Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die im Anhang befindliche Elternbeitragssatzung zu beschließen.
Begründung:
Die aktuell gültige
Elternbeitragssatzung der Stadt Rheine sieht in § 3a eine jährliche Anpassung
der Elternbeiträge auf Grundlage der von der obersten Landesjugendbehörde
veröffentlichten Fortschreibungsrate (vgl. § 37 Abs. 2 KiBiz) vor. Für das
Kita-Jahr 2024/2025 belief sich diese Fortschreibungsrate – bedingt durch stark
gestiegene Personal- und Betriebskosten in Kindertageseinrichtungen – auf 9,65
%.
Vor diesem Hintergrund hatte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beantragt, die automatische Erhöhung der Elternbeiträge in Höhe der
Fortschreibungsrate ab dem 01.08.2024 auszusetzen. Bei der Koppelung der
Erhöhung der Elternbeiträge an die Erhöhung der KiBiz-Pauschalen sei man von
einer jährlichen Steigerung zwischen 1 und 4 % ausgegangen. Die Diskussion verdeutlichte
die Notwendigkeit, die bestehende Elternbeitragssatzung einer umfassenden
Prüfung zu unterziehen. Insbesondere müssten die Einkommensstufen der sozialen
Staffelung, die Entwicklungen der Einkommen in den vergangenen Jahren sowie die
Zielgenauigkeit der Entlastungsmechanismen überprüft werden.
In diesem Zusammenhang hat der
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 24. Januar 2024 die Verwaltung
beauftragt, die Einkommensstufen der Elternbeitragssatzung in Bezug auf die
allgemeinen Einkommenssteigerungen der letzten Jahre mit Wirkung vom 01. August
2026 ff. zu überprüfen und Anpassungsvorschläge zu erarbeiten. Des Weiteren
wurde die Aufgabe erteilt, die Sinnhaftigkeit eines an die allgemeinen
Einkommenssteigerungen gekoppelten Anpassungsmechanismus prüfen.
Zur Erarbeitung entsprechender
Vorschläge wurde eine interfraktionelle Begleitgruppe gebildet.
In insgesamt vier Treffen der
politischen Begleitgruppe erfolgte zunächst eine Analyse des aktuellen
Ist-Zustandes. Dabei wurden Veränderungen seit der letzten Anpassung der
Elternbeitragssatzung betrachtet und verschiedene Parameter zur möglichen
Neugestaltung der Elternbeiträge diskutiert.
Seit der letzten
Satzungsänderung ist ein deutlicher Anstieg der Betreuungsquote im U3-Bereich
zu verzeichnen. Zudem bleiben die meist gebuchten Betreuungszeiten unverändert
bei 35 bzw. 45 Stunden pro Woche. Parallel dazu sind die Nominallöhne
kontinuierlich gestiegen. Dies schlägt sich auch in der erhöhten
Höchstbeitragsquote nieder, die von 14 % auf 20 % gestiegen ist.
Weitere Informationen zum
Ist-Zustand und den Veränderungen können der Anlage Analyse Ist-Zustand und
Veränderungen entnommen werden.
Um diese Veränderungen
angemessen zu berücksichtigen und gleichzeitig die finanziellen Einnahmen im
Blick zu behalten, wurden verschiedene mögliche Anpassungen berechnet und
analysiert. Die politische Begleitgruppe hat dabei drei potenzielle
Anpassungsparameter definiert, welche im Detail berechnet wurden:
1.
Beitragsfreiheit
3 Jahre vor Schuleintritt
2.
Beitragsfreiheit
bis zu einem Einkommen von 36.000 €
3.
Erweiterung der
höchsten Einkommensstufe auf über 108.000 €
Neben einer Betrachtung dieser
drei Parameter wurden auch
-
der Höchstbeitrag
im Vergleich zu anderen NRW-Kommunen
-
die Regelungen
zur Geschwisterkindbefreiung
geprüft.
Beitragsfreiheit 3 Jahre vor
Schuleintritt (Parameter 1)
Gem. §
50 KiBiz sind Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet
haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden
Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Die Einnahmeausfälle
werden durch pauschale Zuschüsse durch das Land ausgeglichen.
Die
Einführung eines dritten beitragsfreien Kita-Jahres, somit Beitragsfreiheit 3
Jahre vor Schulbeginn für alle Kinder ginge vollumfänglich zu Lasten des
städtischen Haushaltes, da vom Land ein Ausgleich für das dritte Jahr nicht
vorgesehen ist.
Beitragsfreiheit bis zu
einem Einkommen von 36.000 € und Erweiterung der höchsten Einkommensstufe auf
über 108.000 € (Parameter 2 + 3)
Diese
beiden Anpassungsmöglichkeiten sollten in Kombination betrachtet und umgesetzt
werden.
Durch
den Wegfall der Elternbeiträge bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 €
werden insbesondere die Familien mit geringem Einkommen entlastet. Gleichzeitig
sorgt die Einführung einer zusätzlichen Einkommensstufe dafür, dass die
Beitragserhöhungen in den oberen Einkommenssegmenten moderat ausfallen.
Höchstbeitrag
in Rheine für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Vergleich
mit anderen Kommunen in NRW
Wie
aus der als Anlage beigefügten Übersicht der Höchstbeiträge anderer Kommunen in
NRW zu ersehen ist, liegt der in Rheine festgesetzte Höchstbeitrages deutlich
unter dem Mittelwert aller dort aufgeführten Kommunen. Auch die Höchstbeiträge
der anderen Jugendämter im Kreis Steinfurt übersteigen den derzeitigen
Höchstbetrag in Rheine.
Somit
ist es aus Sicht der Verwaltung vertretbar und auch notwendig, den
Höchstbeitrag auf den Mittelwert aus NRW zu erhöhen.
Anhebung
des Höchstbeitrages im Bereich der Schulbetreuung
Der Höchstbeitrag im Bereich
der Schulbetreuung wird derzeit per Erlass des zuständigen Schulministeriums
vorgegeben. Ein Vergleich mit anderen Städten ist daher nicht erforderlich. Im
Rahmen der gleichzeitigen Anhebung der Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege wird auch eine entsprechende Erhöhung im Bereich der
Schulbetreuung angenommen. Ob das Land den Höchstbeitrag jedoch in dieser Höhe
tatsächlich anpassen wird, ist derzeit noch unklar. Es besteht daher das Risiko,
dass es zu Mindereinnahmen kommen kann.
Regelungen zur
Geschwisterkindbefreiung
Im
Rahmen der aktuellen Geschwisterkindbefreiung wird für das 2. Kind 1/3 des
Beitrags erhoben und alle weiteren Kinder sind beitragsfrei.
Bei
Anpassung der Geschwisterkindbefreiung von 1/3 auf die Hälfte des Beitrags
verringern sich die unter finanzielle Auswirkungen genannten Mindererträge.
Die
genaue Bezifferung der Auswirkungen durch eine Anpassung der
Geschwisterkindbefreiung finden sich in der Anlage Finanzielle Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen
Beitragsfreiheit 3 Jahre vor
Schuleintritt (Parameter 1)
Die
Umsetzung des 3. beitragsfreien Kita-Jahres würde sich bei gleichbleibender
Geschwisterermäßigung folgendermaßen finanziell auswirken:
ca. 1.884.510 € Mindererträge bei gleichbleibender Satzung
ca. 1.042.980 € Mindererträge bei Erhöhung auf Mittelwert NRW
Beitragsfreiheit bis zu
einem EK von 36.000 € und Erweiterung der höchsten Einkommensstufe auf über
108.000 € (Parameter 2 + 3)
Eine
Beitragsfreiheit bis zu einem Einkommen von 36.000 € und die Erweiterung der
höchsten Einkommensstufe auf über 108.000 € würde sich bei gleichbleibender
Geschwisterermäßigung folgendermaßen finanziell auswirken:
ca. 978.930 € Mindererträge bei gleichbleibender Satzung
ca. 253.180 € Mehrerträge bei Erhöhung auf Mittelwert NRW
Beitragsfreiheit
3 Jahre vor Schuleintritt und Beitragsfreiheit bis zu einem EK von 36.000 € und
Erweiterung der höchsten Einkommensstufe auf über 108.000 € (Parameter 1 - 3)
Die
Umsetzung aller drei Parameter würde sich bei gleichbleibender
Geschwisterermäßigung folgendermaßen finanziell auswirken:
ca. 2.536.280 € Mindererträge bei gleichbleibender Satzung
ca. 1.750.540 € Mindererträge bei Erhöhung auf Mittelwert NRW
Der
als Anlage beigefügte Satzungsentwurf wurde unter Berücksichtigung
folgender Eckdaten verfasst:
-
Die Elternbeiträge für die Zeit ab dem 01.08.2026
werden auf den Mittelwert in NRW angehoben.
-
Die beitragsfreie Elterneinkommensgrenze wird auf
ein Jahresbruttoeinkommen von bis zu 36.000 € angehoben.
-
Die höchste Elterneinkommensstufe wird auf über
108.000 € angehoben.
-
Es wird eine Dynamisierung der
Elterneinkommensstufen eingeführt, indem alle 5 Jahre die Stufen um 5 %
angehoben werden.
-
Die Anhebung im Bereich der Schulbetreuung auf
einen Höchstbetrag von 280 € wird angenommen. Der endgültige Erlass vom
Schulministerium liegt noch nicht vor.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Erhöhung auf den
Mittelwert aus NRW bei gleichzeitiger Anpassung der Parameter 2 und 3 und dem
Erhalt der Geschwisterkindbefreiung eine realistische und sozial ausgewogene
Lösung dar, um den steigenden Kosten gerecht zu werden.
Durch den Wegfall der Elternbeiträge bis zu einem
Jahresbruttoeinkommen von 36.000 € werden insbesondere die Familien mit
geringem Einkommen entlastet. Gleichzeitig sorgt die Einführung einer
zusätzlichen Einkommensstufe dafür, dass die Beitragserhöhungen in den oberen
Einkommenssegmenten moderat ausfallen.
Votum aus der
politischen Begleitgruppe:
Die Vertretung des Jugendamtselternbeirates favorisiert
eine Entlastung aller Beitragszahlenden, was für eine Umsetzung eines
zusätzlichen beitragsfreien Kitajahres spricht.
Die politischen Vertreter der Begleitgruppe haben deutlich
herausgestellt, dass die von der Verwaltung dargestellten Alternativen eine
gute Grundlage sind, um in den Fraktionen eine differenzierte Diskussion und
Meinungsbildung herbeizuführen.
Anlagen:
1.
Analyse
Ist-Zustand und Veränderungen
2.
Übersicht
Höchstbeitrag Mittelwert NRW
3.
Übersicht der
finanziellen Auswirkungen
4.
Elternbeitrags-Tabellen
im Vergleich
5.
Synopse
Änderung Elternbeitragssatzung ab 01.08.2026