Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den
Teiljahresabschlussbericht 2022 für den Sonderbereich 9 – Zentrale
Finanzleistungen – zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind
Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten.
Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die
Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf
die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung
(incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9
Verbesserungen in Höhe von 3.966.403,10 EUR.
Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden
zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen
eingesetzt.
Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges
Im Jahresabschluss 2022 sind für den Sonderbereich 9 die folgenden coronabedingten Belastungen enthalten:
Produkt: 9000 – Steuern,
allgemeine Zuweisungen, allgemein Umlagen
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Coronabedingte
|
1 |
Vergnügungssteuer |
Rückgänge
bei der Vergnügungssteuer (ohne Wettbürosteuer) |
229.097 EUR |
1 |
Gemeindeanteil
an Einkommensteuer |
Rückgänge
bei der Einkommensteuer |
757.565 EUR |
2 |
Schlüssel-zuweisungen |
Reduzierung
der Finanzausgleichsmasse |
1.699.923 EUR |
Diese Belastungen sind gemäß dem NKF-CUIG NRW isoliert worden. Der Gesamtbetrag aller coronabedingten Belastungen einschließlich derer aus den Fach- und Sonderbereichen in Höhe von rd. 4,750 Mio. EUR ist im Sonderbereich 9 als außerordentlicher Ertrag verbucht worden.
Eine Isolierung von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg war
für 2022 nicht möglich, da im Ergebnisplan die Aufwendungen nicht größer
gewesen sind als die Erträge aus Zuwendungen.
Anlage:
Teiljahresabschlussbericht 2022, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen