3, Querschnitt
Anlage 4: Antrag Fraktion CDU