Betreff
Teiljahresabschlussbericht 2022, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
473/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2022 für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – zur Kenntnis.


Begründung:

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

Zu berichten sind:

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 Verbesserungen in Höhe von 3.966.403,10 EUR.

Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:

Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.

Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.

Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.


Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges

Im Jahresabschluss 2022 sind für den Sonderbereich 9 die folgenden coronabedingten Belastungen enthalten:

Produkt: 9000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemein Umlagen

Ergebnisplan

Berichts-zeile

Ertrags-u.
Aufwandsarten

Begründung

Coronabedingte
Belastungen 2022

 1

Vergnügungssteuer

Rückgänge bei der Vergnügungssteuer (ohne Wettbürosteuer)

229.097 EUR

 1

Gemeindeanteil an Einkommensteuer

Rückgänge bei der Einkommensteuer

757.565 EUR

 2

Schlüssel-zuweisungen

Reduzierung der Finanzausgleichsmasse

1.699.923 EUR

Diese Belastungen sind gemäß dem NKF-CUIG NRW isoliert worden. Der Gesamtbetrag aller coronabedingten Belastungen einschließlich derer aus den Fach- und Sonderbereichen in Höhe von rd. 4,750 Mio. EUR ist im Sonderbereich 9 als außerordentlicher Ertrag verbucht worden.

Eine Isolierung von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg war für 2022 nicht möglich, da im Ergebnisplan die Aufwendungen nicht größer gewesen sind als die Erträge aus Zuwendungen.


Anlage:

Teiljahresabschlussbericht 2022, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen