Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den
Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration, PG 81 – 84, mit
dem Stand der Daten zum 31.05.2025 zur Kenntnis.
Begründung:
Fachbereich
8 (PG 81 – 84) |
Prognose |
Abweichung |
Ampel |
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Ertrags-/Aufwandsarten |
Planwert |
bisher |
31.05. |
absolut |
% |
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BZ 29 |
Ergebnis |
-12.877.088 € |
-12.877.088 € |
-12.877.088 € |
0 € |
0 |
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Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan und im Finanzplan für den Fachbereich 8, PG 81 – 84 voraussichtlich keine Änderungen.
Eine Anpassung bei den Zuwendungen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wird in den Produkten 811 und 812 aller Voraussicht nach erst zum Berichtswesen 31.10.2025 erfolgen, da aktuell noch keine verlässliche Hochrechnung zu der Anzahl der zugewiesenen Personen erfolgen kann.
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
- Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
- Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.