Eingabe an den Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine als Denkmalausschuss
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe des Patenschaftskreises Thiekluse und die
Ausführungen zur Kenntnis. Es wird beschlossen, dass bei der derzeitigen
Haushaltslage das Projekt zurzeit nicht begonnen werden soll.
Begründung:
Die Thiekluse ist
eine Kapelle der Bauernschaft Wadelheim und befindet sich in städtischem
Besitz. Sie ist ein seit 1985 in die Denkmalliste eingetragenes Denkmal und
wird als ein bemerkenswertes Zeugnis der barocken Volksfrömmigkeit in der letzten
Phase der Gegenreformation im Bistum Münster bewertet.
Es hat sich ein
Patenschaftskreis Thiekluse gebildet, der sich seit längerem um die Erhaltung
und Nutzung der Thiekluse bemüht.
Vonseiten dieses
Patenschaftskreises wurde eine Eingabe an den Bau- und Mobilitätsausschuss als
Denkmalausschuss nach § 30 (2) DSchG NRW eingereicht (Anlage 1).
Der Altar in der
Thiekluse findet in der Beschreibung der Ausstattung in „Rheine – Die Kunst-
und Kulturdenkmäler, Teil I, Die kirchlichen Denkmäler“ von Rudolf Breuing und
Karl-Ludwig Mengels keine Erwähnung.
Der
Patenschaftkreis möchte, dass der Altar gutachterlich untersucht wird und
Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden (siehe auch Anlage 2 und 3).
Bereits im Dez.
2021/Jan. 2022 waren Gespräche und Schriftverkehr zum Zustand des Altars in der
Thiekluse geführt worden.
Das Thema wurde im
August 2022 erneut aufgenommen und in einem Ortstermin am 17.08.2022 erörtert.
Es wurde diskutiert, welche Möglichkeiten des Umgangs mit dem Altar bestehen.
An diesem Termin
nahmen Vertreter des Patenschaftskreises, der Gebietsreferent des LWL –
Denkmalpflege und Vertreter der Stadt Rheine (Gebäudemanagement und
Denkmalpflege) teil.
Folgendes wurde
festgestellt:
“Der Altarblock
besteht aus einem heterogenen Gefüge aus Sandstein, Ziegelergänzungen,
Füllmaterial etc. Die Front und die Seiten bestehen aus zum Großteil grob
bearbeiteten Oberflächen, die eine frühere Putzfläche vermuten lassen.
Darüber befindet
sich - wohl als Altarplatte - eine Sandsteinplatte, die evtl. “auf dem Kopf”
eingebaut wurde. Dieses lassen die zum Teil abgeschlagenen Profilierungen
vermuten. Gewendet würde diese Profilierung mehr Sinn ergeben.
Eine quadratische
Sandsteinplatte mit Kreuzsymbolen lässt sich in eine vorhandene Aussparung
einlegen, die vordere Kante ragt dann aber deutlich über den Altarblock hinaus.
In der
profilierten Altarplatte befindet sich eine Öffnung, die vermuten lässt, dass
an dieser Stelle eine Reliquie verwahrt wurde.
Auf diesem
Unterbau befinden sich zwei Sandsteinblöcke, zwischen denen sich eine mittige
Auffüllung mit heterogenem Material befindet.“
Herr Dr.
Kretzschmar (LWL) hat in der Akte des LWL ein Foto aus dem Jahre 1971 gefunden,
auf dem der obere Aufbau deutlich schmaler zu erkennen ist. Das bedeutet, die
beiden Sandsteinblöcke sind wohl erst nach 1971 auseinandergestellt und mit der
mittigen Auffüllung versehen worden.
Es wurden in dem
oben genannten Ortstermin die verschiedenen Möglichkeiten des Umganges mit dem
Altarblock diskutiert und folgende Optionen festgelegt:
- Die
einfache Sperrholzkonstruktion (weiß/gold) befindet sich in einem
desolaten Zustand. Sie ist aus verschiedenen Versatzstücken
zusammengesetzt (wobei die Front wohl der ältere Teil ist) und ist zum
Teil vom Holzwurm befallen. Diese Verkleidung stellt eine temporäre
Zwischenlösung dar. Sie wird aber keine dauerhafte, langfristige Lösung
sein können.
- Will man
den Sandsteinblock sichtbar lassen, muss dieser optisch zusammengezogen
werden. Da die Fläche wohl früher verputzt gewesen ist, wird
vorgeschlagen, die Front und die Seiten mit einer Schlemme zu überziehen.
Dabei bleiben die darunterliegenden Strukturen erkennbar, die Flächen
werden aber optisch homogen zusammengezogen.
- Da die
Altarplatte wahrscheinlich früher gewendet wurde, ist zu überlegen, diese
wieder in ihre vermutliche frühere Position zu bringen.
- Die
eingelegte quadratische Platte kann entweder an der jetzigen Stelle oder
weiter in den Block eingeschoben positioniert werden. Wendet man die große
Altarplatte, würde die quadratische Platte auf der Unterseite der
Alterplatte verortet werden. Es kann auch überlegt werden, die
quadratische Platte auf den oberen Sandsteinblöcken zu positionieren und
die Differenz bis zu einem oberen geraden Abschluss mit einem Mörtelbett
aufzufüllen.
- Die auf
dem Unterbau befindlichen 2 Sandsteinblöcke können sichtbar/steinsichtig
belassen werden. Die mittige Auffüllung sollte, wie der Unterbau, mit
einer Schlemme beigearbeitet werden.
- Das von
Herrn Dr. Kretzschmar gefundene Foto aus 1971 lässt als weitere Variante
zu, die beiden oberen Sandsteinblöcke zusammenzurücken, so dass ein
schmaleres oberes Podest entsteht.
- Die
Kreuzigungsgruppe soll wieder auf das obere Podest gestellt werden. Ein
neues, an der Wand hängendes, Podest soll nicht eingebaut werden.”
In dem Ortstermin
wurde festgelegt, dass die Durchführung nur durch einen erfahrenen Restaurator
erfolgen kann. Eigenleistung ist nur in einem sehr begrenzten Rahmen - wie z.
B. Hilfestellung beim Entfernen der Sperrholzkonstruktion - denkbar. Alle
Arbeiten an den Sandsteinen, Fugen, Freilegen von Flächen, Verputzen etc. sind
durch einen Restaurator durchzuführen. Um die Kosten einer Restaurierung
festzustellen, müsste zunächst ein Restaurierungsgutachten beauftragt werden.
Alleine hierfür wird mit Kosten von mehreren Tausend Euro gerechnet.
Die Zentrale Gebäudewirtschaft, in ihrer Funktion als Eigentümerin der städt. Immobilien, ist derzeit nicht in der Lage, finanzielle und personelle Kapazitäten für die Restaurierung der Thiekluse zur Verfügung zu stellen. Zudem ist ein kurzfristiges Handeln nicht erforderlich, da der Altarblock in seinem jetzigen Zustand konserviert ist. Eine Restaurierung zu einem späteren Zeitpunkt ist damit nicht aufwändiger oder schwieriger.
Anlagen:
Anlage 1: Eingabe
des Patenschaftskreises an den Bau- und Mobilitätsausschuss
Anlage 2: Foto
Altar Ist-Zustand
Anlage 3: Foto Bruchsteinaltar