Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtkultur Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen der Stadtkultur Rheine aus dem Wirtschaftsjahr 2024 zur Kenntnis zu nehmen.
2.
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Übersicht
über die Ermächtigungsübertragungen der Stadtkultur Rheine aus dem
Wirtschaftsjahr 2024 zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 22 KomHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen vorzulegen.
Übertragungen für Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen belasten das neue (folgende) Wirtschaftsjahr. Bei einer Übertragung führen sie zu Erhöhungen der beschlossenen Aufwands- und Auszahlungspositionen im entsprechenden Wirtschaftsjahr. Daraus folgt, dass Verbesserungen des Ergebnis- bzw. Finanzplanes im abgelaufenen Jahr dann grundsätzlich Verschlechterungen im neuen Wirtschaftsjahr gegenüberstehen.
In der Anlage sind die gebildeten Ermächtigungsübertragungen aus dem Wirtschaftsjahr 2024 aufgeführt.
Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen aus dem Ergebnisplan 2024
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen aus dem Finanzplan 2024