Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Rheine, beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine“.
Begründung:
Der Rat kann gemäß § 41 Abs. 2 GO Entscheidungen
über bestimmte Angelegenheiten auf die Ausschüsse oder den Bürgermeister
übertragen.
Aufgrund der Neugründung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtkultur Rheine“ (Anlage 3), der
sonstigen Änderungen (Anlage 4) sowie redaktioneller Änderungen soll die Zuständigkeitsordnung aktualisiert werden.
Die Änderungen sind in der Anlage 2 in Rot hinterlegt. Unter anderem wurde aus
der bisherigen Tabelle der Kulturausschuss entfernt, da dieser aufgelöst wird.
Generelle Zuständigkeiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Stadtkultur Rheine“ und „Technische Betriebe Rheine“ befinden sich nachrichtlich am Ende der Liste.
Anlagen:
Anlage 1: Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine
Anlage 2: Darstellung der Änderungen in der Zuständigkeitsordnung
Anlage 3. Änderungen aufgrund der Neubildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtkultur Rheine“
Anlage 4: sonstige Änderungen in der Zuständigkeitsordnung