Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Verwaltung
mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Wasserrettung
auf dem Gebiet der Gemeinde Recke durch die freiwillige Feuerwehr der Stadt
Rheine zu beauftragen.
Begründung:
Die Feuerwehr
Rheine unterhält eine Sondereinsatzgruppe (SEG) „Wasserrettung“, bestehend aus
einer Bootsgruppe und einer Tauchergruppe, um bei Unglücksfällen an stehenden
oder fließenden Gewässern den rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) entsprechend
reagieren zu können. Die Einheit umfasst hierfür speziell qualifizierte und
sich ständig fortbildende ehren- und hauptamtliche Mitglieder der Feuerwehr
Rheine. Zudem hält die Stadt Rheine hierzu eine umfangreiche Ausrüstung zur
Wasserrettung bzw. -bergung vor, die den Notwendigkeiten des Einsatzspektrums
entspricht. Die sich aus dieser Vorhaltung ergebenden, einsatzunabhängigen
Kosten (gegenwärtig 0,23 €/Einwohner Kreis Steinfurt) hat die Stadt Rheine
bisher alleine getragen, obwohl die SEG „Wasserrettung“ nicht nur auf dem
eigenen Stadtgebiet, sondern auch für andere Städte und Gemeinden des Kreises
Steinfurt tätig ist. Hierzu haben die Feuerwehren dieser Kommunen in ihren jeweiligen
Alarm- und Ausrückeordnungen entsprechende Regelungen zur Anforderung der SEG
der Feuerwehr der Stadt Rheine hinterlegt.
Es ist nun
beabsichtigt, mit der Gemeinde Recke eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu
schließen, mit der sie an der Bereitstellung der Ressourcen der Feuerwehr der
Stadt Rheine für die Einsätze auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt wird.
Die Wirksamkeit
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf hierzu der Genehmigung des
Landrats des Kreises Steinfurt.
Anmerkung:
Gemäß § 6 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen verpflichtet sich die Gemeinde Recke,
sich anteilig an den jährlichen Vorhaltekosten für die Wasserrettung zu
beteiligen. Aufgrund der Einwohnerzahl gemäß Statistik Landesbetrieb IT.NRW
(Stand 30.06.2023) ist für das Kalenderjahr 2024 folgender Kostenbeitrag zu
leisten:
Gemeinde Recke
(11.345 Einwohner) = 2.609,35 €.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur Wasserrettung mit der Gemeinde Recke
Anlage 2: Tabellarische Aufstellung der Vorhaltekosten für die Wasserrettung